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Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren

Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren

An den Planungen aktueller Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung von Bebauungsplänen können Sie sich im angegebenen Zeitraum beteiligen. Sie haben die Möglichkeit, sich die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planungen erläutern zu lassen und Stellungnahmen hierzu abzugeben. Die Stellungnahmen werden in den zuständigen Gremien der Stadt Marienmünster in öffentlicher Sitzung beraten.

Nachfolgend finden Sie die Bezeichnungen der Bebauungspläne bzw. Flächennutzungspläne und darunter die zugehörigen Unterlagen, die Sie sich herunterladen können.

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster und zum Bebauungsplan Nr. 7 der Ortschaft Bredenborn „Auf dem Bornfeld“

Zur Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster und zum Bebauungsplan Nr. 7 der Ortschaft Bredenborn „Auf dem Bornfeld“ gelangen Sie hier. (PDF-Dokument, 433,47 KB, 25.04.2024)

Den Entwurf des Erläuterungsberichts zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren der 22. Änderungdes Flächennutzungsplans finden Sie hier (PDF-Dokument, 579,51 KB, 03.05.2024).

Den Entwurf der Begründung zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 7 der Ortschaft Bredenborn „Auf dem Bornfeld“ finden Sie hier (PDF-Dokument, 781,19 KB, 03.05.2024).

Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ für den Außenbereich des Stadtgebietes von Marienmünster

Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" für den Außenbereich des Stadtgebietes von Marienmünster

Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" (PDF-Dokument, 743,96 KB, 26.09.2023)

Die Unterlagen zur erneuten Offenlage der Planunterlagen zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ für den Außenbereich des Stadtgebiets von Marienmünster finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:

Während der Offenlegungsfrist (04.10. – 09.11.2023) können Stellungnahmen im Baubereich der Stadt Marienmünster abgegeben werden oder auch per E-Mail an niemann(@)marienmuenster.de übermittelt werden.

Für Fragen zur Offenlage steht Ihnen Stefan Niemann gern zur Verfügung.

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Vörden „Wenderweg“

Bekanntmachung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Vörden „Wenderweg“ - Öffentlichkeitsbeteiligung

Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden – Satzungsbeschluss

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden

Zur Bekanntmachung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden gelangen Sie hier… (PDF-Dokument, 593,69 KB, 08.11.2022)

Die Planunterlagen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:

- Plandokument zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 (PDF-Dokument, 2,41 MB, 08.11.2022)

- Begründung zum Plan (PDF-Dokument, 1,73 MB, 08.11.2022)

- Schalltechnischer Bericht (PDF-Dokument, 2,10 MB, 08.11.2022)

17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster und teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden – Offenlage

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" für den Außenbereich des Stadtgebietes von Marienmünster

Bekanntmachung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Bredenborn "Am Friedhof"

Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Ortschaft Vörden

Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Bredenborn „Am Friedhof“ Beteiligung der Öffentlichkeit

Den Satzungstext nebst Begründung finden Sie hier (PDF-Dokument, 9,71 MB, 23.12.2021).

Die Bekanntmachung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Bredenborn „Am Friedhof“ Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie hier. (PDF-Dokument, 376,70 KB, 14.12.2021)

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Löwendorf „Nördlich des Friedhofs"

Beteiligung der Öffentlichkeit zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster und zum Bebauungsplan Nr. 11 der Ortschaft Vörden „Hohehäuser Feld“

Zur Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster und zum Bebauungsplan Nr. 11 der Ortschaft Vörden „Hohehäuser Feld“zur Einleitung des Verfahrens gelangen Sie hier (PDF-Dokument, 886,63 KB, 29.11.2021)

Den Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie hier (PDF-Dokument, 854,22 KB, 06.12.2021).

Den Erläuterungsbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie hier (PDF-Dokument, 1,27 MB, 06.12.2021).

Den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 11 der Ortschaft Vörden finden Sie hier (PDF-Dokument, 2,74 MB, 06.12.2021)

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 11 der Ortschaft Vörden finden Sie hier (PDF-Dokument, 2,44 MB, 06.12.2021).

Den zugehörigen Entwurf des Umweltberichtes finden Sie hier (PDF-Dokument, 8,65 MB, 06.12.2021).

Die umweltrelevante Stellungnahme zum Verfahren finden Sie hier (PDF-Dokument, 178,01 KB, 06.12.2021).

Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Löwendorf „Nördlich des Friedhofs“ Beteiligung der Öffentlichkeit

Den Satzungstext nebst Begründung finden Sie hier (PDF-Dokument, 1,38 MB, 26.08.2021).

Die Bekanntmachung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Löwendorf „Nördlich des Friedhofs“ Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie hier (PDF-Dokument, 348,37 KB, 03.08.2021).

Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster

Siehe auch Bekanntmachung (PDF-Dokument, 390,63 KB, 26.01.2021) über die Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster

Die Planunterlagen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:

Planunterlage zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (PDF-Dokument, 997,07 KB, 19.06.2020)

Erläuterungsbericht (PDF-Dokument, 1,13 MB, 19.06.2020)

Umweltbericht (PDF-Dokument, 2,23 MB, 19.06.2020)

Offenlage zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster

Siehe auch Bekanntmachung (PDF-Dokument, 455,75 KB, 10.06.2020) über die Offenlage zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster

Die Unterlagen zur Offenlage der Planunterlagen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:

Planunterlage zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (PDF-Dokument, 997,07 KB, 19.06.2020)

Erläuterungsbericht (PDF-Dokument, 1,13 MB, 19.06.2020)

Umweltbericht (PDF-Dokument, 2,23 MB, 19.06.2020)

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Papenhöfen „Am Oldenburger Weg – Nord“

Offenlage der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils der Ortschaft Papenhöfen

Das Offenlegungsexemplar der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils der Ortschaft Papenhöfen "Am Oldenburger Weg-Nord" - Stand März 2020 - können Sie hier... (PDF-Dokument, 9,45 MB, 16.03.2020)einsehen.  

Bekanntmachung über die erneute (dritte) Beteiligung der Öffentlichkeit zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Papenhöfen „Am Oldenburger Weg – Nord“

Die Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit vor Beschluss über die Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Papenhöfen „Am Oldenburger Weg – Nord" finden Sie hier... (PDF-Dokument, 418,23 KB, 28.02.2020)

Bekanntmachung 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Zur Bekanntmachung zur Einleitung des Verfahrens gelangen Sie hier (PDF-Dokument, 433,65 KB, 25.09.2019)

Die Beteiligungsunterlagen sind hier (PDF-Dokument, 1,41 MB, 09.10.2019) einsehbar.

Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Papenhöfen „Am Oldenburger Weg – Nord“

Zur Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Papenhöfen "Am Oldenburger Weg - Nord" gelangen Sie hier (PDF-Dokument, 417,99 KB, 25.09.2019)

Die Beteiligungsunterlagen sind hier (PDF-Dokument, 1,16 MB, 09.10.2019) einsehbar.

Bekanntmachung der Offenlage zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Papenhöfen „Am Oldenburger Weg – Nord“

Zur Bekanntmachung der Offenlage zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaft Papenhöfen "Am Oldenburger Weg - Nord" gelangen Sie hier (PDF-Dokument, 417,61 KB, 28.06.2019)

Die Unterlagen zur Offenlage finden Sie hier (PDF-Dokument, 1,23 MB, 12.07.2019).

15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marienmünster

Den Erläuterungsbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie hier ... (PDF-Dokument, 986,59 KB, 07.05.2019)

Den zugehörigen Entwurf des Umweltberichtes finden Sie hier ... (PDF-Dokument, 5,24 MB, 07.05.2019)

Siehe auch Bekanntmachung über die 15. Änderung.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Ortschaft Vörden "Hohehäuser Feld"

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 11 der Ortschaft Vörden finden Sie hier ... (PDF-Dokument, 787,00 KB, 07.05.2019)

Den zugehörigen Umweltbericht zum Bebauungsplan finden Sie hier ... (PDF-Dokument, 5,24 MB, 07.05.2019)

siehe auch Bekanntmachungüber die Aufstellung.

Sachstandsmeldung zu den Planungen des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" im Stadtgebiet von Marienmünster

Bereits im April 2017 wurde die Öffentlichkeit im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens über die Planungen der Stadt Marienmünster in dem Verfahren zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ informiert und eine Potenzialanalyse mit verschiedenen Abstandsszenarien vorgestellt.

Viele Bürger machten von ihrem Beteiligungsrecht gebrauch und reichten insgesamt mehrere hundert Stellungnahmen ein. Auch die Äußerungen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderten teilweise umfangreiche Recherchen zur  Nachbesserung, bzw. sogar die Beauftragung externer Gutachter zur Erarbeitung der Fragestellungen.

Nach der sehr intensiven Auswertung und Abwägung wurden auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse nochmals verschiedene Flächenszenarien vom Planungsbüro ausgearbeitet.

Diverse Urteile erschwerten in der Folgezeit die Arbeit der Beteiligten enorm und führten regelmäßig zur Überarbeitung sämtlicher Unterlagen. Besonders das Bad Wünnenberg-Urteil aus März 2018 sorgte mit der grundlegenden Neubewertung der regionalplanerischen Flächendarstellungen der Bereiche zum Schutz der Natur, der ungenutzten Allgemeinen Siedlungsbereiche und vor allem der Waldflächen in Marienmünster für eine Vergrößerung der rechnerischen Eignungsflächen für Windenergie von über 25 % und damit einer völlig neuen Flächenkulisse.

Am 21.06.2018 wurde im Bauausschuss die geänderte Flächenkulisse vorgestellt und auch bereits der von der Landesregierung im Landtagswahlkampf versprochene Abstand von 1.500 m zu allgemeinen und reinen Wohngebieten thematisiert.

Der zu diesem Zeitpunkt bereits in Kraft getretene Windenergie-Erlass, indem die 1.500 m-Regelung erstmals festgeschrieben wurde, hat allerdings für die Städte keine rechtliche Bindung, dient eher als Handlungsempfehlung.

Dennoch wurde durch die Landesregierung damit der Öffentlichkeit signalisiert, dass künftig mit größeren Abständen zur Wohnbebauung gerechnet werden kann.

Für die Städte gilt aber weiterhin die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass der Windkraft substanziell genügend Raum einzuräumen ist. Alle anderslautenden Planungen werden von den Gerichten regelmäßig für ungültig erklärt. Insofern wurde in Marienmünster korrekterweise mit geringeren Abständen zur Wohnbebauung als 1.500 m weitergeplant.

Das Planungsbüro Drees und Huesmann hat für die Stadt Marienmünster in den vergangenen Wochen und Monaten die notwendigen Unterlagen für die Offenlage erarbeitet, auch mit der erforderlichen Begründung, warum die 1.500 m Abstand in Marienmünster nicht eingehalten werden können. Die Sitzung für die Beschlussfassung des entsprechenden Offenlegungsbeschlusses war bereits für Anfang April 2019 terminiert und die Unterlagen eigentlich fertiggestellt. Nunmehr hat der Rechtsbeistand der Stadt von der Offenlage mit den derzeit erarbeiteten Unterlagen aus nachfolgenden Gründen abgeraten.

Die Landesregierung hat bereits im letzten Jahr zur Bekräftigung der 1.500 m-Regelung im Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplanes einen entsprechenden Raumordnungsgrundsatz verfasst, der nun doch früher beschlossen werden dürfte, als ursprünglich angenommen. Der bereits dem Landtag übermittelte, abschließende Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplanes verpflichtet die Kommunen einen Vorsorgeabstand von 1.500 m zu reinen und allgemeinen Wohngebieten einzuhalten.

Nach wie vor wird sich der Raumordnungsgrundsatz allerdings an der gefestigten Rechtsprechung zum substanziellen Raum messen müssen und daher abwägungsrelevant sein. Die Kommunen, die der Windenergie bei Einhaltung des Abstandes nicht genügend dieses substanziellen Raumes zur Verfügung stellen können, müssen auch weiterhin geringere Abstände zugrunde legen, wenn sie eine Konzentrationszonenplanung vornehmen wollen.

Die täglich neuen Gerichtsentscheidungen im Bereich der Windenergie lassen jüngst eine Tendenz erkennen, die eine noch intensivere Begründung der Abwägung zwischen dem gerichtlich geforderten substanziellen Raum und der 1.500 m-Regelung bedürfen, sodass auch die Planungen der Stadt Marienmünster nochmals überarbeitet werden müssen. Auch wird die Frage nochmals aufgegriffen werden müssen, welche Vorsorgeabstände zu anderen Gebieten, neben den reinen und allgemeinen Wohngebieten, systemgerecht sind.

Ggf. müssen auch die ersten Handlungsempfehlungen zur Änderung des Landesentwicklungsplanes abgewartet werden.

Die Stadt Marienmünster ist bestrebt die Planungen schnellstmöglich weiter zu führen und kurzfristig die Unterlagen der Öffentlichkeit zu präsentieren. Oberste Priorität bei der Planung hat im Hinblick auf die vielen Klagefälle bei Gericht allerdings die Rechtssicherheit, die nach den neuesten Erkenntnissen mit den vorliegenden Entwürfen wiederholt nicht mehr gegeben ist und weshalb nochmals nachgebessert werden soll.

 

Marienmünster, 29.03.2019

 

gez. Robert Klocke, Bürgermeister

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