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Mitteilungen aus dem Rathaus

Autor: Sabine Walter
Artikel vom 28.10.2021

Stille Feiertage

In jedem Jahr begehen wir sog. „Stille Feiertage“. Zu den stillen Feiertagen im Monat November gehören

der Allerheiligentag am 01.11.2021,

der Volkstrauertag am 14.11.2021 und

der Totensonntag am 21.11.2021

Diese Feiertage sind gesetzlich besonders geschützt. Wie an allen anderen Sonn- und Feiertagen dürfen Sie an diesen Tagen keine öffentlich bemerkbaren Arbeiten verrichten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Darüber hinaus sind jeweils bis 18.00 Uhr nicht gestattet: Volksfeste und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschl. Tanz sowie musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten.

Am Volkstrauertag können dagegen ab 13.00 Uhr sportliche, turnerische und ähnliche Veranstaltungen durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie und insbesondere die Gaststätteninhaber und Vereinsvorstände diese Schutzvorschrift. Sie ersparen sich Ärger und auch finanzielle Einbußen, da beim Verstoß gegen diese Bestimmungen ein Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz eingeleitet werden kann.

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