Verbraucherzentrale NRW im Kreis Höxter - mobil & digital / Verbrauchertipps
Was bedeutet die Riester-Reform für bestehende Verträge? (05.05.2026)
Drinbleiben, kündigen oder wechseln - die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps.
Die neue Riester-Welt startet 2027. „Dann ist der Weg frei für eine einfachere, kostengünstigere und renditestärkere private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung“, sagt Ute Delimat, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Höxter. Viele Riester-Sparer:innen fragen sich jetzt, was die Reform für ihre laufenden Verträge bedeutet. Klar ist: Für bestehende Riesterverträge gibt es Bestandsschutz. Verbraucher:innen können aber auch ab 2027 mit ihrem angesparten Kapital in das neue System wechseln. Anbieter raten schon zur Kündigung oder bieten Termine für den Herbst zum Neuabschluss oder Wechsel an. Was also tun? Finanzexperte Thomas Hentschel erklärt die Optionen:
Wie schnell muss man reagieren?
Aktuell besteht kein Handlungsbedarf. Niemand muss noch dieses Jahr eine Entscheidung treffen. Sinnvoll ist aber, in aller Ruhe den eigenen Riester-Vertrag zu prüfen. Was ist das für ein Vertrag – private Rentenversicherung, Bank- oder Fondssparvertrag? Wie lange läuft er noch? Wie hoch ist die Förderung? Dann gibt es mehrere Optionen.
Vertrag weiterführen?
In der Regel dürfte es sich nicht lohnen, alte Riester-Verträge weiterzuführen, weil diese meist teuer und renditeschwach sind. Das gilt vor allem für Verträge in Form einer privaten Rentenversicherung. Das liegt auch an der Garantie, dass 100 Prozent der Beiträge plus die Zulagen am Ende der Laufzeit zur Verfügung stehen müssen. Bei der Verrentung sind die Auszahlungen meist relativ niedrig, weil die Versicherer mit langen Lebenserwartungen kalkulieren und hohe Sicherheitspuffer einbauen. Ausnahme: Für Menschen mit mehreren Kindern und/oder niedrigem Einkommen kann sich eine Weiterführung von Riester-Verträgen - egal welcher Art - lohnen. Ein Beispiel: Aktuell bekommt eine Geringverdienerin mit drei Kindern pro Jahr insgesamt 1.075 Euro Zulagen, wenn sie einen Eigenbetrag von mindestens 60 Euro spart. In der neuen Fördersystematik müsste sie mindestens 120 Euro pro Jahr sparen. Aber auch dann lägen die Förderungen insgesamt nur bei 420 Euro. Man muss also genau rechnen.
Vertrag wechseln?
Ein Wechsel kann sich zum Beispiel bei einem Riester-Vertrag in Form eines Fondssparplans lohnen. Denn hier sorgt bisher die Beitragsgarantie dafür, dass der Anbieter gar nicht in größerem Maße in Aktien investieren kann, sondern einen hohen Anteil sicherer Anlagen mit niedriger Verzinsung halten muss. Wer in diesem Fall höhere Renditechancen mit Aktien nutzen möchte, kann in ein neues Riester-Altersvorsorgedepot wechseln. Da es dort keine Garantiepflicht mehr gibt, kann man auf Wunsch bis zu 100 Prozent in Aktien-ETF investieren. Es ist allerdings ratsam, hierfür abzuwarten, welche Produkte es geben wird. Hilfreich sind dann unabhängige Vergleiche etwa von der Stiftung Warentest.
Wer mit seinem angesparten Guthaben ab 2027 in einen neuen Riester-Vertrag wechselt, muss maximal 150 Euro Wechselkosten bezahlen. Das müssen Sparer:innen berücksichtigen, die nur noch ein paar Jahre bis zum Ruhestand haben. Ein Wechsel lohnt sich eher für jüngere Sparer mit längerem Anlagehorizont.
Vertrag kündigen?
Wenn man den Riestervertrag nicht weiterführen möchten, ist die Kündigung die schlechteste Möglichkeit. Denn dann müssen alle Förderungen zurückgezahlt werden. Besser ist es, den Vertrag beitragsfrei stellen und bis zum Ende der Laufzeit ruhen zu lassen und sich nach einem neuen, besseren Riester-Angebot umzusehen. Auch wenn der alte Vertrag heute im Minus sein sollte, greift dann zum Rentenbeginn die Garantie, dass 100 Prozent der eingezahlten Beiträge plus Zulagen ausgezahlt werden müssen.
Genau hinschauen statt vorschnell handeln
Der Umstieg aus einem alten Riestervertrag in die neue Produktwelt bietet Chancen, vor allem durch renditestärkere Anlagemöglichkeiten ohne Garantien und mehr Flexibilität bei der Auszahlung. Denn künftig ist keine Verrentung bis ans Lebensende mehr vorgeschrieben. Es können auch Auszahlpläne bis zum 85. Lebensjahr gewählt werden. Zudem wird es erstmals ein kostengünstiges staatlich organisiertes Standardprodukt geben für Menschen, die einfach und ohne großen Informationsaufwand eine geförderte private Altersvorsorge abschließen möchten. Entscheidend ist, ob der persönliche Bedarf und die eigenen Präferenzen zu den neuen Produkten passen. Da es die Produkte ebenso wie Vergleiche und Bewertungen dazu noch nicht gibt, lässt sich das heute noch nicht klar beantworten. Wenn zum Ende des Jahres die neuen Riester-Angebote auf den Markt kommen, hilft eine unabhängige Beratung der Verbraucherzentrale NRW.
Weiterführende Informationen:
- Mehr zur Geldanlage und Altersvorsorge gibt es hier: verbraucherzentrale.nrw/node/43767
- Persönliche Beratung (kostenpflichtig): verbraucherzentrale.nrw/node/1310
- Ratgeber zu ETF als Geldanlage und Altersvorsorge: https://shop.verbraucherzentrale.de/themen/altersvorsorge-rente/etf-als-geldanlage-und-altersvorsorge
Mehr Hitzeinseln in NRW - Verbraucherzentrale NRW gibt konkrete Tipps zum Schutz vor Sommerhitze (24.04.2026)
Die jüngsten Zahlen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) zeigen: Rund 7,5 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen leben auf sogenannten Hitzeinseln – dicht bebauten Gebieten, die sich im Sommer extrem aufheizen können. „Mit unseren praktischen Maßnahmen kann jede und jeder Einzelne das Mikroklima vor der eigenen Haustür verbessern und sich vor Hitze schützen“, erklärt Ute Delimat, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Höxter.
Hitze im Wohnumfeld mindern: Entsiegelung und Begrünung
„Hauseigentümer:innen und Mieter:innen sollten nicht auf Maßnahmen der Kommune warten. Vieles können sie selbst vorsorglich umsetzen“, empfiehlt Delimat. „Wichtig ist, die Wohnung und das Haus gegen Überhitzung und gleichzeitig gegen weitere Wetterextreme widerstandsfähiger zu machen.“ Entsiegelte Flächen rund ums Haus sind besonders wirksam gegen sommerliche Überhitzung. Wo Wasser versickern kann und Pflanzen wachsen, bleibt der Boden durch Verdunstung frischer und kühlt sich nachts besser ab. Durchlässige Beläge und Versickerungsflächen helfen zudem, Regenwasser natürlich zu speichern und beugen Überschwemmungen bei Starkregen vor. Vorgärten, Stellplätze, Auffahrten und Wege können dafür umgestaltet werden: Pflaster, Schotter, Kies oder Splitt lassen sich teils in Eigenleistung entfernen. Bei Beton- oder Asphaltflächen ist ein Fachbetrieb sinnvoll. Kommunale Förderungen können solche Maßnahmen zusätzlich finanziell erleichtern.
Grüne Dächer und Fassaden als natürliche Klimaanlagen
Grüne Dächer und Fassaden wirken wie eine natürliche Klimaanlage: Sie kühlen die Umgebung, spenden Schatten und schützen Gebäude vor Überhitzung. Besonders in dicht bebauten Gebieten leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Klimaanpassung. Statt Schotterflächen schaffen bodendeckende Stauden, Blühpflanzen und Bäume ein kühles Mikroklima, filtern die Luft und bieten Lebensraum für Insekten. Bäume sind dabei besonders wertvoll, da sie Schatten spenden und CO₂ binden.
Was Mieter:innen tun können
Mieter:innen können mit einfachem Verhalten und der Gestaltung ihrer unmittelbaren Umgebung zur Hitzeminderung beitragen. Dazu gehört es, Räume möglichst vor starker Aufheizung zu schützen und vorhandene schattenspendende Elemente zu nutzen. Wo bauliche Veränderungen nicht möglich sind, sind Maßnahmen im Umfeld der Wohnung besonders wichtig, etwa Begrünung auf Balkon- und Fensterbereichen im Rahmen der Mietmöglichkeiten. Schon kleine Veränderungen können das Wohnklima spürbar verbessern.
Weiterführende Informationen:
- Förderungen nutzen: Viele Städte und Gemeinden in NRW fördern die Begrünung von Dächern, Fassaden und Vorgärten. Alle aktuellen Förderprogramme
www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-foerdermittel
- Vorsorgekonzepte für den Alltag mit Broschüren, Online-Seminaren und persönlichen Beratungsangeboten: www.klimakoffer.nrw
Energiepreise unter Druck: Folgen des Nahostkonflikts (26.03.2026)
Worauf man bei Gas- und Ölpreisen jetzt achten sollte.
Der Konflikt zwischen den USA, Israel und Iran wirkt sich immer stärker auf die internationalen Energiemärkte aus. Die Preise für Öl und Erdgas sind deutlich gestiegen. „Für Verbraucher:innen bedeutet das jedoch nicht automatisch sofort höhere Gaspreise im eigenen Vertrag. Zwischen Börsenpreisen und Tarifen für Haushalte liegt oft eine zeitliche Verzögerung“, sagt Ute Delimat, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Höxter. „Allerdings beobachten wir seit kurzem eine Veränderung bei Neukundentarifen auf den Vergleichsportalen. Die höheren Preise an den Gasbörsen durch den Irankrieg werden nun von vielen Anbietern eingepreist.“ Bei bestehenden Verträgen kann dies relevant werden, wenn Preisgarantien auslaufen und Verbraucher:innen eine Preiserhöhung bekommen. Worauf aktuell bei den Energiepreisen zu achten ist, und wie man langfristig unabhängiger wird, hat die Verbraucherzentrale NRW in vier Tipps zusammengestellt.
Gasvertrag prüfen
Wer mit Gas heizt, sollte den eigenen Gasvertrag überprüfen. Wichtig sind dabei Preisniveau, Vertragslaufzeit und, sofern vorhanden, die Preisgarantie. Sie legt fest, wie lange der aktuelle Preis stabil bleibt. Läuft sie bald aus, kann der Anbieter den Preis erhöhen, indem er ein Preiserhöhungsschreiben verschickt. Man sollte deshalb prüfen, wann die Preisgarantie endet. Wenn sie bald ausläuft, sollten sich Haushalte bei ihrem aktuellen Anbieter nach Verlängerungsoptionen mit Preisgarantie erkundigen. Ein neuer Vertrag mit längerer Preisgarantie schafft Planungssicherheit für den nächsten Winter. Bietet der bisherige Anbieter keine attraktiven Tarife an, ist ein Anbieterwechsel sinnvoll. Die günstigsten Tarife beginnen bei etwa zehn Cent pro Kilowattstunde, Anfang März waren es noch acht Cent. Um günstige Tarife zu finden, sollte man die Filter in Vergleichsportalen nutzen, aber insbesondere den Bonus und die „direkte Wechselmöglichkeit“ herausnehmen.
Heizölpreise beobachten
Die Heizölpreise sind rasant gestiegen, und sie schwanken besonders stark. Bei einer Bestellung von 3.000 Litern kostet Heizöl aktuell etwa 145 Euro pro 100 Liter. Preise in dieser Größenordnung gab es letztmalig in der Energiekrise im Herbst 2022. Haushalte, deren Tanks noch bis zum Ende der aktuellen Heizsaison ausreichend gefüllt sind, können mit der Bestellung warten. Wer einen Tank hat, der weniger als 15 Prozent gefüllt ist, sollte bald bestellen. Eine kleinere Bestellmenge ist dann sinnvoll. Wichtig ist außerdem ein Preisvergleich. Vor der Bestellung sollte man die Seriosität des Händlers prüfen. Dazu bietet sich der Fakeshopfinder der Verbraucherzentrale an.
Blick auf die Fernwärmepreise
Gas ist der Energieträger, der für die Erzeugung von Fernwärme am häufigsten genutzt wird. Allerdings passen die meisten Fernwärmeanbieter ihre Preise nur einmal jährlich an. Die Preise vieler Fernwärmekunden werden daher oftmals vorerst stabil bleiben, die Preiserhöhung käme dann mit einer Verzögerung von etwa einem Jahr. Wie stark die Preise steigen könnten, hängt neben der Dauer der Krise von den Preisindizes ab, anhand derer Fernwärmeanbieter ihre Preisentwicklung berechnen. Mit den Preisindizes legen Anbieter fest, welche Energieträger zu welchen Anteilen die Preise beeinflussen. Viele Fernwärmekunden sind Mieter:innen. Bei ihnen dürften sich höhere Preise erst in zwei Jahren mit der Nebenkostenabrechnung bemerkbar machen.
Langfristig unabhängiger werden
Der derzeitige Nahost-Konflikt zeigt, wie stark Energiepreise von weltpolitischen Entwicklungen abhängen. Deshalb kann es sinnvoll sein, langfristig unabhängiger zu werden. Eigentümer:innen können etwa über alternative Heizsysteme wie eine Wärmepumpe nachdenken. Auch eine bessere Gebäudedämmung kann helfen. Sie senkt dauerhaft den Energieverbrauch. Energieberater:innen und Heizungsfachbetriebe können passende Lösungen aufzeigen. Zudem gibt es häufig staatliche Förderprogramme. Wer so plant, reduziert langfristig das Risiko steigender Energiekosten.
Ratgeber „Das Pflegegutachten“ (25.03.2026)
Kompetenter Begleiter bei Antrag und Verfahren.
„Eine gute Vorbereitung ist das A und O“ – diese Redewendung trifft ganz besonders zu, wenn die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ins Haus steht. Ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes verschafft sich hierbei einen Eindruck, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann und welche Hilfe benötigt wird. Von dieser Beurteilung hängt dann ab, ob der Antragstellende in eine der fünf Pflegegrade eingestuft wird und entsprechende Leistungen erhält. Wer den Ablauf der Begutachtung kennt und weiß, mit welchen Fragen zu rechnen ist, kann dem Termin also gut vorbereitet entgegensehen. Der Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale lotst dafür durch alle wichtigen Fragen von Antrag bis Verfahren.
Anhand einer umfangreichen Checkliste können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon im Vorfeld über alle Bereiche informieren, die beim Begutachtungstermin abgeklopft werden. Erläutert wird zudem, welche Kriterien bei der Beurteilung des Grads der Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen. Es werden hilfreiche Verhaltenstipps rund um den Besuch des Medizinischen Dienstes gegeben. Verständlich wird erläutert, welche Pflegeleistung im Einzelfall eine sinnvolle Hilfe bietet. Nicht zuletzt begleitet der Ratgeber Schritt für Schritt vom Antrag über das Verfahren bis hin zu einem möglichen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse. Ein Antrags-ABC bietet hierbei praktische Unterstützung. Ein eigenes Kapitel beschreibt die Besonderheiten bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit von Kindern. Der Ratgeber „Das Pflegegutachten“ hat 156 Seiten und kostet 16,- Euro, als E-Book 12,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Das Buch ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
Urlaub stornieren oder abbrechen: Rechte bei Katastrophen und Krieg (05.03.2026)
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was bei Reisen jetzt gilt.
Tausende Reisende sitzen im Nahen Osten fest: Durch die amerikanischen und israelischen Angriffe gegen den Iran sind Flughäfen in Dubai, Doha oder Abu Dhabi geschlossen, der internationale Flugverkehr ist stark beeinträchtigt. Auch Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen sind betroffen. Wer eine Reise in die Region geplant oder schon gebucht hat, macht sich ebenfalls Sorgen. Ute Delimat, Leiterin der mobilen & digitalen Verbraucherzentrale NRW im Kreis Höxter, erklärt, welche Rechte Reisende haben, die dort festsitzen, und was für geplante Urlaube gilt.
Wenn Pauschalreisende vor Ort festsitzen
Wenn Betroffene nicht wie pauschal gebucht zurückreisen können und wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände länger als geplant am Urlaubsort bleiben müssen, etwa wegen blockierter Zufahrtsstraßen oder geschlossener Flughäfen und Schiffsrouten, muss der Veranstalter die Kosten für eine notwendige Beherbergung für einen Zeitraum von in der Regel drei Nächten tragen. Die Unterkunft sollte dabei möglichst den gleichen Standard aufweisen wie diejenige, die im Reisevertrag vereinbart ist. Zudem können Betroffene den Reisepreis mindern, wenn eine Rückreise nicht möglich ist. Das gilt etwa, wenn einzelne Reiseleistungen wie Transport, Verpflegung, Unterkunft oder Ausflüge ausfallen oder nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen. Die außergewöhnlichen Umstände muss man dem Reiseveranstalter jedoch nachweislich und unverzüglich als Reisemangel melden.
Wenn Reisende vor Ort den Urlaub abbrechen
Bei einer Pauschalreise gilt zudem: Wenn das Urlaubsziel zum Kriegsort wird, können Reisende grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen. Urlauber:innen können den Vertrag kündigen, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt wird, und versuchen, schnell nach Hause zu kommen. Reisende, die sich derzeit in den betroffenen Gebieten aufhalten, haben aufgrund der Sperrung des Luftraums aktuell keine Möglichkeit, einen Rückflug in Eigenregie zu organisieren. Für nicht genutzte Reiseleistungen können sie Erstattung verlangen. Für die bereits genutzten Reiseleistungen kann der Veranstalter jedoch den Reisepreis einbehalten. Umfasst der Reisevertrag auch die An- und Abreise, so muss der Reiseveranstalter bei einer Kündigung des Vertrags unverzüglich die Rückbeförderung der Reisenden organisieren. Sollte dies teurer sein als ursprünglich geplant, trägt der Reiseveranstalter die Kosten. Wer den Flug oder die Unterkunft separat gebucht hat, braucht die Leistung nur dann nicht zu bezahlen, wenn sie nicht erbracht werden kann – etwa, wenn ein Luftraum oder das Gebiet, in dem die Unterkunft liegt, gesperrt sind.
Wenn die Reise nachträglich geändert wird
Reisende haben Minderungsansprüche, wenn der Reiseverlauf nach Reisebeginn geändert wird. Auch eine Rundreise kann kostenlos storniert werden, wenn wichtige oder besondere Reisebestandteile nicht durchgeführt beziehungsweise entscheidende Reiseziele nicht angefahren werden können. Hier ist im Rahmen der Auslegung zu ermitteln, ob wichtige Bestandteile ausfallen oder nur ein kleiner Teil der Reise wegfällt. Entfällt nur ein kleiner Teil des Programms, ist das höchstens ein Reisemangel, für den Betroffene den Reisepreis mindern können. Diesen Mangel muss man unverzüglich beim Veranstalter anzeigen. Wer Leistungen wie Flug und Unterkunft separat gebucht hat, braucht die Leistung nur dann nicht zu bezahlen, wenn sie nicht erbracht werden kann. Das kann der Fall sein, wenn ein Luftraum oder das Gebiet, in dem die Unterkunft liegt, gesperrt sind. Solange eine individuell gebuchte Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist, ist man auf die Kulanz des Anbieters angewiesen und muss mit einem Stornoentgelt rechnen, wenn man von der Reise absehen möchte. Wichtig: Wer die Unterkunft direkt bei einem Eigentümer im Ausland gebucht hat, unterliegt dem Recht des dortigen Landes.
Wenn man vor Reisebeginn zurücktritt
Vor Reisebeginn können Pauschalreisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Normalerweise hat der Reiseveranstalter dann einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Wenn aber wie im Fall der Golf-Region unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, müssen Verbraucher:innen die Entschädigung nicht bezahlen. Vielmehr muss der Reiseveranstalter in diesem Fall den Reisepreis spätestens innerhalb von 14 Tagen erstatten. Wichtig: Die unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände müssen während der Reisezeit vorliegen. Somit können beispielsweise Frühbucher:innen nicht frühzeitig eine gebuchte Reise stornieren, wenn noch nicht absehbar ist, ob sich die Lage zur gebuchten Zeit im jeweiligen Land stabilisiert hat. Schäden können zum geplanten Reisezeitpunkt möglicherweise schon beseitigt sein. Dauern die Auseinandersetzungen oder Aufräumarbeiten jedoch noch an und ist die Reise weiterhin unzumutbar, können Betroffene eine geplante Reise stornieren. Das gilt für Kriegsschäden und Naturkatastrophen.
Wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt
Wenn wie im Fall der Golf-Region außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine geplante Reise nicht oder nur eingeschränkt möglich machen, kann auch der Reiseveranstalter die Reise absagen. Dies muss unverzüglich nach Kenntnis der Hinderungsgründe erfolgen. Dann haben Reisende ein Recht darauf, dass der Reisepreis innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge erstattet wird.
Wenn der Flug gestrichen wird
Viele Airlines stornieren Flüge in die vom Krieg betroffene Region. Nach der Fluggastrechteverordnung können Betroffene dann wählen, ob sie den Ticketpreis erstattet haben wollen oder sich für eine Ersatzbeförderung entscheiden. Ein Ersatzflug kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, ist jedoch immer nur vorbehaltlich verfügbarer Plätze möglich. Wer sich hingegen für die Erstattung entscheidet, tritt vom Beförderungsvertrag zurück und hat keinen Anspruch mehr auf eine Ersatzbeförderung und sogenannte Betreuungs- und Ausgleichleistungen, also etwa Verpflegungsservice. Im Falle der außergewöhnlichen Umstände – wie z.B. Krieg oder Naturkatastrophen – haben Flugreisende keinen Anspruch auf die Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechteverordnung.
Weiterführende Informationen und mehr zu Reiserechten im Katastrophenfall: www.verbraucherzentrale.nrw/node/10380
Warum sich jetzt der Wechsel des Stromanbieters lohnt 13.02.2026)
Sparpotenziale ermitteln und Vergleichsportale richtig nutzen.
Seit Jahresbeginn müssen fast alle Stromlieferanten weniger für den Stromtransport zahlen. Grund hierfür ist, dass die Bundesregierung 2026 die Netzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro bezuschusst und damit in sehr vielen Regionen die Stromnetzentgelte gesunken sind. Während einige Anbieter ihre Preise senken oder schon gesenkt haben, lassen andere Anbieter ihre Preise allerdings unverändert. „Wenn Verbraucher:innen bisher keine Mitteilung über sinkende Preise erhalten haben, oder ihnen sogar eine Preiserhöhung vorliegt, lohnt sich in der Regel ein Stromanbieter-Wechsel,“ sagt Ute Delimat bei der Verbraucherzentrale NRW mobil & digital im Kreis Höxter. „Besonders Verbraucher:innen in der Grundversorgung zahlen durchschnittlich die höchsten Strompreise, hier lohnt sich ein Anbieterwechsel in den meisten Fällen.“ Die Verbraucherzentrale NRW hat vier Tipps zusammengestellt, worauf beim Wechsel des Stromanbieters zu achten ist.
Unterschiede zwischen Neukunden und Bestandskunden beachten
Erfreulicherweise liegen die Strompreise für Neukunden aktuell in vielen Regionen bei unter 30 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings müssen Bestandskunden oftmals erst aktiv werden, um von den gesunkenen Preisen zu profitieren - denn viele Anbieter halten ihre Preise für Bestandskunden konstant. Bei der Prüfung eines bestehenden Vertrags ist es wichtig, die Restlaufzeit und Kündigungsfrist festzustellen, um den richtigen Zeitpunkt für einen Anbieterwechsel zu finden.
Wechsel aus dem Grundversorgungstarif
Verbraucher:innen in der Grundversorgung zahlen durchschnittlich die höchsten Strompreise. Der Grundversorgungstarif in NRW kostet im Durchschnitt 36 Cent pro Kilowattstunde (Stand: 1.2.2026). Hinzu kommt ein Grundpreis, der durchschnittlich bei etwa 210 Euro pro Jahr liegt. Manche Grundversorger berechnen auch extrem hohe Grundpreise um die 300 Euro jährlich, was insbesondere kleinere Haushalte belastet. Ein Vorteil an der Grundversorgung: Haushalte können jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist den Anbieter oder Tarif wechseln. Verbraucher:innen, die in der Grundversorgung sind und einen Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden haben, können durchschnittlich 330 Euro durch den Anbieterwechsel sparen, mögliche Wechselboni kommen noch hinzu. Haushalte, die im Sondertarif des Grundversorgers sind und ebenfalls 3.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen, sparen durchschnittlich 170 Euro durch den Anbieterwechsel.
Vergleichsportale richtig nutzen
Am einfachsten ist der Tarifvergleich über Online-Vergleichsportale. Vor dem Vergleich ist es wichtig, die Filtereinstellungen anzupassen. Um möglichst viele Tarife angezeigt zu bekommen, sollte der Filter „direkte Wechselmöglichkeit über das Portal“ ausgestellt sein. Auch Empfehlungen des Vergleichsportals schränken die Tarifauswahl unnötig ein. Weitere empfehlenswerte Filtereinstellungen für Vergleichsportale finden sich in der Checkliste unter www.verbraucherzentrale.nrw/vergleichportal
So erkennt man Fallstricke beim Social-Media-Shopping (20.01.2026)
Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für bewusstes Einkaufen.
Gucken und kaufen: Viele Social-Media-Nutzer:innen shoppen gerne in ihren Kanälen. Ob Instagram, Tik-Tok oder Facebook – laut einer aktuellen Umfrage des Digitalverbandes Bitkom nutzen unter den 16- bis 29-Jährigen 48 Prozent ihre Social-Media-Kanäle zum Online-Einkauf, unter den 30- bis 49-Jährigen sind es 36 Prozent. Bezogen auf alle deutschen Internetnutzer:innen sind es 29 Prozent. „Das ist durchaus problematisch“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Denn häufig verleiten die Designs zu unnötigen Impulskäufen, die Herkunft der Waren ist teilweise schwer nachzuvollziehen und die Apps sammeln jede Menge Daten.“ Die Verbraucherzentrale NRW erklärt die Fallstricke beim Social-Media-Shopping.
Dem ersten Kauf-Impuls widerstehen
Viele Apps setzen gezielt auf Impulskäufe. Schnell ist der „Kaufen“-Button geklickt. Aber braucht man den angepriesenen Pulli oder die stylischen Sneaker wirklich? Und wenn ja, ist diese Variante tatsächlich die beste? Vielleicht gibt es Alternativen, die günstiger oder besser sind. Auch ein Vergleich im stationären Handel kann hilfreich sein. Nicht beeindrucken lassen sollte man sich von manipulativen Designs während des Bestellens, sogenannten „Dark Patterns“. Dabei wird durch Einblendungen Druck ausgeübt, etwa durch einen Countdown beim Bestellvorgang oder durch Angaben, wie viele Personen einen Artikel ebenfalls im Warenkorb haben.
Bei Influencer:innen skeptisch sein
Influencer:innen werden häufig von Herstellern für ihre Produktwerbung bezahlt oder verdienen an eigenen Produkten. Das ist laut der aktuellen Bitkom-Umfrage auch vielen aus der Zielgruppe bewusst. Insgesamt 21 Prozent gaben an, es sympathisch zu finden, wenn Unternehmen mit Influencer:innen werben. Bei den 16- bis 29-Jährigen finden 33 Prozent diese Form der Werbung zwar sympathisch, knapp 43 Prozent dieser Altersgruppe befürworten aber offenbar eine klarere Kennzeichnung, 90 Prozent aller Befragten setzen mehr auf klassische Produkttests.
Eigene Daten schützen
Bei Online-Käufen ist es ratsam, mit den eigenen Daten sparsam umzugehen. Käufer:innen sollten darauf achten, welche persönlichen Informationen sie beim Kauf angeben und sichere Zahlungsmethoden verwenden. Werbeansprachen nach einer Bestellung kann man eindämmen, indem man in der App oder in den Einstellungen des Smartphones bzw. des Browsers Push-Benachrichtigungen ausschaltet und sich vom E-Mail-Newsletter abmeldet. Vor allem Temu macht keinen Hehl daraus, an personenbezogenen Daten interessiert zu sein und diese auch für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Wer die Plattform datensparsam nutzen möchte, sollte darauf achten, dass zum Beispiel das Standorttracking in den Einstellungen des Smartphones bzw. der App deaktiviert ist. Auch die Möglichkeit, das Tracking in den Einstellungen des Smartphones auszuschalten oder der Einsatz von Werbeblockern können helfen, die Flut an Werbung zu reduzieren.
Rechte beim Widerruf
Wenn die online bestellten Produkte nicht passen, nicht gefallen oder nicht den Erwartungen entsprechen, können Verbraucher:innen das Recht auf Widerruf nutzen. Dies ist grundsätzlich formlos möglich. Viele Shops bieten hierfür ein Online-Formular an. Das Gesetz sieht für fast alle online bestellten Waren vor, dass Kund:innen ab dem Tag, an dem man die Ware erhalten hat, 14 Tage Zeit für einen Widerruf haben. Der Online-Shop ist verpflichtet, Informationen zur Rücksendung zu schicken und nach Erhalt der Ware zeitnah den Kaufbetrag zu erstatten. Wenn das nicht klappt, hilft der Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW, den man ausgedruckt und ausgefüllt beim Rückversand dem Paket beilegen und zusätzlich per E-Mail an den Online-Shop schicken kann.
An Umweltfolgen denken
Beim Online-Shopping werden viele Waren zurückgeschickt. Offizielle Statistiken zur Zahl der Retouren gibt es nicht, aber schätzungsweise ist es bei im Internet bestellten Paketen jedes vierte. Bei Bekleidung geht vermutlich sogar jedes zweite Paket an den Händler zurück. Für 2025 geht die Forschung insgesamt von etwa 550 Millionen Rücksendungen in Deutschland aus. Das verursacht mehrere hundert Tonnen CO2. Zurückgeschickte Neuware wird zudem teilweise nicht wieder angeboten, sondern entsorgt.
Weiterführende Informationen:
- Mehr zu Verbraucherrechten beim Onlineshopping: www.verbraucherzentrale.nrw/node/28123
- Hier gibt es den Musterbrief: www.verbraucherzentrale.nrw/node/60076
Antihaftbeschichtungen auf Bratpfannen und Backformen (27.11.2025)
Wie sich die „Ewigkeitschemikalien“ PFAS beim Braten und Backen vermeiden lassen.
Wenn beim Braten und Backen nichts ankleben soll, kommt er zum Einsatz: PTFE (Polytetrafluorethylen), ein fluorierter Kunststoff, der zur großen Gruppe der PFAS (Per- und Polyalkylsubstanzen) zählt. Den meisten ist er als Antihaftbeschichtung unter dem Handelsnamen Teflon bekannt. „PTFE verschmutzt von der Produktion bis zur Entsorgung die Umwelt mit PFAS, den sogenannten Ewigkeitschemikalien. Zudem sind diese Beschichtungen kratzanfällig und können Mikroplastik freisetzen. Die Wirkung winziger PTFE-Partikel auf den Menschen ist bisher unklar“, warnt Kerstin Effers, Chemikerin und Referentin Umwelt und Gesundheit bei der Verbraucherzentrale NRW. Aber es gibt Alternativen.
Quasi unverwüstlich: Edelstahlpfannen
Edelstahlpfannen sind robust und halten lang, haben allerdings keine Antihaftwirkung. Etwas Erfahrung und Fett oder Öl sind ist daher schon nötig, damit nichts anklebt. Tipp: Ein Wassertropfen sollte tanzen und nicht gleich verdunsten, dann hat die Pfanne die richtige Temperatur. Edelstahlpfannen sind vielfältig einsetzbar und zum Beispiel auch für Tomatensaucen gut geeignet, die viel Säure enthalten.
Gusseisenpfannen: Gute Antihaftwirkung nach dem Einbrennen
Wem das Gewicht der Pfanne nichts ausmacht, ist mit schweren Guss- und Schmiedeeisenpfannen gut beraten. Diese sind auch bei Profis beliebt. Nach dem ersten Einbrennen nach Anleitung des Herstellers und richtiger Pflege weisen die Pfannen gute Antihafteigenschaften auf und brutzeln Bratkartoffeln und anderes schön knusprig. Auch Pfannkuchen sind bei Pfannen mit guter Patina kein Problem. Für Saucen und saure Zutaten sind sie jedoch weniger geeignet, denn bei einer Untersuchung von Öko-Test aus 2024 mit sauren Prüflösungen setzten einige Pfannen unter anderem zu viel Arsen und Eisen frei. Sowohl für Edelstahl - als auch für Eisenpfannen sind Pfannenwender aus Edelstahl gut geeignet.
Zunehmend im Handel: Pfannen mit Keramik
Als alternative Antihaftbeschichtungen zu PTFE werden Keramik-Beschichtungen angeboten. In einer Untersuchung der Stiftung Warentest schnitten 9 von 11 keramikbeschichteten Pfannen in Bezug auf die Beschichtung mit „gut“ oder „befriedigend“ ab. Schadstoffe wurden in keiner Pfanne nachgewiesen. Ähnlich wie bei PTFE-Beschichtungen lässt auch bei Keramikbeschichtungen die Antihaftwirkung mit der Nutzungsdauer nach. Um das heraus zu zögern, sollte man raffinierte Öle und kein natives Olivenöl verwenden und die Pfannen per Hand ohne kratzende Schwämme spülen. Auch bei Keramikbeschichtungen sollten Verbraucher:innen zudem auf den Hinweis „frei von PFAS“ oder „fluorfrei“ achten, denn manchmal wird PTFE mit Keramik kombiniert eingesetzt.
Backformen: Edelstahl und Emaille funktionieren auch
Zum Backen gibt es Formen aus Edelstahl, die sorgfältig eingefettet und gegebenenfalls auch mit Mehl bestäubt werden müssen, damit sich das Gebäck gut aus der Form löst. Das gleiche gilt auch für emaillierte Formen. Dafür kann man den Kuchen auf diesen Materialien auch schneiden, ohne die Oberfläche zu beschädigen und es bleibt keine Beschichtung am Kuchen kleben, wie bei einigen preisgünstigen PTFE-beschichteten Formen.
Alte Pfannen mit PTFE: Aussortieren bei beschädigter Beschichtung
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält den Gebrauch von PTFE-beschichteten Pfannen für unbedenklich, sofern das Material nicht über 360 Grad Celsius erhitzt wird. In diesem Fall kann die Beschichtung giftige Gase freisetzen. Eine solche Überhitzung ist unwahrscheinlich, solange die Pfanne nicht leer, sondern mit wasserhaltigen Lebensmitteln gefüllt ist. Neuere Untersuchungen haben aber gezeigt, dass PTFE-Beschichtungen auch im üblichen Gebrauch winzige Mikroplastikpartikel ins Essen abgeben können - besonders an verkratzten Stellen. Welche gesundheitliche Wirkung damit verbunden ist, ist noch nicht geklärt. Aus Ressourcenschutzgründen ist es sinnvoll, vorhandene Pfannen mit intakter Beschichtung weiter zu verwenden und Holzpfannenwender zu benutzen, um Kratzer zu vermeiden. Pfannen mit beschädigter PTFE-Beschichtung sollte man vorsorglich durch solche ohne oder mit Keramikbeschichtung ersetzen.
Weiterführende Informationen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/50076
Vorsicht, Fakeshop: Polizei und Verbraucherzentrale präsentieren Fakeshop-Ampel (03.11.2025)
Dubiose Shops locken arglose Opfer auch im Kreis Höxter: Von Heizöl-Betrug über Lieferung minderwertiger Ware bis hin zu Online-Shops, die das Widerrufsrecht umgehen. Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale NRW erkennt Warnzeichen und vermeidet Betrugsfallen mit einem Ampel-System. Kostenlos unter www.fakeshop-finder.nrw
Angesagte Marken-Klamotten, coole Technik-Produkte, vergriffenes Trend-Spielzeug: Im Internet werben Shops mit verlockenden Waren - gegen Vorkasse, meist sofort verfügbar und zum Schnäppchenpreis. Selbst für erfahrene Online-Shopper ist schwer zu erkennen, ob Betrüger am Werk sind. „Fakeshops werden immer perfekter durch das Kopieren oder Fälschen von Produktbildern und Informationen von seriösen Internetseiten. Die bestellten Produkte kommen dann jedoch niemals oder in minderwertiger Qualität an." Davor warnen Ute Delimat, Leiterin Verbraucherzentrale im Kreis Höxter und Albert Ecke, Kriminalhauptkommissar der Kreispolizeibehörde Höxter, anlässlich eines gemeinsamen Pressegesprächs und empfehlen den Fakeshop-Finder für einen sorgenfreien Einkauf im Internet.
„Grundsätzlich gilt: Wenn ein Produkt deutlich günstiger als bei anderen Anbietern angeboten wird, ist Vorsicht geboten. Betrüger nutzen auch aus, wenn Waren saisonal bedingt sehr gefragt oder in seriösen Shops gerade nicht zu haben sind“, warnt Albert Ecke.
“Bei den Fakeshop-Anfragen aus dem Kreis Höxter fielen uns beispielsweise Fälle mit dem so genannten 'Drop-Shipping' auf", so Ute Delimat. "Bei dieser Methode lagert der Online-Händler die Ware nicht, sondern lässt sie direkt vom Hersteller ausliefern. Sitzt der aber beispielsweise in Asien, können Retouren sehr teuer werden - auch wenn es sich auf den ersten Blick um ein heimisches Unternehmen handelt.”
Impressum, AGBs, Gütesiegel: Alle Angaben prüfen
Ein vollständiges Impressum mit Namen, Adresse und E-Mail Adresse ist gesetzlich vorgeschrieben. Fehlen diese Angaben oder wirken sie unglaubwürdig, ist das ebenfalls ein Warnsignal. Auch fehlende oder fehlerhaft übersetzte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sollten Verbraucher:innen misstrauisch machen. Sind Gütesiegel wie „Trusted Shop Guarantee" (Trusted Shops) nicht anklickbar oder führen zu keiner echten Zertifizierung auf der Website eines Prüfunternehmens, könnten sie gefälscht sein.
Ungewöhnlich günstige Preise
Der Preis ist zu schön, um wahr zu sein? "Auf betrügerische Fakeshops, die beispielsweise extrem günstige Heizöl-Angebote machen, fielen leider auch Verbraucher:innen aus dem Kreis Höxter herein. Um sich den Preis zu sichern, zahlen Ratsuchende dann oft per Vorkasse, aber die Lieferung erfolgt nicht und das Geld ist auch weg", sagt Delimat. "Gerade jetzt bei sinkenden Temperaturen steigt die Nachfrage nach Heizöl und anderen Heizmaterialien. Das nutzen Fakeshops aus und locken mit unseriösen Angeboten weit unter dem Marktniveau." Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW gibt es detaillierte Informationen zum Thema Heizöl-Betrug ("Vorsicht vor Heizöl-Angeboten").
Nur Vorkasse möglich
Spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs muss der Online-Shop mitteilen, welche Zahlungsoptionen zur Verfügung stehen. Auf der sicheren Seite sind Verbraucher:innen, wenn sie Waren nur bei Online-Händlern ordern, die mehrere kundenfreundliche Zahlungsarten bis zum Klick auf den Kauf-Button zur Verfügung stellen. Sicher sind zum Beispiel Zahlungen auf Rechnung oder per Lastschrift. Bei der Zahlung auf Rechnung muss erst gezahlt werden, wenn die Ware angekommen ist. Bei Zahlung per Lastschrift kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen lang rückgängig gemacht werden. Wenn nur Vorkasse, in Form einer Überweisung, verlangt wird, ist das ein Risiko.
Ungewöhnliche Internetadresse und verdächtige Bewertungen
Wenn eine eigentlich bekannte Adresse um eine weitere Domain-Endung erweitert wird (zum Beispiel „.de.com“ an Stelle von „.de“), kann das ein Hinweis auf einen Fakeshop sein. Auch übertrieben positive Kommentare von angeblich zufriedenen Kund:innen sollten stutzig machen. Dann lohnt es sich, Bewertungen auf anderen Internetseiten zu checken. Weichen diese stark von den euphorischen Kommentaren ab, kann das ein Hinweis auf einen Fakeshop sein.
Kostenlosen Fakeshop-Finder nutzen
Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale NRW sucht seit 2022 mittels einer künstlichen Intelligenz im deutschsprachigen Internet ständig gezielt nach Fakeshops im Internet. Dazu werden verschiedene Merkmale, die sehr oft bei unseriösen Shops zu finden sind, geprüft - etwa ein fehlendes Impressum, eine Umsatzsteuer-ID, die es gar nicht gibt, aber auch technische, sprachliche und strukturelle Merkmale. Verbraucher:innen geben unter www.fakeshop-finder.nrw einfach die URL des Shops ein, für den sie sich interessieren, und erhalten nach wenigen Sekunden ein Ergebnis in Ampel-Form: Rot bei einer eindeutigen Warnung, Gelb als Hinweis, vor der Bestellung genauer hinzusehen und Grün, wenn alles in Ordnung ist. "Unser Fakeshop-Finder wurde im vergangenen Jahr 2,9 Millionen Mal aufgerufen, fast doppelt so viel wie 2023. Über diese Seite können Nutzer:innen schnell und kostenlos die schwarzen Schafe unter den Online-Shops erkennen", sagt Delimat. Monatlich können mit dieser Anwendung rund 1.600 neue Fakeshops gefunden werden. Seit dem Start 2022 bis heute waren es 72.700.
330 Anfragen von Fake-Shop-Betroffenen aus ganz Nordrhein-Westfalen verzeichnet die Verbraucherzentrale von Januar bis Ende Oktober 2025 über das Kontaktformular im Internet. "Zwei Prozent davon sind Opfer von Fakeshop-Betrug aus dem Kreis Höxter", so Ute Delimat. "Erfreulich ist aber, dass wir Ratsuchenden aus dem Kreis Höxter schon beim kostenfreien Erstgespräch mit unseren Musterbriefen im Internet weiterhelfen konnten." Die Hinweise und Empfehlungen der Verbraucherzentrale beinhalten Informationen, wie Verbraucher:innen Fakeshops erkennen und was zu tun ist, wenn man auf die Abzocke hereingefallen ist: Wie erkenne ich Fakeshops im Internet? Wie kann ich mein Geld zurückholen? Wie kann ich einen Kauf im Internet widerrufen?
Bei Betrugsverdacht Hilfe suchen und Anzeige erstatten
"Im Betrugsfall sollten alle Belege für die Online-Bestellung gesammelt und gesichert werden", ergänzt Albert Ecke. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots. Betroffene sollten sich mit den ausgedruckten Unterlagen zur Prüfung an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW wenden und gegebenenfalls Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dies ist auch online möglich unter: https://internetwache.polizei.nrw
Ausbeutung mit System: Obst und Gemüse zu jeder Jahreszeit? (17.10.2025)
Filmabend und Info-Stand am 30.10.2025 in Natingen (Borgentreich) im Kreis Höxter / Anmeldung bis 27.10.2025.
Der berührende Dokumentarfilm "The Pickers" von Elke Sasse über Erntehelfer:innen in der Landwirtschaft zeigt die ausbeuterischen Bedingungen, unter denen Menschen in Europa leben und arbeiten, die für uns tagtäglich frisches Obst und Gemüse ernten.
Oliven, Orangen, Erdbeeren oder Blaubeeren - Früchte, die das ganze Jahr über in unserem Einkaufskorb landen. So billig wie möglich. Etwa eine Million Wanderarbeiter:innen bestellen dafür die Felder in Europa - häufig ohne Papiere und ohne jegliche Absicherung. Das macht sie angreifbar für ausbeuterische Praktiken.
Die Regel - nicht die Ausnahme
Hinter dieser Ausbeutung steckt leider ein System. Und das ist die Regel - nicht die Ausnahme. Was können wir Verbraucher:innen tun? Erwarten wir doch, dass Obst und Gemüse so billig wie möglich sein sollten und das ganze Jahr über verfügbar. Welche Lösungen gibt es? Und wie können Supermärkte stärker in die Verantwortung genommen werden?
Die Verbraucherzentrale NRW setzt sich seit vielen Jahren für fair gehandelte Produkte und den Fairen Handel ein, um das Thema stärker in das öffentliche Bewusstsein zu tragen und um die Vielfalt fair gehandelter Produkte und Initiativen erlebbar zu machen. So auch mit einem ganz besonderen Filmabend, der am Donnerstag, 30. Oktober 2025 um 18:30 Uhr in Natingen gezeigt wird.
“Süß statt bitter”
Im Hallenanbau der Angerhalle wird am 30.10. nicht nur der beeindruckende Film von Elke Sasse über unser Konsumverhalten aus dem Jahr 2024 gezeigt. Auch die Aktion "Süß statt bitter" des Oikos Instituts für Mission und Ökumene der Ev. Kirche von Westfalen ist mit Gesprächspartner:innen vor Ort. Gemeinsam mit vielen anderen Organisationen macht die Initiative auf unmenschliche Zustände und moderne Sklaverei bei der Obsternte aufmerksam und zeigt Alternativen beim Obst-Kauf. So schafft es beispielsweise eine Kooperative aus Süditalien, faire Orangen zu produzieren und ihren Arbeiter:innen menschenwürdige Bedingungen zu ermöglichen.
Die Veranstaltung wird organisiert vom Verein Natinger Frauen e.V. und findet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Höxter - mobil & digital statt.
Der Eintritt ist frei! Interessierte werden um Anmeldung per E-Mail bis zum 27.10.2025 gebeten: paderborn.umwelt(@)verbraucherzentrale.nrw
Immobilienfinanzierung: Jetzt eine Immobilie kaufen? (10.10.2025)
Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW informiert in einem kostenfreien Online-Vortrag am 16.10.2025 für den Kreis Höxter über die aktuellen finanziellen Herausforderungen und gibt Tipps für Zins und Tilgung. Kooperation der Verbraucherzentrale im Kreis Höxter mit der VHS Diemel, Egge, Weser.
Die finanziellen Herausforderungen künftiger „Häuslebauer“ sind durch vergleichsweise hohe Zinsen und auf hohem Niveau stagnierende Immobilienpreise gekennzeichnet. Wo die Reise in 2025 und darüber hinaus hingeht, ist schwer einzuschätzen. Die Situation hat sich im Vergleich zur Niedrigzinsphase, die bis Ende 2021 andauerte, gravierend verändert. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW sollte das „Pferd nicht von hinten aufgezäumt“ werden. Es kommt vielmehr darauf an, ausführlich und ohne Emotionen die Frage nach der möglichen, langfristig tragfähigen monatlichen Belastung für Zins und Tilgung zu beantworten. Denn in der Regel dauert es 30 Jahre bis das Eigentum schuldenfrei ist.
Thomas Hentschel ist Dipl.-Volkswirt und Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählen Immobilienfinanzierung, Geldanlage und private Altersvorsorge. Er informiert in seinem Online-Vortrag am Donnerstag, 16. Oktober 2025 von 18 - 19:30 Uhr über die wesentlichen Punkte einer soliden Finanzierung und beantwortet die Fragen der Teilnehmenden:
- Welche monatliche Belastung ist tragfähig?
- Welches Fremdkapital kann damit finanziert werden?
- Welche Zinsbindung ist empfehlenswert?
- Wie hoch sollte das Eigenkapital sein?
- Welche Förderungen können in Betracht kommen?
Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle Interessierte offen. Anmeldungen per E-Mail unter: beverungen(@)vhs-dew.de sind bis spätestens 15. Oktober 2025 möglich. Nach der Anmeldung wird der Teilnahme-Link und die Einwahldaten verschickt.
Die Moderation übernehmen Ute Delimat, Leiterin Verbraucherzentrale im Kreis Höxter und Ulrich Wille, VHS-Stellenleiter in Beverungen.
Weniger zahlen in der Arztpraxis (02.10.2025)
Verbraucherzentrale NRW klärt auf, welche Kassenleistungen es gibt und wann IGeL nicht selbst bezahlt werden müssen
Mindestens 2,4 Milliarden Euro geben gesetzlich Versicherte pro Jahr für Selbstzahlerleistungen in Arztpraxen aus. Diese Zahl hat der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Ende 2024 veröffentlicht. Viele Millionen davon sind aber schlecht investiert. Denn die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind meist nicht medizinisch notwendig und schaden teilweise mehr als sie nutzen. Viele der Leistungen wurden zudem noch nicht auf Nutzen und Schaden überprüft. Oder sie sind nicht „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“, wie es das Sozialgesetzbuch V erfordert. „Oft werden Patient:innen beim Arzttermin zu Selbstzahlerleistungen gedrängt“, sagt Gesa Schölgens vom Projekt Faktencheck Gesundheitswerbung der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz. „Aber IGeL sind niemals dringend. Man kann also ablehnen und sich erst unabhängig informieren. Geht es um eine akut notwendige Therapie, stehen dafür stets Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung.“
Was in Arztpraxen erlaubt ist und was nicht
Mediziner:innen mit Kassenzulassung sind verpflichtet, Kassenleistungen anzubieten und dürfen diese nicht pauschal abwerten. Sie dürfen also nicht mit Begriffen wie „Großer Körper-Check“, „Krebsvorsorge Plus“ oder „Schwangerenbetreuung Plus“ werben, weil das eine unzureichende Leistung der Krankenkassen suggeriert. IGeL können zudem auch mit Risiken verbunden sein, auch darüber müssen Patient:innen aufgeklärt werden. Und nicht jede Untersuchung ist ratsam: Zum Beispiel, weil die möglichen Befunde nicht aussagekräftig sind oder weil die IGeL nach einer wissenschaftlichen Überprüfung bereits negativ bewertet wurde. Unzulässig ist es auch, eine notwendige Behandlung an die Inanspruchnahme einer IGeL zu knüpfen, auch das kommt immer wieder vor in den Arztpraxen.
Wann Selbstzahlerleistungen Kassenleistung sind
Es gibt medizinische Leistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht selbst bezahlt werden müssen, sondern von den Krankenkassen übernommen werden. Das gilt zum Beispiel, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt oder die Patientin oder der Patient zu einer Risikogruppe gehört. Vor allem eine ganze Reihe von Früherkennungsuntersuchungen können von der IGeL zur Kassenleistung werden – nämlich in bestimmten Risikofällen (familiäre Vorbelastung) oder bei einem begründeten Krankheitsverdacht. Das gilt zum Beispiel bei Frauen für die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke oder der Brust, wenn die Mammographie oder das Abtasten einen Krebsverdacht ergeben haben. Ebenfalls übernommen werden die Augeninnendruckmessung und die Augenspiegelung, wenn ein Verdacht auf eine Glaukom-Erkrankung besteht (Grüner Star).
Welche IGeL schon für alle Kassenleistung sind
Die Ärzteschaft wirbt häufig mit dem Argument, die Kassenleistungen seien veraltet. Und viele Menschen glauben, dass Krankenkassen zahlreiche notwendige Leistungen nicht mehr abdecken. Tatsächlich wurden aber ursprüngliche IGeL, die einen durch Studien nachgewiesenen Nutzen haben, bereits in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Das sind verschiedene Maßnahmen zur Krebsfrüherkennung, etwa die Darmspiegelung, die Mammographie und das Hautkrebs-Screening für bestimmte Altersgruppen. Außerdem die Akupunkturbehandlung bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen, seit 2008 das Chlamydien-Screening für Frauen bis 25 Jahren, seit 2009 das Neugeborenen-Hörscreening. Seit 2017 sind die moderneren immunologischen Stuhltests zur Darmkrebsfrüherkennung Kassenleistung, seit 2019 unter bestimmten Voraussetzungen die Stoßwellentherapie (ESWT) bei Fersenschmerz. Und seit April 2020 ist die Dermatoskopie mit Auflichtmikroskop zur Früherkennung von Hautkrebs für alle Versicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre eine Kassenleistung. Derzeit prüft das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG), ob der PSA-Test zum Nachweis von Prostatakrebs Kassenleistung wird.
Weiterführende Infos:
• Entscheidungshilfen bei IGeL: www.verbraucherzentrale.nrw/node/11604
• Zehn Tipps für Patient:innen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/11695
Vorsicht beim Ticketkauf - So vermeiden Fans böse Überraschungen. (12.09.2025)
Die Lieblingsband ist wieder auf Tour, die Vorfreude ist groß. Doch schon beim Ticketkauf stoßen Fans auf Hürden. Viele Konzerte sind schnell ausverkauft, sodass es die begehrten Tickets nur noch überteuert auf dem Zweitmarkt gibt. Fake-Tickets kursieren im Netz, die teuer bezahlt, am Ende aber leider wertlos sind. „Verbraucher:innen sollten Tickets am besten nur bei offiziellen Verkaufsstellen erwerben – so vermeiden sie hohe Kosten und das Risiko, am Einlass abgewiesen zu werden“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Diese Tipps sollten beim Ticketkauf beachtet werden:
Personalisierte Tickets
Für viele Konzerte werden inzwischen personalisierte Tickets verkauft. Einlass bekommt damit nur die Person, die namentlich auf dem Ticket vermerkt ist und sich ausweisen kann. Damit sollen der Schwarzmarkt und der überteuerte Weiterverkauf von Tickets eingedämmt werden. Personalisierte Tickets sollten bestenfalls nur bei offiziellen Händlern gekauft werden. Dort können Eintrittskarten in der Regel auf einen anderen Namen umgeschrieben werden, falls man die Karte weitergeben oder verschenken möchte. Dafür können zusätzliche Kosten anfallen und bestimmte Fristen müssen eingehalten werden. Wer auf dem Zweitmarkt ein Ticket erwirbt, das auf einen anderen Namen ausgestellt ist, wird bei Abgleich mit dem Personalausweis beim Einlass keinen Zugang zum Event erhalten.
Überhöhte Preise auf Ticketbörsen
Auf Zweitmarkt-Plattformen werden Tickets häufig zu deutlich höheren Preisen verkauft als im offiziellen Vorverkauf. Zusätzlich kommen zum eigentlichen Kaufpreis weitere Kosten hinzu, die nicht immer transparent ausgewiesen werden. Das können Buchungs- und Abwicklungskosten oder die enthaltene Umsatzsteuer sein. Die Ticketplattformen sind allerdings verpflichtet, neben dem verlangten Preis zusätzlich den ursprünglichen Ticketpreis nach Angabe des Verkäufers zu nennen. So sollen Fans erkennen können, ob das Ticket überteuert verkauft wird.
Fake-Tickets
Immer wieder beschweren sich Verbraucher:innen über online angebotene Fake-Tickets für Events, die gar nicht stattfinden: So werden auf Zweitmarkt-Plattformen Eintrittskarten für Veranstaltungen angeboten, die es entweder gar nicht gibt oder für die noch kein fester Termin feststeht. Haben Verbraucher:innen auf einer Online-Ticketbörse solche Fake-Tickets gekauft, zu denen nie eine Veranstaltung geplant war, können sie den Vertrag anfechten und das Geld vom Ticketverkäufer zurückfordern. Es gibt aber durchaus auch Veranstaltungen, deren Termine erst nach dem Ticketverkauf terminiert werden. In diesen Fällen gelten die Allgemeinen Ticketbestimmungen des Veranstalters. Verbraucher:innen sollten sich an die Vorverkaufsstellen oder direkt an den Veranstalter wenden, um zu erfahren, ob eine Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises möglich sind.
Bei Ticket-Ärger interaktives Tool der Verbraucherzentralen nutzen
Auch nach dem Ticketkauf können noch viele Dinge schief gehen: von der kompletten Absage des Konzerts bis zum Abbruch oder Änderungen im Programm. Das interaktive Tickettool der Verbraucherzentralen hilft bei vielen Problemen rund um den Ticketkauf oder den Ablauf des Events mit einer ersten rechtlichen Einschätzung und in vielen Fällen auch mit einem Musterschreiben, um Ansprüche durchzusetzen.
Weiterführende Informationen:
• Interaktives Tickettool der Verbraucherzentralen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/12793
• Online-Ticketbörsen: Risiken beim Ticketkauf auf dem Zweitmarkt: www.verbraucherzentrale.de/node/30494
• Personalisierte Tickets: Kein Zutritt trotz teurer Karten? www.verbraucherzentrale.nrw/node/28252
Phishing: Neue Maschen zum Datenklau (5.09.2025)
Zwei kostenfreie Online-Vorträge der Verbraucherzentrale im Kreis Höxter erklären im September, wie sich Verbraucher:innen vor Bedrohungen im Internet schützen und die eigene Online-Sicherheit verbessern können.
Phishing-Attacken – also Versuche, an sensible persönliche Daten zu kommen – sind mittlerweile eine beliebte Betrugsmethode. Denn die neuen technischen Möglichkeiten bieten Kriminellen immer mehr Optionen für ihre raffinierten Täuschungsversuche. Um den Cyberkriminellen hierbei nicht auf den Leim zu gehen ist es wichtig, Betrug im Vorfeld zu erkennen und richtig zu reagieren.
Dr. rer. pol. Ralf Scherfling, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale NRW, beantwortet wichtige Fragen zu gefälschten Internetseiten und E-Mails:
- Was ist Phishing und wie ist es definiert? Wie ist der grundsätzliche Aufbau?
- Wie kann ich auch als technischer Laie Phishing erkennen?
- Wie schütze ich mich vor Phishing?
- Wie muss ich reagieren, falls ich doch mal reingefallen bin?
- Welche anderen Varianten von Cybercrime gibt es?
Der erste Online-Vortrag am Montag, 15. September 2025, 18-19:30 Uhr, findet in Kooperation mit dem Volkshochschulzweckverband Bad Driburg, Brakel, Nieheim, Steinheim statt. Anmeldungen per E-Mail unter: info(@)vhs.driburg.de sind bis 11. September möglich.
Der zweite Online-Vortrag am Dienstag, 23.September 2025, 18-19:30 Uhr, findet in Kooperation mit Dorf.Zukunft.Digital statt. Anmeldungen per E-Mail unter: hoexter(@)verbraucherzentrale.nrw sind bis 19. September möglich.
Die Veranstaltungen über die Online-Plattform Zoom sind kostenfrei und für alle Interessierte offen. Nach erfolgter Anmeldung werden die Anmeldedaten und der Teilnahme-Link verschickt.
Vorsicht vor Betrugsmaschen auf Verkaufsplattformen (04.09.2025)
Verbraucherzentrale NRW registriert zahlreiche Beschwerden.
Eine Kamera für 60 Euro hatte der Verkäufer auf dem Portal „Kleinanzeigen” angeboten. Er hatte den Käuferschutz aktiviert und nur über die Plattform kommuniziert – also eigentlich alles richtig gemacht. Doch der potenzielle Käufer schickte, als man handelseinig war, per Chat einen Screenshot mit einem QR-Code, angeblich um den Zahlungseingang über PayPal zu bestätigen. Der Verkäufer scannte den Code und wurde zur Anmeldung in seinem PayPal-Konto aufgefordert. Kurz darauf waren 2.970 Euro weg, abgebucht über die PayPal-Option „Freunde & Familie“. In einem ähnlichen Fall verlor eine Krankenschwester 7.000 Euro – der zugeschickte QR-Code war vorgeblich für „sicheres Bezahlen“. „Das sind zwei von zahlreichen Fällen, die Menschen uns melden“, sagt Ralf Scherfling, Phishing-Experte der Verbraucherzentrale NRW. Er erklärt, welche rechtlichen Schritte man unternehmen kann und wie man das Betrugsrisiko minimiert.
Immer auf die Sicherheit achten
Wer auf Plattformen für Privatverkäufe wie Kleinanzeigen, Vinted oder Markt.de etwas verkauft oder kauft, sollte sich an die Empfehlung halten, alles komplett auf der Plattform abzuwickeln und sich an die üblichen Abläufe zu halten. Wer sich auf private Mails oder alternative Zahlungsoptionen einlässt, trägt ein hohes Risiko. Deshalb sollte man auch keine QR-Codes oder Links öffnen, etwa um angeblich eingegangene Zahlungen zu akzeptieren. Denn QR-Codes sind genauso wie Links in Mails eine potenzielle Gefahrenquelle und können auf betrügerische Seiten führen. Wer unerwartet dazu aufgefordert wird, einen QR-Code zu scannen, sollte das Geschäft abbrechen. Gleiches gilt, wenn man nach den PayPal- oder Kreditkartendaten gefragt wird. Diese sind für den Empfang von Zahlungen bei der Abwicklung über die Verkaufsplattform nicht notwendig. Generell sollte das Geld für eine Ware ohne eine zusätzliche Bestätigung überwiesen werden.
Welche Tricks eingesetzt werden
Bei privaten Onlinekäufen gibt es viele verschiedene potenzielle Betrugsfallen. Aktuell sind zwei besonders verbreitet: Zum einen besteht ein Sicherheitsrisiko beim Verzicht auf den Käuferschutz und privater Zahlungsabwicklung, obwohl man auf der echten Verkaufs-Seite bleibt. Das andere Risiko entsteht, wenn man etwa durch einen QR-Code auf einer gefälschten Seite landet, so wie im oben genannten Beispiel. Betrüger:innen schicken Bildschirmfotos mit QR-Codes oder Zahlungsbestätigungen oder leiten ihre potenziellen Opfer direkt auf andere Plattformen wie PayPal oder in einen privaten Mail- oder Chataustausch, um dort Zugangsdaten abzugreifen. Weil die hinterlegte Option „Sicher bezahlen“ einen Aufpreis beinhaltet, wählen viele Interessenten Zahlungswege ohne Aufpreis. Das geht aber zu Lasten der Sicherheit. Auf solche Aufforderungen sollte man nicht eingehen. Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass das eigene Smartphone einen QR-Code erst anzeigt, anstatt die Aktion sofort auszuführen, so dass man ihn überprüfen kann. Zudem ist ein genauer Blick auf die dann angezeigte Internetadresse (URL) ratsam. Eine nachgebaute Website als Betrug zu erkennen, ist für technische Laien nicht einfach, da der präsentierte Link und die Seite selbst dem Original sehr gut nachempfunden sind, etwa in der typischen Farbe und mit dem Logo versehen. Doch mit einem wachsamen Auge auf die Schreibweise des Links kann man sich davor schützen, Opfer von Cyberkriminellen zu werden.
Was ist im Betrugsfall zu tun?
Betroffene sollten auf jeden Fall Anzeige erstatten und das Betrugsprofil bei dem Verkaufsportal melden. Wenn bereits Geld unrechtmäßig abgebucht wurde, sollte man das Bankkonto sperren, um weitere Schäden zu verhindern. Ganz wichtig ist es, die Zugangsdaten wie Passwort und Sicherheitsfragen für die Plattform sofort zu ändern. Zudem sollte man die Bank fragen, ob und wenn ja unter welchen Umständen eine unrechtmäßig gesendete Zahlung rückgängig gemacht werden kann. Screenshots der betrügerischen Transaktionen können hilfreich sein.
Mythos oder Wahrheit? Lebensmittellegenden auf dem Prüfstand. (26.08.2025)
Über Lebensmittel kursieren oft falsche Annahmen oder veraltete Empfehlungen. Die Verbraucherzentrale NRW entlarvt sieben gängige Irrtümer rund um unser Essen.
Irrtum1: Dinkel ist gesünder als Weizen
Nicht unbedingt. Dinkel hat zwar den Ruf, gesünder und bekömmlicher als Weizen zu sein, dabei sind beide Getreidesorten eng verwandt und haben einen ähnlichen Nährstoffgehalt. Dinkel gilt als naturbelassener, da er weniger stark durch Züchtung verändert wurde. Viele schätzen auch das feine, nussige Aroma. Beide Getreide eignen sich gut zum Backen, da sie viel Klebereiweiß (Gluten) enthalten – Dinkel sogar etwas mehr. Für Zöliakiepatient:innen und Menschen, die kein Gluten vertragen, ist Dinkel deshalb genauso ungeeignet wie Weizen. Wer etwas für seine Gesundheit tun möchte, sollte in jedem Fall die Vollkornvariante wählen, da hier die meisten Ballaststoffe, Vitamine und Mineralstoffe enthalten sind.
Irrtum 2: Hähnchenfleisch muss vor dem Zubereiten gewaschen werden
Auch wenn dieser Tipp gerne mal in Rezepten steht: Besser nicht machen! Wird rohes Hähnchenfleisch in der Spüle abgewaschen, können sich daran haftende krankmachenden Bakterien wie Campylobacter und Salmonellen durch spritzendes Wasser schnell in der Küche verteilen und auf Arbeitsflächen, Küchengeräte oder ins Essen gelangen. Insbesondere für Kinder und ältere Menschen sind die Bakterien gefährlich und können zu schweren Durchfallerkrankungen führen. Erst das Durchbraten des Fleisches tötet diese Keime wirkungsvoll ab.
Irrtum 3: Meersalz ist besser als Tafelsalz
Das stimmt so nicht. Meersalz enthält neben Natriumchlorid noch Spuren anderer Mineralien, die genaue Zusammensetzung hängt allerdings vom jeweiligen Meerwasser ab. Für die Nährstoffversorgung spielen die enthaltenen Mengen jedoch keine Rolle. Das wichtige Jod ist im Meersalz zudem praktisch nicht vorhanden, es sei denn, es wird im Nachhinein zugesetzt. Die Meeresverschmutzung wirkt sich ebenfalls auf die Salzqualität aus. In Meersalzen finden sich auch immer Spuren von Mikroplastik – nutzt man eine Drehmühle mit Plastikgewinde, steigert das die Aufnahme von Mikroplastik zusätzlich.
Irrtum 4: Hackfleisch kann man in der Verpackung einfrieren
Besser nicht. Denn die Verkaufsverpackung eignet sich nicht für tiefe Temperaturen. Das Fleisch kann durch die Schutzatmosphäre beim Einfrieren ranzig werden und unerwünschte Stoffe können vom Verpackungsmaterial ins Lebensmittel übergehen. Besser zum Einfrieren ein dafür geeignetes Gefäß wählen oder das Fleisch in einen Gefrierbeutel umfüllen und dann höchstens drei Monate tiefgekühlt lagern.
Irrtum 5: Keimende Kartoffeln kann man noch essen
Stimmt nur mit Einschränkungen. An den Keimstellen bilden sich giftige Stoffe wie Solnin und Chaconin. Auch an den Augen von Kartoffeln findet sich ein erhöhter Gehalt. Wer diese Kartoffeln dennoch isst, kann Vergiftungserscheinungen wie Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall erleiden. Auch Nierenschäden sind möglich. Vor dem Verzehr sollten Keime und Augen deshalb großzügig entfernt werden. Wenn die Keime bereits eine Länge von über einem Zentimeter erreicht haben, sollten die Kartoffeln sicherheitshalber nicht mehr gegessen werden. Sind die Kartoffeln allerdings nur runzelig geworden, spricht nichts gegen den Verzehr.
Irrtum 6: Zitronen liefern besonders viel Vitamin C
Stimmt nicht. Was das reine Vitamin C angeht, punkten andere Gemüsesorten viel mehr. Eine durchschnittlich große Paprikaschote enthält mit 140 Milligramm etwa dreimal so viel Vitamin C wie eine Zitrone. Brokkoli, Grünkohl und Rosenkohl sind ebenfalls gute Vitamin C-Quellen.
Irrtum 7: H-Milch enthält keine Vitamine
Stimmt nicht. Das H steht für haltbar. H-Milch wird zur längeren Haltbarkeit ultrahocherhitzt. Dabei ist der Vitaminverlust im Vergleich zu Frischmilch gering. Der Gehalt an den hitzeempfindlichen Vitaminen B1, B2, B6 und B12 sowie an Folsäure ist zwar etwas geringer, der Calciumgehalt bleibt aber unverändert.
Weiterführende Infos zur Lagerung und Haltbarkeit von Lebensmitteln: www.verbraucherzentrale.nrw/unsere-lebensmittel
So funktioniert ab Oktober der IBAN-Abgleich bei Geldüberweisungen (21.08.2025)
Der neue Empfänger-Check wird für Banken Pflicht und soll Zahlungen sicherer machen.
Viele Betrugsmaschen basieren darauf, Geldsummen nur vermeintlich an die rechtmäßigen Empfänger zu senden. In Wahrheit wird das Geld umgeleitet und landet auf Konten von Betrüger:innen. Die Opfer haben meist nur geringe Chancen, das Geld bei ihrer Bank zurückzuerhalten. Einer der Gründe: Eine Gesetzeslücke. Der Abgleich von IBAN und Empfängername war in der EU nicht vorgeschrieben. Ab dem 9. Oktober 2025 ändert sich das. Dann sind Banken und Sparkassen verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte Empfängerüberprüfung gilt dann für nahezu alle Überweisungen in Euro, egal, ob per Online-Banking oder am Schalter, und auch für Echtzeitüberweisungen. Der Fachbegriff lautet „Verification of Payee“ (VoP). Ute Delimat, Leiterin der mobilen & digitalen Verbraucherzentrale im Kreis Höxter, erklärt, was die EU-Verordnung konkret im Alltag bedeutet.
Wie läuft die Überprüfung ab?
Das Verfahren wird im Hintergrund abgewickelt. Wenn eine Bank oder Sparkasse eine Überweisung zur Ausführung erhält, fragt sie bei der Bank der Empfänger:innen ab, ob der eingetragene Name zur aufgeführten IBAN passt. Die Empfängerüberprüfung ist für alle EU-Staaten einheitlich geregelt. Die Banken prüfen zudem den Bankcode (BIC) und eine Referenznummer. Der Abgleich dauert nur wenige Sekunden. Wenn alles korrekt ist, also Name und Kontoinhaber zusammenpassen, erhalten die Zahler:innen ein positives Signal, dass die Überweisung freigeben werden kann.
Was passiert, wenn die Daten nicht übereinstimmen?
Bei kleinen Abweichungen etwa durch Schreibfehler ist vorgesehen, dass Zahler:innen den tatsächlichen Namen des Kontoinhabers angezeigt bekommen. So lässt sich prüfen, ob es sich um den richtigen Empfänger handelt. Fällt der Abgleich negativ aus, wird mit einem deutlichen Hinweis gewarnt. Dann sollte man eine Überweisung tatsächlich nicht freigeben – oder nur dann, wenn der Grund für die Abweichung bekannt ist und ein Betrugsversuch auszuschließen ist. Letzte Variante: Der Abgleich ergibt kein Ergebnis – denkbar etwa durch fehlende Daten oder technische Probleme. Zahler:innen werden darüber informiert und müssen selbst entscheiden, ob es sinnvoll ist, die Überweisung dennoch freizugeben. Besser wäre es, dies zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen.
Wie korrekt müssen die Empfängerangaben sein?
Grundsätzlich sollte man bei Überweisungen stets darauf achten, dass Empfänger:innen bekannt und die Kontodaten korrekt sind. Das gilt besonders für die Echtzeitüberweisung, die alle Geldinstitute ihren Kund:innen ebenfalls ab Oktober 2025 als Option anbieten müssen. Dabei entfallen die bisher üblichen Bearbeitungstage der Banken, das Geld ist sofort bei den angegebenen Empfänger:innen. Nicht stören sollten Abweichungen bei Umlauten im Namen oder bei Groß- und Kleinschreibung. Auch versehentliche Sonderzeichen, Satzzeichen, Mehrfach-Leerzeichen, Bindestriche oder andere Trennzeichen sollten kein Problem sein. Schreibfehler könnten jedoch ein negatives Prüfungsergebnis auslösen. Deshalb ist es bei Firmennamen ratsam, den Namen aus der Rechnung zu übernehmen, denn dort soll der vollständige Firmenname aus öffentlichen Registereinträgen genutzt werden. Auf die Rechtsform soll aber verzichtet werden können (AG, GmbH & Co).
Wichtig zu wissen: Wer eine Überweisung trotz Warnung ausführt, haftet selbst und kann die Bank oder Sparkasse nicht für den Schaden verantwortlich machen. Nur wenn der Abgleich zuvor ausdrücklich ergeben hat, dass Name und IBAN übereinstimmen, übernimmt die Bank ab Oktober die Haftung, falls das Geld nicht beim Empfänger ankommt.
Welche Maschen werden dadurch unterbunden?
Fake-Rechnungen und der sogenannte Rechnungsbetrug können so verhindert werden. Dabei werden zum Beispiel bei ordentlichen Abrechnungen von Firmen durch gezielte Hacker-Angriffe die IBAN-Nummern ausgetauscht. Auch unseriöse Geldanlagen mit Festgeldanlagen oder Krypto-Investments werden damit erschwert, da dafür meist gehackte Konten bzw. die von Finanzagenten genutzt werden, die mit den angeblichen Anbieter:innen nicht überstimmen dürften.
Was wird erfasst und was nicht?
Andere gängige Maschen wie Phishing, bei dem Täter:innen Zugriff auf das Empfängerkonto erlangen oder die virtuelle Bankkarte der Opfer missbrauchen, werden durch den neuen IBAN-Abgleich nicht erfasst. Auch Lastschriften fallen derzeit nicht unter den IBAN-Abgleich, neue Daueraufträge und Terminüberweisungen hingegen schon. Das heißt, auch hier wird der Abgleich stattfinden, dafür kann man sie aber auch in Echtzeit ausführen lassen. Ausgenommen sind Überweisungen auf Papier, die nicht direkt am Bankschalter erfasst, sondern etwa in Überweisungskästen eingeworfen werden.
Weiterführende Informationen:
- Mehr zum sicheren Onlinebanking: www.verbraucherzentrale.nrw/node/21921
Mehr zur Echtzeitüberweisung: www.verbraucherzentrale.nrw/node/102485
Ihr digitaler Zwilling im Internet (15.08.2025)
Kostenfreier Online-Vortrag der Verbraucherzentrale im Kreis Höxter: Welche Folgen Identitätsdiebstahl und Online-Shopping haben (können).
Vielen Menschen ist die Vorstellung unheimlich, im Internet – zu viele – Daten von sich zu hinterlassen. Sind die Daten erst einmal in Umlauf, ist eine Kontrolle darüber kaum noch möglich. Dabei geschieht die Datenweitergabe manchmal freiwillig und bewusst. Oft wissen Betroffene aber gar nicht, dass sie durch ihr Verhalten beim Surfen oder ihre Einstellung in den Apps eine Datenspur legen. Die Folgen davon können von nervigen Werbemails bis hin zum Identitätsdiebstahl reichen.
In diesem Online-Vortrag informiert Coletta Lehmenkühler, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale NRW, wie ein bewusster Umgang mit den eigenen Daten im Internet gelingt, an welchen Stellen Verbraucher:innen vorsichtig sein sollten und welche Folgen Datenweitergabe und Datenverlust haben können. Es gibt ausreichend Gelegenheit, eigene Erfahrungen einzubringen und Fragen zu stellen.
Die Veranstaltung über die Online-Plattform Zoom ist kostenfrei und für alle Interessierten offen. Anmeldungen per E-Mail unter: hoexter(@)verbraucherzentrale.nrw sind bis spätestens 22. August 2025 möglich.
Link zur Veranstaltung in Kooperation mit Dorf.Zukunft.Digital: https://www.verbraucherzentrale.nrw/digitale-welt/ihr-digitaler-zwilling-im-internet-onlinevortrag-108699
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Kostenloser Online-Selbstlernkurs: So klappt es mit der ePA
Angebot der Verbraucherzentrale NRW startet am 18. August.
Ab Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser Pflicht. Für Patient:innen bedeutet das: Gesundheitsdaten können zentral gespeichert, organisiert und bei Bedarf mit medizinischem Personal geteilt werden. Doch viele Versicherte fragen sich: Habe ich überhaupt schon eine ePA? Und wie funktioniert sie genau? Deshalb unterstützt die Verbraucherzentrale NRW alle Interessierten mit einem kostenlosen Online-Selbstlernkurs, der am 18. August 2025 beginnt. Der Kurs richtet sich an gesetzlich Versicherte, die sich mit der ePA vertraut machen wollen – ganz ohne Vorkenntnisse. „Damit bieten wir einen sicheren und informierten Einstieg in das digitale Gesundheitswesen“, sagt Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin und kommissarische Leiterin der Gruppe Gesundheits- und Pflegemarkt bei der Verbraucherzentrale NRW.
Was bietet der Kurs?
- Drei flexible Lerneinheiten mit anschaulichen Informationen, interaktiven Übungen und praktischen Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
- In der neuen Einheit 3 wird anhand von Klickstrecken und Videos erklärt, wie man die ePA-App der eigenen Krankenkasse freischaltet und sich anmeldet.
- Flexibles Lernen – ohne zeitliche Vorgaben, dann wenn es passt.
Für wen ist der Kurs gedacht?
Für alle, die wissen möchten,
- was genau die ePA ist und welche Vor- und Nachteile sie hat,
- welche Gesundheitsdaten man dort speichern möchte – und welche man vielleicht lieber ausblendet,
- wie Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet werden,
- wie man den Zugang zur eigenen ePA-App erhält.
Einfach einsteigen – im eigenen Tempo
Der Kurs ist jederzeit abrufbar, ohne feste Termine. Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Am 18.8.2025 wird der neue Kursteil zur Anmeldung in der ePA-App mit Klickstrecken zum Nachmachen freigeschaltet.
Online-Talk am 20. August
Wer zusätzlich persönliche Fragen stellen möchte, kann am Mittwoch, 20. August 2025, von 17 bis 18 Uhr an einem kostenlosen Zoom-Talk mit Expertinnen der Verbraucherzentrale NRW teilnehmen.
Weiterführende Informationen:
- Jetzt informieren und zum Selbstlern-Kurs anmelden: www.verbraucherzentrale.nrw/meine-epa
- Mehr über die ePA gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/57223
Neue Firma macht angebliche Forderungen der 1N Telecom geltend
Mahnschreiben der TPI Investment sorgen für Verunsicherung.
Bei der Verbraucherzentrale im Kreis Höxter gehen aktuell viele Anfragen wegen Mahnschreiben der Firma TPI Investment GmbH aus Essen ein. Diese fordert von angeblichen Kund:innen der Firma 1N Telecom die Zahlung von rund 420 Euro. Nach Darstellung der TPI habe sie die Forderungen von 1N Telecom übernommen für einen mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossenen DSL-Vertrag aus 2023 oder 2024. „In vielen Fällen liegt jedoch kein Vertrag vor oder er wurde rechtzeitig widerrufen. Trotzdem setzt das Unternehmen Betroffene unter Druck“, erklärt Ute Delimat, Leiterin der mobilen & digitalen Beratung der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Höxter. „Verbraucher:innen sollten der Forderung zeitnah widersprechen, um Mahnbescheide oder Einträge in Auskunfteien zu vermeiden.“
Mit Fragen zu verschiedenen Werbeaktionen des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters 1N Telecom haben die Verbraucherzentralen schon länger zu tun und gehen rechtlich gegen das Unternehmen vor. Jetzt tritt ein neuer Anbieter auf den Plan, der angeblich die Forderungen von 1N Telecom übernommen hat. „Unser Rat an Verbraucher:innen lautet daher: Lassen Sie sich von juristisch klingenden Formulierungen nicht unter Druck setzen, sondern widersprechen Sie der Forderung schriftlich und fordern Sie die Abtretungsurkunde für die Forderung an. Liegt diese nicht vor, muss nichts bezahlt werden“, so Delimat.
Verbraucherzentrale im Kreis Höxter berät und hält Musterschreiben bereit
Nach bisherigen Erkenntnissen der Verbraucherzentrale NRW legt TPI zwei Arten von Nachweisen vor: entweder einen unterschriebenen Vertrag mit 1N Telecom oder ein EDV-Protokoll, das den angeblichen Vertragsabschluss belegen soll. „Teilweise hatten Betroffene aber nie zuvor Kontakt mit der 1N Telecom oder haben ihren Vertrag rechtzeitig widerrufen“, sagt Delimat. Ein Widerruf behält auch gegenüber einem etwaigen neuen Forderungsinhaber seine Gültigkeit. „Dennoch: Wer gar nicht auf die Zahlungsaufforderung reagiert, riskiert Mahnbescheide oder Einträge bei Auskunfteien.“ Die Verbraucherzentrale NRW hält daher ein Musterschreiben für den Widerspruch gegenüber der TPI Investment GmbH bereit. „Wer weitere Unterstützung benötigt oder unsicher ist, ob ein wirksamer Vertrag vorliegt, kann sich an uns wenden“, so die Leiterin der Verbraucherzentrale im Kreis Höxter.
Weiterführende Infos und Musterschreiben: www.verbraucherzentrale.de/node/69759
Für weitere Informationen steht die Verbraucherzentrale NRW im Kreis Höxter kostenfrei für Ratsuchende von Mo.-Fr., 9-17 Uhr telefonisch unter: 0211 54 2222 11, per E-Mail: service(@)verbraucherzentrale.nrw oder über das Kontaktformular auf der Internetseite zur Verfügung: www.verbraucherzentrale.nrw/hoexter-kreis
Superfood Sprossen: Frisch, knackig – und eine Brutstätte für Bakterien (23.07.2025)
Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zur sicheren Verarbeitung.
Sprossen sind für Foodies eine beliebte Zutat. In Bowls und Salaten oder auf Brot überzeugen sie durch einen intensiven, leicht scharfen Geschmack. Außerdem bieten sie viele gesunde Inhaltsstoffe und haben wenig Kalorien. Doch roh verzehrt können sie unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen, denn Sprossen sind anfällig für krankmachende Bakterien. Sie können mit Escherichia Coli (EHEC)-Bakterien oder Salmonellen verunreinigt sein. Diese Bakterien sind besonders für Risikopersonen gefährlich. Neben Magendarm-Symptomen sind auch schwere Verläufe möglich. Denn nicht nur rohes Fleisch oder Eier können Auslöser für eine Salmonellose sein, sondern auch pflanzliche Lebensmittel. Selbst wenn sie einwandfrei aussehen, können Sprossen Keime enthalten – denn Salmonellen kann man weder sehen noch riechen. Wie man durch gezielte Vorkehrungen das Risiko minimiert, erklärt Antonia Brandstädter, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.
Rohkost immer waschen - auch die „verzehrfertigen“ Produkte
Gründliches Waschen gehört zur Basis des hygienischen Umgangs mit Rohkost. Das gilt auch für Produkte, die verzehrfertig wirken oder dementsprechend gekennzeichnet sind. Denn vorgeschnittene Salate und Keimlinge sind ideale Brutstätten für Bakterien. Außerdem sollten sie möglichst zeitnah verzehrt und ausreichend gekühlt werden. Wirken die Lebensmittel nicht mehr frisch oder ist die Verpackung aufgebläht, sollten die Produkte entsorgt werden. In manchen Fällen befinden sich die unerwünschten Krankmacher jedoch auch unbemerkt im Inneren der Sprossen – dann hilft auch ein gründliches Abspülen nicht.
Mit Hitze gegen potenzielle Keime vorgehen
Einige Sprossen können auch kross angebraten werden und so den Gerichten das gewisse Etwas verleihen. In der asiatischen Küche sind Currys mit Mungobohnensprossen beliebt. Auf Salaten machen sich gebratene Radieschen-, Rote Beete- oder Alfalfa-Sprossen gut. Und dabei gibt es sogar zwei für eins: Abwechslungsreichere Aufmachung und weniger Risiko. Das Erhitzen von Lebensmitteln ist nämlich das sicherste Vorgehen gegen krankmachende Bakterien, denn diese werden durch die hohen Temperaturen in der Pfanne abgetötet. Ein weiterer Vorteil: In erhitzter Form können auch Menschen mit geschwächter Immunabwehr ohne Bedenken Sprossen essen.
Warum sind Sprossen so anfällig?
Während der Produktion oder Verarbeitung können krankmachende Mikroorganismen wie Salmonellen auf Sprossen übertragen werden. Schon die Samen der Sprossen können mit Bakterien verunreinigt sein. Das feucht-warme Klima, in dem Sprossen keimen, führt dazu, dass sich unerwünschte Krankheitserreger schnell vermehren können. Trotz Vorkehrungen bei der industriellen Verarbeitung gibt es keine Garantie für keimfreie Produkte. Kinder, Senior:innen oder immungeschwächte Personen sind besonders gefährdet und sollten deshalb Sprossen nicht roh essen. Doch auch alle anderen sollten auf ausreichende Hygiene achten, um sich vor einer Lebensmittelinfektion zu schützen.
Sprossen zu Hause ziehen
Eine günstige Alternative zur Fertigpackung aus dem Supermarkt bieten selbst gezogene Sprossen. Das Saatgut dafür kauft man am besten im Fachhandel. Bei kleineren Samen kann man direkt loslegen, größere Samen wie Erbsen oder Mungobohnen sollten vorher gewaschen und über Nacht eingeweicht werden. Wer Hülsenfrüchte keimen lassen will, sollte diese vor dem Essen erhitzen, um unerwünschte Inhaltsstoffe wie Lektine unschädlich zu machen. Nachtschattengewächse wie Tomaten eignen sich aufgrund des giftigen Solanins hingegen in keinem Fall zum Keimen. Bei sogenannten Microgreens wie Kresse, die weniger anfällig sind, lässt man die Keimlinge länger wachsen, bis sich erste grünen Blättchen zeigen, die dann abgeschnitten und verzehrt werden. Aber auch beim Selbstziehen gilt: Eine ausreichende Hygiene ist das A und O.
Weiterführende Infos:
- Mehr zur Keimgefahr bei vorgeschnittenen Salaten: www.verbraucherzentrale.nrw/node/38808
Mehr über Salmonellen und Salmonellose: www.verbraucherzentrale.nrw/node/84656
Angebote für Wärmepumpen kostenlos vergleichen lassen (18.07.2025)
Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW bietet seit Juli 2025 einen neuen, unabhängigen Wärmepumpen-Angebotsvergleich an, der als Entscheidungshilfe vor dem Einbau einer Wärmepumpe genutzt werden kann.
- Die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW erklärt und bewertet die Angebote für Wärmepumpen detailliert im Rahmen des neuen Beratungsformats.
- Ratsuchende erhalten eine Video-Beratung und eine schriftliche Ergebnisübersicht.
Nach den vielfältigen Diskussionen rund um das neue Gebäudeenergiegesetz - fälschlicherweise oft „Heizungsgesetz“ genannt - ist die Verunsicherung von Hausbesitzer:innen nach wie vor groß. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Einbau von Wärmepumpen im Gebäudebestand. Klar ist, dass Wärmepumpen zukünftig aufgrund ihrer hohen Effizienz eine tragende Rolle in der Gebäudebeheizung spielen werden. Da Wärmepumpen allerdings auch nach Abzug der Förderung in der Regel immer noch deutlich teurer in der Anschaffung sind als Öl- oder Gaskessel, ist eine sorgfältige Angebotsauswahl wichtig. Viele Verbraucher:innen tun sich jedoch sehr schwer damit, sämtliche Details eines vorgelegten Angebots für eine Wärmepumpe zu verstehen und zu bewerten. Häufig bestehen diese Angebote aus zehn und mehr Seiten, gefüllt mit technischen Fachbegriffen, mit denen ein:e Hausbesitzer:in meist überfordert ist. Hier möchte die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW mit ihrem neuen Wärmepumpen-Angebotsvergleich für mehr Transparenz und Verständnis sorgen. Nur so kann die passende Investitionsentscheidung getroffen werden.
„Wir prüfen, ob in den Angeboten alle wichtigen Details enthalten sind und erklären diese im Rahmen einer Videoberatung. Gleichzeitig weisen wir auf wichtige Punkte hin, die eventuell nicht im Angebot stehen“, erklärt Thomas Zwingmann, Gruppenleiter Energie und Klima bei der Verbraucherzentrale NRW. Da Wärmepumpen sensibler auf Planungs- und Ausführungsfehler reagieren als Öl- oder Gaskessel, ist gerade die Vollständigkeit von Angeboten nicht nur im Hinblick auf die Gesamtkosten relevant, sondern auch für einen effizienten Betrieb. Was hin und wieder bei Angeboten unter den Tisch fällt sind zum Beispiel die raumweise Heizlastberechnung, der hydraulische Abgleich, der eventuell notwendige Austausch einzelner Heizkörper oder auch die Entsorgung der Altanlage.
Der Ablauf sieht wie folgt aus:
- Ratsuchende laden auf der Internetseite zum Wärmepumpen-Angebotsvergleich maximal drei bereits eingeholte Angebote hoch und füllen einen Datenbogen aus, der die Ausgangssituation im Gebäude abbildet: www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung-heizen
- Die Energieberatung wertet die Unterlagen aus und vereinbart mit der/dem Verbraucher:in einen Termin für eine Videoberatung, bei der die Details erläutert werden.
- Abschließend erhält der Ratsuchende zwei Dokumente zurück: einmal die mit Markierungen versehenen Angebote sowie einen tabellarischen Überblick über die wichtigsten technischen Daten der Angebote und deren Bewertung.
Das Angebot ist dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW kostenlos.
Was man tun kann, wenn die Krankenkasse teurer wird (04.07.2025)
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wann sich ein Wechsel lohnt.
Mit dem 1. Juli haben sechs gesetzliche Krankenkassen den Zusatzbeitrag angehoben. Schon 2024 und Anfang 2025 hatten mehrere Kassen ihre Beitragssätze erhöht. Was also tun? Wer zu einer günstigeren Kasse wechseln möchte, kann das Sonderkündigungsrecht nutzen. „Immerhin gibt es noch Unterschiede zwischen den 95 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland – beim Preis und bei den freiwilligen Leistungen“, sagt Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Ein Wechsel der Kasse kann durchaus angebracht sein.“ Sie erklärt, worauf Versicherte dabei achten sollten.
- Wann ist ein Wechsel der Krankenkasse ratsam?
Für 2025 steigen die Zusatzbeiträge bei vielen Krankenkassen auf deutlich über drei Prozent, während andere Anbieter einen Zusatzbeitrag zwischen 2,5 und drei Prozent erheben. Auch die vier Prozent wurden bereits geknackt. Für 2026 sind Erhöhungen ebenfalls nicht unwahrscheinlich. Es gibt jedoch auch einige wenige Krankenkassen, deren Zusatzbeitrag unter dem durchschnittlichen Satz von 2,5 Prozent liegt. Zwar teilen sich Versicherte und Arbeitgeber den Krankenkassenbeitrag inklusive Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen, aber manche Krankenkassen erhöhen ihren Beitrag stärker als andere. Je nach Bruttoeinkommen kann das eine dreistellige Summe pro Jahr ausmachen. Und freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den gesamten Beitrag alleine. Der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse ist die einzige Möglichkeit, diese Kosten zu senken.
- Wie einfach ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse?
Sehr einfach, denn eine Kündigung ist nicht mehr notwendig. Es reicht, eine neue Krankenkasse zu wählen. Diese übernimmt die Formalitäten mit der bisherigen Krankenkasse. Wer sein Sonderkündigungsrecht ausüben möchte, kann bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird. Erhöht die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag beispielsweise ab dem 1. Juli 2025, gilt das Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, also bis zum 31. Juli 2025. Allerdings endet die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse nicht bereits Ende Juli. Mitglied bei der neuen Krankenkasse ist man erst ab dem 1.Oktober 2025, da die Kündigungsfrist zwei volle Monate zum Monatsende beträgt. Bis dahin muss auch der höhere Zusatzbeitrag an die alte Krankenkasse gezahlt werden. Eine Ausnahme gilt für Versicherte, die einen speziellen Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes abgeschlossen haben. Sie können frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen. Wer die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpasst und mindestens zwölf Monate bei der alten Kasse versichert war, kann das normale Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel, muss auch die Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten nicht eingehalten werden.
- Was ist vor einem Wechsel zu bedenken?
Die Höhe des Zusatzbeitrages spielt zwar eine wichtige Rolle bei der Wahl der Krankenkasse, ist jedoch nicht das einzige Kriterium. Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu über 90 Prozent identisch. Unterschiede gibt es aber bei den freiwilligen Zusatzleistungen. Manche Zuschüsse können trotz Beitragserhöhung lohnenswert sein, etwa für künstliche Befruchtung, Osteopathie, Zahnreinigung, Reiseimpfungen, Haushaltshilfen oder häusliche Krankenpflege. Auch die Erreichbarkeit sollte man prüfen, also wie gut der Service ist und ob bei Bedarf eine örtliche Niederlassung verfügbar ist.
Weiterführende Infos und Links:
- Mehr zum Wechsel der Krankenkasse unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/10581
Eine Liste aller Kassen mit den jeweiligen Zusatzbeträgen bietet der Spitzenverband des Bundes der Krankenkassen unter: www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf
Wenn die Hitze kommt (27.06.2025)
Tipps für kühle vier Wände in Haus und Wohnung. Klimaspaziergang in Höxter am 1.7.2025.
Die ersten langen Sommer-Hitzewochen sind da. Schnell können sich Wohnung und Haus vom persönlichen Wohlfühlort zur schweißtreibenden Sauna entwickeln. „Die oberste Devise lautet daher, die Wärme erst gar nicht hinein zu lassen“, sagt Ingo Wagner, Fachexperte der Verbraucherzentrale NRW. Wie das geht und welche weiteren Möglichkeiten es gibt, sommerliche Hitzephasen mit kühlem Kopf zu meistern, hat die Verbraucherzentrale NRW in sechs Tipps zusammengestellt.
- Früh morgens ausgiebig lüften
Die frühmorgendliche Lüftung und Abkühlung darf nicht zu kurz ausfallen. Zu dieser Tageszeit ist es draußen vergleichsweise kühl. Wärme, die in Wänden, Möbeln und andere Gegenständen gespeichert ist, sowie warme und verbrauchte Luft können so nach außen geleitet werden. Tagsüber sollten die Fenster möglichst nur, wenn die Raumluft verbraucht oder durch Geruchs- oder Schadstoffe belastet ist, kurz geöffnet werden, um frische, sauerstoffhaltige Luft hineinzulassen. Ein zusätzlicher Kühleffekt entsteht dadurch nicht. Im Gegenteil: Je länger tagsüber Fenster offen stehen, desto mehr Hitze und Feuchtigkeit gelangen ins Innere.
- Für Schatten sorgen
Fensterscheiben lassen eine Menge Hitze herein. Abhilfe schaffen Roll-laden, Jalousien, Markisen und Co. Wichtig: Außen montiert bringen solche Schattenspender deutlich mehr als innen. Denn so bremsen sie die Sonne schon aus, bevor die Wärme in den Raum gelangt. Können die Fenster nur von innen verdunkelt werden, sind helle oder reflektierende Materialien erste Wahl. Aufgeklebte Sonnenschutzfolie hilft ebenfalls, lässt aber auch an trüben Tagen weniger Licht hinein.
- Luft in Bewegung bringen
Luftbewegung verringert das eigene Hitzeempfinden. Ein Ventilator kann daher Linderung schaffen, ganz ohne aktive Kühlung. Wer aber zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht auf Klimatisierung verzichten kann, sollte effiziente Klimageräte nutzen. Das sind Split-Geräte, bei denen der Wärmetauscher außen angebracht wird. Sie sparen gegenüber Kompaktmodellen deutlich Energie. Vorsicht ist bei der Nutzung von Luftbefeuchtern gegen Hitze geboten: Hohe Luftfeuchtigkeit verstärkt das Hitzeempfinden. Auch um Schimmel zu vermeiden, sollte diese immer unter 60 Prozent liegen.
- Heizquellen identifizieren und abstellen
Fließt in den Heizrohren noch warmes Wasser, steigt die Raumtemperatur. Deshalb frühzeitig die Heizanlage auf Sommerbetrieb umstellen. Häufig ist im Haushalt ein zweiter Kühlschrank vorhanden, der im Sommer für kalte Getränke sorgt. Doch die Wärme, die er seinem Inhalt entzieht, wird direkt in die Räumlichkeiten abgegeben. Von einem Zweitgerät ist aber auch aus Stromspargründen abzuraten. Auch andere elektrische Geräte geben im Dauerbetrieb Wärme ab und sollten nur laufen, wenn sie auch wirklich benötigt werden.
- Fassadendämmung hilft langfristig
Wärmedämmung am Haus sorgt im Winter dafür, dass die Wärme drinnen bleibt und Energiekosten sinken. In der warmen Jahreszeit gibt es einen weiteren Pluspunkt. Moderne Dämmung hält sommerliche Hitze länger draußen. Gerade im Dachgeschoss führt das zu kühlerer Wohnumgebung und angenehmeren Temperaturen.
- Kahle Flächen begrünen
Dächer, gepflasterte Flächen, Fassaden oder Sichtschutzzäune heizen sich in der Sonne auf und geben die Wärme nachts ab. Die Begrünung dieser Flächen wirkt solchen Hitzeinseln entgegen, denn Pflanzen kühlen die Umgebungstemperatur durch Verdunstung und Schatten.
Klimaspaziergang in Höxter
Über die Auswirkungen zunehmender Wetterextreme informiert ein kostenfreier Klimaspaziergang der Verbraucherzentrale NRW am Dienstag, 1. Juli 2025 ab 17 Uhr in der Stadt Höxter. In Kooperation mit der VHS Höxter-Marienmünster und dem Klimaschutzmanagement der Stadt Höxter werden auf der 1,5-stündigen Tour durch das Stadtgebiet Anpassungsmöglichkeiten und Handlungsalternativen gezeigt. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail über die VHS: vhs(@)vhs-hoexter.de
Probleme am Flughafen (16.06.2025)
Verbraucherzentrale NRW klärt über Rechte bei Verspätung, Flugausfall und Gepäckverlust auf.
Die EU diskutiert derzeit über eine Reform der Fluggastrechteverordnung. Reisende könnten zukünftig erst nach erheblich größeren Verspätungen als bisher Anspruch auf Entschädigungen zustehen. Auch eine geringere Entschädigungssumme ist im Gespräch. Für den kommenden Sommerurlaub hat dies allerdings noch keine Auswirkungen. Eine abschließende Entscheidung auf europäischer Ebene steht noch aus. „Wir fordern, dass Verbraucher:innen weiterhin die derzeit bestehenden Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen erhalten“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Was aber gilt aktuell, wenn sich Flüge verspäten, abgesagt werden oder Gepäck verloren geht? „Kommen Reisende mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Urlaubsort an, erhalten sie eine pauschale Entschädigung von mindestens 250 Euro“, sagt Iwona Husemann. „Diese Ansprüche können im Nachgang gegenüber der Airline geltend gemacht werden. Dabei hilft die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW.“ Was Reisende über ihre Rechte wissen sollten, hat die Expertin zusammengefasst.
- Wenn sich der Flug verspätet
Wenn Passagiere die Zeit am Flughafen überbrücken müssen, weil sich ihr Abflug verspätet, muss die Airline je nach Verspätung und Flugentfernung unter anderem sogenannte Betreuungsleistungen anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Mahlzeiten und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, aber auch die Unterbringung in einem Hotel, wenn sich der Abflug auf den folgenden Tag verschiebt. Auch für die Fahrt zum Hotel und zurück zum Flughafen muss die Airline sorgen. Voraussetzung für Betreuungsleistungen ist bei Kurzstrecken (bis 1.500 km) eine Abflugverspätung von zwei Stunden, bei Mittelstrecken (1.500 bis 3.500 km) eine Verspätung von drei Stunden und bei Langstecken (ab 3.500 km) eine Verspätung von vier Stunden. Zusätzlich haben Verbraucher:innen ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, die sogenannten Ausgleichsleistungen. Die Höhe (250 bis 600 €) ist dabei ebenfalls abhängig von der jeweiligen Flugentfernung. Ein solcher Anspruch besteht hingegen nicht, wenn außergewöhnliche Umstände, wie zum Beispiel schlechte Wetterverhältnisse, den Abflug unmöglich machen. Wichtig dabei: Die Fluggesellschaft muss diese Gründe nachweisbar darlegen. Ein pauschaler Hinweis darauf ist nicht ausreichend.
- Wenn der Flug gestrichen wird
Auch wenn die Airline einen Flug annulliert, haben Betroffene Rechte nach der Fluggastrechteverordnung. Neben den genannten Betreuungs- und Ausgleichsleistungen können sie zwischen einer Ersatzbeförderung oder der Erstattung des Ticketpreises wählen. Letztere muss dann binnen sieben Tagen erfolgen. Wichtig dabei: Wer sich für die Erstattung entscheidet, tritt vom Beförderungsvertrag zurück und hat keinen Anspruch mehr auf eine Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen. Welche Ansprüche Verbraucher:innen gegenüber der Airline haben, hängt auch davon ab, wann sie über eine Flugannullierung informiert werden. Informiert die Airline vierzehn Tage vorher, besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Unter vierzehn Tagen gelten bestimmte Anforderungen an die anzubietende Ersatzbeförderung. Ansonsten besteht weiterhin ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Gut zu wissen: Wird ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, wird dies als Annullierung gewertet.
- Wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird
Geht das Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft oder an Bord des Flugzeugs verloren, wird es zerstört oder beschädigt, müssen die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für den Ersatz des Schadens aufkommen. Der Schaden muss möglichst schnell angezeigt werden, zum Beispiel an einem dafür vorgesehenen „Lost and Found“-Schalter oder ähnlichen Anlaufstellen am Flughafen. Betroffene sollten die Schäden auch anhand von Fotos dokumentieren und den Verlust gegenüber der Fluggesellschaft oder im Falle einer Pauschalreise gegenüber dem Reiseveranstalter melden. Die Haftungshöchstgrenze für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck liegt derzeit bei ca. 1.400 Euro pro Passagier. Wichtig: Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebenswichtige Medikamente gehören ins Handgepäck. Die Haftung für Schäden an solchen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck wird in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften regelmäßig ausgeschlossen.
- Flugärger-App hilft bei Anspruchsermittlung
Zu wissen, wann und in welchem Umfang Rechtsansprüche gegenüber der Airline gelten, ist nicht immer ganz leicht. Bei der Ermittlung der Ansprüche hilft die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW, die in den gängigen App-Stores zum kostenlosen Download zur Verfügung steht oder in der Browserversion auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW genutzt werden kann. Mit dem Tool können Betroffene unkompliziert mögliche Ansprüche auf Entschädigung prüfen und direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Weiterführende Infos und Links:
- Weitere Informationen zu Fluggastrechten und zur Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW unter: www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger
- Mehr zur geplanten Reform der EU-Fluggastrechteverordnung unter: www.vzbv.de/pressemitteilungen/kein-zurueck-bei-den-fluggastrechten
Risiko Cyberkriminalität: Erste Hilfe bei Datenklau und Geldverlust (04.06.2025)
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zur Rettung von Daten und Geld und erklärt häufige Betrugsmaschen.
Der Angriff passiert jeden Tag millionenfach im E-Mail-Postfach. Unbekannte verschicken Nachrichten mit dem Ziel, ins Online-Banking einzubrechen. Die Zahl dieser Straftaten steigt seit vielen Jahren kontinuierlich an. Der Schaden ist immens, die Betrugsmaschen werden stetig aktualisiert und verfeinert. Die Verbraucherzentrale NRW führt seit 2010 mit dem Phishing-Radar eine eigene Statistik darüber. „Alleine im Jahr 2024 haben uns Menschen mehr als
400.000 E-Mails gemeldet“, sagt Ralf Scherfling, Finanz- und Phishing-Experte der Verbraucherzentrale NRW. „In diesem Jahr sind bis Ende April bereits bereits mehr als 140.000 E-Mails eingegangen. Die Erkenntnisse des Bundeskriminalamts spiegeln sich also bei unseren aktuellen Zahlen wieder.“ Scherfling gibt Tipps, wie man die neuesten Phishing-Trends erkennt, und was man tun sollte, falls man betroffen ist. Wichtig ist vor allem, schnell, aber planvoll zu reagieren.
- Woran erkennt man Phishing-Nachrichten?
Betrügerische Nachrichten, ob per E-Mail, SMS oder Brief, sind teils in fremder Sprache oder fehlerhafter Übersetzung verfasst. Vielfach fehlt auch die direkte Anrede, dann heißt es zum Beispiel „Sehr geehrter Kunde“ oder „sehr geehrte Nutzerin“. Mittlerweile gibt es aber leider viele gut gemachte betrügerische Nachrichten mit persönlicher Anrede und in fehlerfreiem Deutsch. Oft ist ein Link enthalten, der zu einer Internetseite führt, die der eines echten Anbieters täuschend ähnlich sieht. Man wird – meist verbunden mit einer kurzen Frist – verbal unter Druck gesetzt, den Link anzuklicken und sensible persönliche Daten einzugeben. Bei Nichtbeachtung wird mit schwerwiegenden Konsequenzen gedroht, wie der Sperrung der Kreditkarte oder des Zugangs zum Online-Banking.
- Wie schützt man sich allgemein?
Man sollte sparsam mit den persönlichen Daten umgehen und die eigenen Sicherheitssysteme wie Virenschutzprogramm, Betriebssystem und Internetbrowser stets auf dem neuesten Stand halten. Wichtig: Gegenüber unerwarteten Nachrichten ein gesundes Misstrauen zeigen, Anhänge nicht öffnen, nicht auf angebotene Links klicken und auch nicht auf die E-Mail antworten. Wer sich nicht sicher ist, ob eine Nachricht echt ist, sollte am besten direkt beim genannten Anbieter nachfragen. Man kann sich auch wie gewohnt in seinem Online-Banking einloggen, um zu prüfen, ob die gleiche Nachricht im eigenen Account auch vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Betrugsversuch vor.
- Worauf sollte man beim modernen Banking achten?
Die Wahl eines sicheren Verfahrens für das Online-Banking ist wichtig, weil es immer wieder Angriffen von Kriminellen ausgesetzt ist. Diese suchen Sicherheitslücken in der Technik und setzen auf Fehler im menschlichen Verhalten. Wichtig: Persönliche Daten wie PIN oder TAN sollte man immer nur nach einer ordentlichen Prüfung eingeben, sonst übergibt man schlimmstenfalls den Täter:innen ungewollt die Verfügungsgewalt über sein Konto und ermöglicht ihnen, eine digitale Karte auf einem fremden Gerät zu hinterlegen. Geldinstitute erfragen Zugangsdaten wie PIN oder TAN niemals telefonisch oder per E-Mail. Damit ein unautorisierter Zugriff nicht erst nach Wochen auffällt, sollte man regelmäßig im Online-Banking den Kontostand kontrollieren. Der schlimmste Fall wäre ein leergeräumtes Konto oder Betroffene, die ihren Bankzugang nicht mehr aufrufen können.
- Was tun, wenn der Zugang zum Konto nicht funktioniert?
Wenn der Zugang zum Konto nicht funktioniert, sollte man einmal erneut in Ruhe das Passwort eingeben. Erscheint erneut eine Fehlermeldung, spricht viel dafür, dass das Konto gehackt wurde. Es ist ratsam, dann zu testen, ob das Einloggen über ein anderes Gerät möglich ist. In solchen Fällen könnte das erste Gerät mit Schadsoftware infiziert sein. Auf diesem Gerät sollte dringend ein Virenscan durchgeführt werden und es vorerst nicht mehr für Online-Banking genutzt werden. Ferner sollte man überlegen, sicherheitshalber die Zugangsdaten und das Passwort zu ändern und, falls nötig, neue Anmeldedaten direkt bei Anbieter anzufordern. Dies sollte man mit einem Gerät tun, bei dem man kontrolliert hat, dass es frei von Schadprogrammen ist.
- Was tun, wenn Dritte Zugang zum Konto hatten?
Betroffene sollten ihr Konto beziehungsweise die Karte sofort sperren lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Bei nicht autorisierten Überweisungen muss die Empfängerbank informiert und die Erstattung schriftlich bei der eigenen Bank eingefordert werden. Banken müssen nicht autorisierte Zahlungen erstatten, sofern sie keine grobe Fahrlässigkeit der Kund:innen nachweisen können. Wenn die Bank die Erstattung verweigert, sollte man eine Schlichtungsstelle einschalten oder rechtliche Schritte über die Verbraucherzentrale oder mit einem Anwalt prüfen.
- Welche Fallen gibt es beim Online-Shopping?
Persönliche Daten können nicht nur beim Online-Banking abgegriffen werden, sondern auch im Namen anderer Anbieter. Dies betrifft beispielsweise Zahlungsdienstleister wie PayPal oder auch Onlinehändler wie Amazon oder Anzeigenportale. Aber auch Telekommunikationsfirmen, Streaming- oder Paketdienste werden von Cyberkriminellen immer wieder für neue Betrugsmaschen genutzt. Gerade die Tatsache, dass bei diesen nicht überall die Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend ist, macht diese Option für Betrüger attraktiv. Die sensiblen persönlichen Daten können sie für zielgerichtete Folgeattacken nutzen, um an weitere Daten zu kommen und letztlich den Account zu übernehmen oder im Rahmen einer Transaktion das Konto zu leeren.
Weiterführende Infos und Links:
Mehr Tipps zum sicheren Online-Banking gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/21921
Starkregen, Überschwemmung, Rückstau (22.05.2025)
Was muss ich tun? Wie kann ich meine Immobilie schützen?
Vortrag am 4. Juni 2026: Verbraucherzentrale NRW im Kreis Höxter - mobil & digital - in Kooperation mit der Stadt Höxter und der VHS Höxter-Marienmünster. Anmeldung bis 28. Mai 2025.
Wie sich Grundstückseigentümer:innen vor diesen Folgen wirksam schützen können und welche rechtlichen oder versicherungstechnischen Aspekte beachtet werden sollten, beantwortet Fatma Özkan, Starkregenexpertin der Gruppe Klimaanpassung der Verbraucherzentrale NRW, in einem Hybrid-Vortrag für Ratsuchende vor Ort in Höxter.
Bei heftigen Gewittern und Starkregenereignissen kann sich Wasser auf versiegelten Straßen und Hofflächen aufstauen und von außen in Gebäude eindringen. Außerdem kann bis auf Höhe des Straßenniveaus, der sogenannten Rückstauebene, aufgestautes Abwasser aus dem Kanal über Ablaufstellen in tief gelegene Räume fließen, wobei oft große Schäden entstehen: Möbel und Elektrogeräte werden zerstört, Räume durch das Schmutzwasser beschädigt und liebgewonnene Erinnerungsstücke vernichtet.
Die Referentin Fatma Özkan wird für den Vortrag und die anschließende Diskussion live zugeschaltet und beantwortet alle Fragen der Gäste vor Ort in Höxter:
Mittwoch, 4. Juni 2025, 18 Uhr bis 19:30 Uhr in der VHS Höxter-Marienmünster, Raum R 17, Möllingerstr. 9, 37671 Höxter
Die Teilnahme ist sowohl für Interessierte vor Ort als auch online kostenfrei.
Eine vorherige Anmeldung sollte bis spätestens 28. Mai 2025 per E-Mail über die VHS erfolgen: vhs(@)vhs-hoexter.de. Geben Sie bei Anmeldung bitte an, ob Sie in Präsenz oder online teilnehmen möchten (mit Ihrer E-Mail-Adresse). Interessierte, die nicht persönlich dabei sein können, erhalten den Teilnahme-Link und die Einwahldaten nach erfolgter Anmeldung per E-Mail.
Moderation: Ute Delimat, Leiterin Verbraucherzentrale NRW im Kreis Höxter - mobil & digital - und Katharina Koßmann, Klimaschutzmanagerin Stadt Höxter.
Sommerbetrieb für die Heizung (16.05.2025)
Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, ab wann die Heizungsanlage in die Sommerpause gehen kann.
Mit dem milderen Wetter stellen sich viele Verbraucher:innen die Frage, ob und wann sie die Heizung in den Sommermodus schicken sollten. „In der warmen Jahreszeit muss die Heizungsanlage nicht mehr unter Volllast laufen”, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Wie der Wechsel auf den Sommerbetrieb funktioniert, hängt vom eigenen Heizungssystem ab. Richtig eingestellt, lässt sich so während der Sommermonate Energie sparen.” Worauf dabei zu achten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in drei Tipps zusammengestellt.
- Was bedeutet Sommer- und Winterbetrieb?
Im Sommer muss die Heizungsanlage lediglich das Warmwasser aufbereiten. Moderne Systeme nutzen zwar Temperatursensoren, welche die Heizkörper abhängig von der Außentemperatur auf die erwünschte Raumtemperatur erhitzen. Sinkt die Außentemperatur aber im Sommer zwischenzeitlich nachts auf unter zwölf Grad Celsius, kann die Heizung dennoch anspringen. Ist die Heizungsanlage im Sommerbetrieb, bleiben die Heizkörper kalt und man spart Energie. Die Heizung komplett abschalten kann man im Sommer nur, wenn ein Durchlauferhitzer oder eine Warmwasser-Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung zuständig ist. Dies gilt ebenso beim Betrieb einer Solarthermieanlage. Läuft die eigene Warmwassererzeugung darüber, kann der Heizkessel ebenfalls im Sommer ausbleiben.
- Ab welcher Außentemperatur ist die Umstellung sinnvoll?
Die Außentemperatur, bei der die Heizung hochfährt, wird als Heizgrenztemperatur bezeichnet. Sie ist abhängig von der Gebäudedämmung und nicht bei jeder Wohnung und jedem Haus gleich. Bei einem unsanierten Altbau kann es sein, dass man erst bei einer dauerhaften Außentemperatur von über 17 Grad Celsius die Heizung in den Sommertrieb schicken kann. Dies kann mitunter erst ab Mitte Mai der Fall sein. Wohnt man jedoch beispielsweise in einem Niedrigenergiehaus, ist es oft schon bei Temperaturen über zwölf Grad möglich, die Heizungsanlage in die Sommerpause zu schicken. Läuft die Heizung im Sommerbetrieb, ist es empfehlenswert, die Thermostatventile an den Heizkörpern hin und wieder zu verstellen. So verringert sich das Risiko, dass die Ventile während der warmen Jahreszeit verklemmen und zu Beginn der Heizsaison ausgetauscht werden müssen. - Wie funktioniert der Wechsel in den Sommerbetrieb?
Ältere Heizungsanlagen haben einen Hebel oder einen Drehschalter an der Steuerung des Heizkessels, mit dem sich von Winter- auf Sommerbetrieb umstellen lässt. Als Symbol für den Sommerbetrieb findet man dort oft einen Wasserhahn nur für Warmwasser. Ein Symbol mit einem Heizkörper steht meist für den Winterbetrieb. Allerdings können die Symbole je nach Heizungsfabrikat abweichen. Ein Blick in die Bedienungsanleitung gibt darüber Auskunft. Bei modernen Heizsystemen lässt sich der Sommerbetrieb digital über einen Touchscreen, eine Fernbedienung oder eine App am Smartphone einstellen. Manche neuen Heizungen benötigen gar keine Umstellung in den Sommerbetrieb. Entweder nutzen diese eine raumtemperaturgeführte Regelung. Das heißt, die Heizung läuft nur, wenn die Raumtemperatur beispielsweise unter 16 Grad fällt. Oder der Heizkessel wird über eine außentemperaturgeführte Regelung gesteuert. Dann schaltet der Kessel automatisch in den Sommerbetrieb um, wenn die Außentemperatur mehrere Tage lang einen bestimmten Wert übersteigt.
Weitere Informationen und Links:
- Tipps zur Heizungsoptimierung unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/30096
- Der Ratgeber „Heizung“ kann bestellt werden über: https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/energie-umwelt/ratgeber-heizung-46008866
- Aktuelle Veranstaltungen rund um das Thema Energie: www.verbraucherzentrale.nrw/e-veranstaltungen
Schule vorbei? Informieren und durchstarten! (02.05.2025)
Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose Online-Vorträge für junge Erwachsene zum Start in die Eigenständigkeit.
- Vom 12. bis 16. Mai 2025 können Schulabgänger:innen an kostenlosen Online-Vorträgen der Verbraucherzentralen teilnehmen.
- Themen umfassen die erste eigene Wohnung, wichtige Versicherungen, Auslandsaufenthalte, Studienfinanzierung und Freiwilligendienste.
- Anmeldung und weitere Informationen unter: verbraucherzentrale.de/fokuswoche-ziele
Der Schulabschluss markiert einen wichtigen Meilenstein im Leben junger Menschen – und gleichzeitig den Beginn eines neuen Kapitels voller Herausforderungen und Entscheidungen. Die Verbraucherzentralen unterstützen Schulabgänger:innen mit einer digitalen Vortragsreihe vom 12. bis 16. Mai 2025, um ihnen den Einstieg in ein eigenständiges Leben zu erleichtern.
Ob die erste eigene Wohnung, der passende Stromvertrag oder der Abschluss von Versicherungen – junge Menschen sehen sich plötzlich mit zahlreichen Verträgen und finanziellen Verpflichtungen konfrontiert. Ohne ausreichendes Wissen können sie leicht in teure Fallen tappen.
„Mit dem Auszug aus dem Elternhaus ergeben sich viele organisatorische Fragen rund um die eigene Wohnung, Bankkonten oder Verträge“, erklärt Stefanie Heise, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Damit junge Menschen nicht in Vertragsfallen tappen oder überteuerte Verträge abschließen, müssen sie sich vorab gut informieren.“ Besonders das Thema Versicherungen ist komplex: „Welche Policen wirklich notwendig sind und auf welche man verzichten kann, ist für viele schwer zu durchschauen“, sagt Heise. Eine Haftpflichtversicherung beispielsweise ist essenziell, während viele Zusatzversicherungen überflüssig sein können. Die Online-Vorträge vermitteln praxisnahe Informationen und geben jungen Erwachsenen wertvolle Tipps, um finanzielle Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Zukunftspläne schmieden
Nach der Schule stehen viele vor der großen Frage: Was kommt als Nächstes? Studium, Ausbildung, Auslandsaufenthalt oder Freiwilligendienst? Jede Option hat ihre eigenen Herausforderungen und Chancen.
Die Verbraucherzentralen informieren in ihren Vorträgen unter anderem über verschiedene Studienfinanzierungsmodelle und erläutern, welche organisatorischen Schritte für ein erfolgreiches Auslandsjahr oder einen Freiwilligendienst erforderlich sind.
Alle Schulabgänger:innen, interessierte junge Erwachsene, aber auch Eltern oder Lehrer:innen, die ebenfalls informiert sein möchten, können sich kostenlos für die Online-Vorträge anmelden.
Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-ziele
Vorsicht, neue Betrugsmaschen: So schützen sich Pflegebedürftige (25.04.2025)
Verbraucherzentrale NRW warnt vor Verkaufs-Anrufen rund um Pflegeleistungen
Aktuell melden sich immer wieder verzweifelte Verbraucher:innen, denen per Anruf eine Pflegeleistung aufgeschwatzt wurde. Sie wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen und wie sie sich wehren können. Besonders ärgerlich: Oft sind pflegebedürftige Menschen betroffen, meist eingeschränkt, älter, allein, die die Regelungen der Pflegeversicherung nicht gut kennen. Dies nutzen die betrügerischen Anrufer:innen aus. Sie bieten Leistungen an, die für die Betroffenen kostenlos sind, um diese dann bei der Pflegekasse abzurechnen. Besonders häufig werden Pflegekurse für pflegende Angehörige und Pflegeboxen mit sogenannten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch aufgedrängt, die viele gar nicht brauchen. Trotzdem erhalten die Firmen ihr Geld. Damit entsteht den ohnehin finanziell angeschlagenen Pflegekassen ein erheblicher finanzieller Schaden. Und die betroffenen Pflegebedürftigen bleiben verunsichert zurück. Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, wie man auf solche Anrufe reagieren sollte.
- Was ist bei unerwünschten Anrufen zu tun?
Das Wichtigste ist, sofort aufzulegen. Dadurch verhindert man, in ein Gespräch verwickelt zu werden und versehentlich oder absichtlich ein Angebot anzunehmen. Wenn allerdings der Vertrag angenommen wurde, fällt die Betrugsmasche Angehörigen meist nur zufällig auf, etwa wenn sie eine Auftragsbestätigung per Mail finden oder ein Schreiben der Anbieter in der Post oder wenn plötzlich monatlich eine Kiste mit Pflegehilfsmitteln eingeht. Dann sollte der Vertrag rasch widerrufen werden. Die Adresse dafür findet man im Anschreiben oder in der Bestätigungsmail. Musterschreiben dafür gibt es auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW. Außerdem sollten Betroffene mit der Pflegekasse Kontakt aufnehmen, damit diese die Zahlungen stoppen kann. Spätestens wenn Pflegebedürftige selbst zur Zahlung aufgefordert werden oder Mahnungen eingehen, sollte man sich Hilfe holen.
- Wo finden Betroffene Hilfe?
Helfen können Fachleute in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Dort gibt es eine rechtliche Beratung zum Umgang mit den Verträgen, auch eine außergerichtliche Rechtsvertretung ist möglich. Außerdem sollten Betroffene die Masche bei der Landesdatenschutzbehörde melden und Anzeige bei der Polizei erstatten. Besonders wichtig: Pflegebedürftige sollten die offizielle Pflegeberatung zu Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, um sich genau zu informieren. Diese gibt es in jeder Kommune. Sie ist kostenfrei und kann mehrfach genutzt werden, vor Ort, telefonisch oder als Hausbesuch. Mit diesem Wissen können unseriöse Angebote abgelehnt und stattdessen Leistungen seriöser Anbieter genutzt werden.
- Woher kommen die Daten?
Bisher ist nicht klar, woher die Anrufer:innen die Daten der betroffenen Senior:innen haben. Diese haben jedoch das Anrecht, darüber von den Firmen aufgeklärt zu werden. Daher sollten die Anbieter schriftlich aufgefordert werden, Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die gespeicherten Daten zu erteilen und die Daten zu sperren, damit sich solche Werbeanrufe nicht wiederholen.
- Wie funktioniert die Masche bei Pflegekursen?
Die neueste Masche betrifft Pflegekurse. Diese werden von den Pflegekassen kostenlos angeboten. Dort erhalten pflegende Angehörige praktische Tipps. Bei der Verbraucherzentrale NRW beschweren sich Verbraucher:innen, dass sie ungefragt von Betrüger:innen angerufen werden und ihnen ein Pflegekurs angeboten wird, auch wenn sie ihn eigentlich nicht brauchen. Die Anrufer:innen fragen nach der Pflegekasse und der entsprechenden Versichertennummer. Mit dieser rechnen die Betrüger:innen dann mit der Pflegekasse ab. Auch bei solchen Anrufen sollten Betroffene sofort auflegen und nichts abschließen.
- Wie funktioniert die Masche bei Pflegeboxen?
Bei dieser schon länger bekannten Variante melden sich Anrufer:innen teilweise angeblich „im Auftrag der Pflegekasse“ oder nutzen ähnlich klingende Namen wie „Pflegeservice“. Ziel ist, sogenannte „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ zu verkaufen. Das können Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder ähnliches sein. Diese Produkte sollen die Pflege zuhause für die Angehörigen erleichtern. Die Pflegekassen erstatten je nach Bedarf bis zu 42 Euro im Monat. Die Betrüger:innen bestellen die Pflegehilfsmittel im Namen der Betroffenen und lassen sich den monatlichen Betrag von der Kasse erstatten. Die Betroffenen erhalten die Hilfsmittel, brauchen sie aber in der Regel gar nicht.
Weiterführende Infos und Links:
- Mehr zu untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen (mit Musterbrief) gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/96519
- Mehr zu Pflegehilfsmitteln finden Betroffene hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/95810
Von Grau zu Grün - Welche Vorteile naturnahe Vorgärten bieten. (17.04.2025)
Die Gartensaison ist in vollem Gange – und mit ihr die Gelegenheit, versiegelte Flächen rund ums Haus in lebendige, klimafreundliche Grünräume zu verwandeln. Asphaltierte Einfahrten, gepflasterte Vorgärten und betonierte Wege mögen praktisch erscheinen, doch sie verschärfen die Folgen von Wetterextremen. Wasser kann nicht versickern, Hitze speichert sich in der Fläche und bei Starkregen steigt das Risiko von Überschwemmungen. „Wer entsiegelt und auf eine natürliche Gestaltung setzt, gewinnt an Sicherheit, Wohnqualität und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz”, betont die Expertin Hanna Vitz von der Verbraucherzentrale NRW und gibt Tipps zur praktischen Umsetzung.
- Vorteile entsiegelter Flächen
Durch zu wenig Regen in den letzten Monaten sind die obersten Bodenschichten in vielen Regionen sehr trocken. Natürlich gestaltete Flächen wirken Wetterextremen wie Trockenheit, Hitzeperioden und heftigen Regenfällen entgegen. Wird ein versiegelter Boden wieder durch-lässig gemacht, kann Regenwasser versickern und die Kanalisation entlasten. So lassen sich Überschwemmungen und Feuchteschäden auf dem eigenen Grundstück vermeiden. Gleichzeitig bleibt die Umgebung an heißen Tagen kühler, da begrünte Flächen Verdunstungskühle erzeugen. Begrünte Wege, Terrassen oder Flächen können bei richtiger Gestaltung auch pflegeleicht sein und den Bedarf an regelmäßiger Reinigung und Instandhaltung verringern. Blühende Pflanzen wie Bodendecker oder niedrig wachsende, robuste Kräuter zwischen Pflastersteinen werten außerdem einstmals graue Flächen auf.
- Wie genau gehe ich vor?
Die Umgestaltung beginnt mit der Entfernung versiegelnder Beläge. Flächen rund ums Haus, Vorgärten sowie ungenutzte Wege, die aus Pflaster-, Schotter-, Kies- oder Splitt-Flächen bestehen, können Eigentümer:innen selbst entsiegeln. Sie brauchen dafür lediglich eine herkömmliche Hacke oder Schaufel. Sehr wichtig ist es, das darunterliegende Vlies zu entfernen. Zum Entsiegeln von Beton- und Asphaltdecken wird hingegen entsprechendes Abbruchwerkzeug wie beispielsweise ein Elektrohammer benötigt. Diese Arbeiten sollten stets durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden. Anschließend wird der Boden gelockert, damit er wieder Wasser aufnehmen kann. Es bietet sich dann auch eine Bepflanzungen mit Stauden, Gehölzen oder Rasen sowie - je nach Nutzung – eine Gestaltung mit durchlässigen Materialien wie Rasengittersteinen oder Holzhäcksel ohne versiegelnde Unterlage an. Ein naturnaher Vorgarten bringt nicht nur optische Vielfalt, sondern bietet auch Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Kleintiere. Wer jetzt im Frühling aktiv wird, schafft eine nachhaltige und klimafreundliche Umgebung direkt vor der eigenen Haustür.
- Die richtige Pflanzenwahl
Ob trocken oder eher feucht: Wichtig ist die passende Auswahl der Pflanzen für den jeweiligen Standort im Vorgarten oder auf Wegen. Bei Rasengittersteinen sind beispielsweise Sedum oder Sand-Thymian eine pflegeleichte Kombination. Die Beschaffung von Stauden muss übrigens nicht immer teuer sein. Da viele ab und an geteilt werden müssen, kann man auf Pflanzentauschbörsen oder auch von anderen Gartenbesitzern günstig oder kostenfrei Pflanzenableger erhalten.
- Finanzielle Förderung
Je nach Größe der zu entsiegelnden Fläche und der vorhandenen Beläge können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Wer sich für die Entsiegelung entscheidet, kann vielerorts finanzielle Unterstützung er-halten. Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen fördern die Umgestaltung mit Zuschüssen, zudem können Eigentümer:innen durch die Verringerung versiegelter Flächen häufig Niederschlagswassergebühren sparen.
Weiterführende Infos und Links:
- Alles Wissenswerte zur Entsiegelung von Flächen und zur Begrünung des Vorgartens unter www.klimakoffer.nrw
- Kostenlose Online-Seminare mit Anmeldung über www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen
„Entsiegelung: Mehr Grün am Haus wagen“ am Dienstag, 29. April, 18 bis 19:30 Uhr
„Vorgarten gestalten: Pflegeleicht & Insektenfreundlich“ am Mittwoch, 2. Juli, 17 bis 18 Uhr
- Pflanzliste für den Vorgarten: www.klimakoffer.nrw/sites/default/files/2024-08/2024_pflanzliste_vorgarten_verbraucherzentralenrw.pdf
- Liste aller Förderprogramme zur Entsiegelung in NRW
www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-regenwasserfoerderungen
- Liste aller Förderprogramme zur Entsiegelung in NRW
- Mitmach-Wettbewerb „Abpflastern“ der Hochschule für Gesellschaftsforschung bis zum 31. Oktober. Anwohner:innen und Kommunen entsiegeln gemeinsam vor Ort. Jeder m² zählt! www.abpflastern.de
