Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren
Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren
An den Planungen aktueller Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung von Bebauungsplänen können Sie sich im angegebenen Zeitraum beteiligen. Sie haben die Möglichkeit, sich die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planungen erläutern zu lassen und Stellungnahmen hierzu abzugeben. Die Stellungnahmen werden in den zuständigen Gremien der Stadt Marienmünster in öffentlicher Sitzung beraten.
Nachfolgend finden Sie die Bezeichnungen der Bebauungspläne bzw. Flächennutzungspläne und darunter die zugehörigen Unterlagen, die Sie sich herunterladen können.
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster und zum Bebauungsplan Nr. 7 der Ortschaft Bredenborn „Auf dem Bornfeld“
Zur Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster und zum Bebauungsplan Nr. 7 der Ortschaft Bredenborn „Auf dem Bornfeld“ gelangen Sie hier. (PDF-Dokument, 433,47 KB, 25.04.2024)
Den Entwurf des Erläuterungsberichts zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren der 22. Änderungdes Flächennutzungsplans finden Sie hier (PDF-Dokument, 579,51 KB, 03.05.2024).
Den Entwurf der Begründung zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 7 der Ortschaft Bredenborn „Auf dem Bornfeld“ finden Sie hier (PDF-Dokument, 781,19 KB, 03.05.2024).
Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ für den Außenbereich des Stadtgebietes von Marienmünster
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" für den Außenbereich des Stadtgebietes von Marienmünster
Die Unterlagen zur erneuten Offenlage der Planunterlagen zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ für den Außenbereich des Stadtgebiets von Marienmünster finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:
- Übersichtskarte Konzentrationszonen (PDF 8 MB) (PDF-Dokument, 7,77 MB, 02.10.2023)
- Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ (PDF 18 MB) (PDF-Dokument, 17,3 MB, 02.10.2023)
- Umweltbericht zum sachlichen Teilflächennutzungsplan (PDF 14 MB) (PDF-Dokument, 15,1 MB, 04.10.2023)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2023 (PDF 7 MB) (PDF-Dokument, 6,64 MB, 02.10.2023)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2017 (PDF 6 MB) (PDF-Dokument, 5,67 MB, 02.10.2023)
- Gutachterliche Stellungnahme Denkmalschutz (PDF 1 MB) (PDF-Dokument, 663,98 KB, 02.10.2023)
- Vorhandene umweltbezogene Informationen und die schon vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 I BauGB (PDF 1MB) (PDF-Dokument, 762,04 KB, 02.10.2023)
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 I BauGB (PDF 1 MB) (PDF-Dokument, 472,11 KB, 02.10.2023)
- Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 II BauGB (PDF 2 MB) (PDF-Dokument, 1,81 MB, 02.10.2023)
- Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 II BauGB (PDF 1 MB) (PDF-Dokument, 689,27 KB, 02.10.2023)
Während der Offenlegungsfrist (04.10. – 09.11.2023) können Stellungnahmen im Baubereich der Stadt Marienmünster abgegeben werden oder auch per E-Mail an niemann(@)marienmuenster.de übermittelt werden.
Für Fragen zur Offenlage steht Ihnen Stefan Niemann gern zur Verfügung.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Vörden „Wenderweg“
Die Planunterlagen finden Sie unter der nachfolgenden Verlinkung:
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster – Genehmigung
Die Planunterlagen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:
Bekanntmachung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Vörden „Wenderweg“ - Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Planunterlagen finden Sie unter der nachfolgenden Verlinkung:
Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden – Satzungsbeschluss
Die Planunterlagen zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster – Genehmigung
Die Planunterlagen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Ortschaft Vörden – Satzungsbeschluss
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster - Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster gelangen Sie hier ... (PDF-Dokument, 323,26 KB, 11.11.2022) .
- Offenlegungsexemplar zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (PDF-Dokument, 1,70 MB, 18.11.2022)
- Erläuterungsbericht zur 19. Änderung (PDF-Dokument, 648,27 KB, 18.11.2022)
- Umweltbericht (PDF-Dokument, 2,69 MB, 18.11.2022)
- Schalltechnische Stellungnahme (Kötter Consulting) (PDF-Dokument, 1,82 MB, 18.11.2022)
- Umweltrelevante Stellungnahmen (PDF-Dokument, 856,24 KB, 18.11.2022)
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden
Zur Bekanntmachung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden gelangen Sie hier… (PDF-Dokument, 593,69 KB, 08.11.2022)
Die Planunterlagen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:
- Plandokument zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 (PDF-Dokument, 2,41 MB, 08.11.2022)
- Begründung zum Plan (PDF-Dokument, 1,73 MB, 08.11.2022)
- Schalltechnischer Bericht (PDF-Dokument, 2,10 MB, 08.11.2022)
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster – frühzeitiges Beteiligungsverfahren
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster und teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden – Offenlage
Die Unterlagen zur Offenlage im Verfahren der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:
Planunterlage (PDF-Dokument, 1,87 MB, 29.07.2022)
Erläuterungsbericht (PDF-Dokument, 737,99 KB, 29.07.2022)
Umweltbericht (PDF-Dokument, 1,33 MB, 29.07.2022)
Die Unterlagen zur Offenlage im Verfahren der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:
Planunterlage (PDF-Dokument, 2,83 MB, 29.07.2022)
Begründung (PDF-Dokument, 741,83 KB, 29.07.2022)
Umweltbericht (PDF-Dokument, 1,33 MB, 29.07.2022)
Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Ortschaft Vörden „Erweiterung Gewerbegebiet östlich der K 64“
Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 11 der Ortschaft Vörden finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:
Planunterlage zum Bebauungsplan Nr. 11 der Ortschaft Vörden (PDF-Dokument, 2,74 MB, 12.07.2022)
Erläuterungsbericht (PDF-Bericht) (PDF-Dokument, 2,44 MB, 12.07.2022)
Bekanntmachung der Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster
Die Planunterlagen zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:
Planunterlage zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (PDF-Dokument, 854,22 KB, 12.07.2022)
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" für den Außenbereich des Stadtgebietes von Marienmünster
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" (PDF-Dokument, 732,52 KB, 13.05.2022)
Die Unterlagen zur Offenlage der Planunterlagen zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ für den Außenbereich des Stadtgebiets von Marienmünster finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:
- Übersichtskarte Potenzialflächen (PDF 34 MB) (PDF-Dokument, 33,5 MB, 20.05.2022)
- Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ und die Begründung (PDF 23 MB) (PDF-Dokument, 21,9 MB, 20.05.2022)
- Umweltbericht zum sachlichen Teilflächennutzungsplan (PDF 13 MB) (PDF-Dokument, 12,4 MB, 20.05.2022)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2022 (PDF 10 MB) (PDF-Dokument, 9,04 MB, 20.05.2022)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2017 (PDF 6 MB) (PDF-Dokument, 5,67 MB, 20.05.2022)
- Gutachterliche Stellungnahme Denkmalschutz (PDF 1 MB)) (PDF-Dokument, 663,98 KB, 20.05.2022)
- Vorhandene umweltbezogene Informationen und die schon vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (PDF 0,5 MB) (PDF-Dokument, 472,11 KB, 20.05.2022)
Während der Offenlegungsfrist (23.05.-01.07.2022) können Stellungnahmen im Baubereich der Stadt Marienmünster abgegeben werden oder auch per E-Mail an niemann(@)marienmuenster.de übermittelt werden.
Für Fragen zur Offenlage steht Ihnen Stefan Niemann gern zur Verfügung.
Bekanntmachung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Bredenborn "Am Friedhof"
Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden (PDF-Dokument, 443,72 KB, 18.03.2022)
Die Unterlagen zur Offenlage der Planunterlagen zur 4. Änderung des Bebauungslanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:
Planunterlage (PDF-Dokument, 2,41 MB, 25.03.2022)
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster – frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden – frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Bredenborn „Am Friedhof“ Beteiligung der Öffentlichkeit
Den Satzungstext nebst Begründung finden Sie hier (PDF-Dokument, 9,71 MB, 23.12.2021).
Die Bekanntmachung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Bredenborn „Am Friedhof“ Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie hier. (PDF-Dokument, 376,70 KB, 14.12.2021)
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Löwendorf „Nördlich des Friedhofs"
Beteiligung der Öffentlichkeit zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster und zum Bebauungsplan Nr. 11 der Ortschaft Vörden „Hohehäuser Feld“
Zur Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster und zum Bebauungsplan Nr. 11 der Ortschaft Vörden „Hohehäuser Feld“zur Einleitung des Verfahrens gelangen Sie hier (PDF-Dokument, 886,63 KB, 29.11.2021)
Den Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie hier (PDF-Dokument, 854,22 KB, 06.12.2021).
Den Erläuterungsbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie hier (PDF-Dokument, 1,27 MB, 06.12.2021).
Den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 11 der Ortschaft Vörden finden Sie hier (PDF-Dokument, 2,74 MB, 06.12.2021)
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 11 der Ortschaft Vörden finden Sie hier (PDF-Dokument, 2,44 MB, 06.12.2021).
Den zugehörigen Entwurf des Umweltberichtes finden Sie hier (PDF-Dokument, 8,65 MB, 06.12.2021).
Die umweltrelevante Stellungnahme zum Verfahren finden Sie hier (PDF-Dokument, 178,01 KB, 06.12.2021).
Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Löwendorf „Nördlich des Friedhofs“ Beteiligung der Öffentlichkeit
Den Satzungstext nebst Begründung finden Sie hier (PDF-Dokument, 1,38 MB, 26.08.2021).
Die Bekanntmachung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Löwendorf „Nördlich des Friedhofs“ Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie hier (PDF-Dokument, 348,37 KB, 03.08.2021).
Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster
Siehe auch Bekanntmachung (PDF-Dokument, 390,63 KB, 26.01.2021) über die Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster
Die Planunterlagen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:
Planunterlage zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (PDF-Dokument, 997,07 KB, 19.06.2020)
Erläuterungsbericht (PDF-Dokument, 1,13 MB, 19.06.2020)
Umweltbericht (PDF-Dokument, 2,23 MB, 19.06.2020)
Offenlage zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster
Siehe auch Bekanntmachung (PDF-Dokument, 455,75 KB, 10.06.2020) über die Offenlage zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster
Die Unterlagen zur Offenlage der Planunterlagen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:
Planunterlage zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (PDF-Dokument, 997,07 KB, 19.06.2020)
Erläuterungsbericht (PDF-Dokument, 1,13 MB, 19.06.2020)
Umweltbericht (PDF-Dokument, 2,23 MB, 19.06.2020)
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Papenhöfen „Am Oldenburger Weg – Nord“
Offenlage der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils der Ortschaft Papenhöfen
Das Offenlegungsexemplar der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils der Ortschaft Papenhöfen "Am Oldenburger Weg-Nord" - Stand März 2020 - können Sie hier... (PDF-Dokument, 9,45 MB, 16.03.2020)einsehen.
Bekanntmachung über die erneute (dritte) Beteiligung der Öffentlichkeit zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Papenhöfen „Am Oldenburger Weg – Nord“
Die Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit vor Beschluss über die Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Papenhöfen „Am Oldenburger Weg – Nord" finden Sie hier... (PDF-Dokument, 418,23 KB, 28.02.2020)
Bekanntmachung 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Zur Bekanntmachung zur Einleitung des Verfahrens gelangen Sie hier (PDF-Dokument, 433,65 KB, 25.09.2019)
Die Beteiligungsunterlagen sind hier (PDF-Dokument, 1,41 MB, 09.10.2019) einsehbar.
Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Papenhöfen „Am Oldenburger Weg – Nord“
Zur Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Papenhöfen "Am Oldenburger Weg - Nord" gelangen Sie hier (PDF-Dokument, 417,99 KB, 25.09.2019)
Die Beteiligungsunterlagen sind hier (PDF-Dokument, 1,16 MB, 09.10.2019) einsehbar.
Bekanntmachung der Offenlage zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Papenhöfen „Am Oldenburger Weg – Nord“
Zur Bekanntmachung der Offenlage zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Papenhöfen "Am Oldenburger Weg - Nord" gelangen Sie hier (PDF-Dokument, 417,61 KB, 28.06.2019)
Die Unterlagen zur Offenlage finden Sie hier (PDF-Dokument, 1,23 MB, 12.07.2019).
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster
Den Erläuterungsbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie hier ... (PDF-Dokument, 986,59 KB, 07.05.2019)
Den zugehörigen Entwurf des Umweltberichtes finden Sie hier ... (PDF-Dokument, 5,24 MB, 07.05.2019)
Siehe auch Bekanntmachung über die 15. Änderung.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Ortschaft Vörden "Hohehäuser Feld"
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 11 der Ortschaft Vörden finden Sie hier ... (PDF-Dokument, 787,00 KB, 07.05.2019)
Den zugehörigen Umweltbericht zum Bebauungsplan finden Sie hier ... (PDF-Dokument, 5,24 MB, 07.05.2019)
siehe auch Bekanntmachungüber die Aufstellung.
Sachstandsmeldung zu den Planungen des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" im Stadtgebiet von Marienmünster
Bereits im April 2017 wurde die Öffentlichkeit im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens über die Planungen der Stadt Marienmünster in dem Verfahren zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ informiert und eine Potenzialanalyse mit verschiedenen Abstandsszenarien vorgestellt.
Viele Bürger machten von ihrem Beteiligungsrecht gebrauch und reichten insgesamt mehrere hundert Stellungnahmen ein. Auch die Äußerungen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderten teilweise umfangreiche Recherchen zur Nachbesserung, bzw. sogar die Beauftragung externer Gutachter zur Erarbeitung der Fragestellungen.
Nach der sehr intensiven Auswertung und Abwägung wurden auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse nochmals verschiedene Flächenszenarien vom Planungsbüro ausgearbeitet.
Diverse Urteile erschwerten in der Folgezeit die Arbeit der Beteiligten enorm und führten regelmäßig zur Überarbeitung sämtlicher Unterlagen. Besonders das Bad Wünnenberg-Urteil aus März 2018 sorgte mit der grundlegenden Neubewertung der regionalplanerischen Flächendarstellungen der Bereiche zum Schutz der Natur, der ungenutzten Allgemeinen Siedlungsbereiche und vor allem der Waldflächen in Marienmünster für eine Vergrößerung der rechnerischen Eignungsflächen für Windenergie von über 25 % und damit einer völlig neuen Flächenkulisse.
Am 21.06.2018 wurde im Bauausschuss die geänderte Flächenkulisse vorgestellt und auch bereits der von der Landesregierung im Landtagswahlkampf versprochene Abstand von 1.500 m zu allgemeinen und reinen Wohngebieten thematisiert.
Der zu diesem Zeitpunkt bereits in Kraft getretene Windenergie-Erlass, indem die 1.500 m-Regelung erstmals festgeschrieben wurde, hat allerdings für die Städte keine rechtliche Bindung, dient eher als Handlungsempfehlung.
Dennoch wurde durch die Landesregierung damit der Öffentlichkeit signalisiert, dass künftig mit größeren Abständen zur Wohnbebauung gerechnet werden kann.
Für die Städte gilt aber weiterhin die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass der Windkraft substanziell genügend Raum einzuräumen ist. Alle anderslautenden Planungen werden von den Gerichten regelmäßig für ungültig erklärt. Insofern wurde in Marienmünster korrekterweise mit geringeren Abständen zur Wohnbebauung als 1.500 m weitergeplant.
Das Planungsbüro Drees und Huesmann hat für die Stadt Marienmünster in den vergangenen Wochen und Monaten die notwendigen Unterlagen für die Offenlage erarbeitet, auch mit der erforderlichen Begründung, warum die 1.500 m Abstand in Marienmünster nicht eingehalten werden können. Die Sitzung für die Beschlussfassung des entsprechenden Offenlegungsbeschlusses war bereits für Anfang April 2019 terminiert und die Unterlagen eigentlich fertiggestellt. Nunmehr hat der Rechtsbeistand der Stadt von der Offenlage mit den derzeit erarbeiteten Unterlagen aus nachfolgenden Gründen abgeraten.
Die Landesregierung hat bereits im letzten Jahr zur Bekräftigung der 1.500 m-Regelung im Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplanes einen entsprechenden Raumordnungsgrundsatz verfasst, der nun doch früher beschlossen werden dürfte, als ursprünglich angenommen. Der bereits dem Landtag übermittelte, abschließende Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplanes verpflichtet die Kommunen einen Vorsorgeabstand von 1.500 m zu reinen und allgemeinen Wohngebieten einzuhalten.
Nach wie vor wird sich der Raumordnungsgrundsatz allerdings an der gefestigten Rechtsprechung zum substanziellen Raum messen müssen und daher abwägungsrelevant sein. Die Kommunen, die der Windenergie bei Einhaltung des Abstandes nicht genügend dieses substanziellen Raumes zur Verfügung stellen können, müssen auch weiterhin geringere Abstände zugrunde legen, wenn sie eine Konzentrationszonenplanung vornehmen wollen.
Die täglich neuen Gerichtsentscheidungen im Bereich der Windenergie lassen jüngst eine Tendenz erkennen, die eine noch intensivere Begründung der Abwägung zwischen dem gerichtlich geforderten substanziellen Raum und der 1.500 m-Regelung bedürfen, sodass auch die Planungen der Stadt Marienmünster nochmals überarbeitet werden müssen. Auch wird die Frage nochmals aufgegriffen werden müssen, welche Vorsorgeabstände zu anderen Gebieten, neben den reinen und allgemeinen Wohngebieten, systemgerecht sind.
Ggf. müssen auch die ersten Handlungsempfehlungen zur Änderung des Landesentwicklungsplanes abgewartet werden.
Die Stadt Marienmünster ist bestrebt die Planungen schnellstmöglich weiter zu führen und kurzfristig die Unterlagen der Öffentlichkeit zu präsentieren. Oberste Priorität bei der Planung hat im Hinblick auf die vielen Klagefälle bei Gericht allerdings die Rechtssicherheit, die nach den neuesten Erkenntnissen mit den vorliegenden Entwürfen wiederholt nicht mehr gegeben ist und weshalb nochmals nachgebessert werden soll.
Marienmünster, 29.03.2019
gez. Robert Klocke, Bürgermeister