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Mitteilungen aus dem Rathaus

Autor: Sabine Walter
Artikel vom 17.01.2024

Behinderung der Räumfahrzeuge

In den vergangenen winterlichen Tagen wurde festgestellt, dass der städtische Räum- und Streudienst immer wieder durch nicht ordnungsgemäß parkende Autos behindert wird oder ihn gar unmöglich macht. Die Schneepflüge können oftmals nicht mehr räumen, wenn beidseitig geparkt wird oder Autos dauerhaft am Straßenrand oder auf den Gehwegen abgestellt werden und dadurch die erforderliche Durchfahrbreite nicht mehr gegeben ist.

Ein Durchkommen ist so an vielen Stellen unmöglich. Es muss dann unter schwierigen Bedingungen zurückgesetzt und rangiert werden (auch um jegliche Sachschäden zu vermeiden). Folglich kann in diesen Bereichen dann weder geräumt noch gestreut werden, was wiederum zu Beschwerden und Nachfragen führt, warum kein planmäßiger Winterdienst geleistet wird.

Wir bitten deshalb alle Verkehrsteilnehmer, ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß so zu parken, dass keine Behinderung des Räum- und Streudienstes erfolgt. Dabei ist besonders auch darauf zu achten, dass der Fußgängerverkehr nicht beeinträchtigt wird.

Im Zweifel sollten Sie auch Ihre Mieter oder Nachbarn auf die vorgenannte Problematik ansprechen, da manchmal schon eine Engstelle den Winterdienst in einer kompletten Straße unmöglich macht. Kreuzungs- und Einmündungsbereiche sowie Kurven sind aufgrund des großen Schwenkradius grundsätzlich freizuhalten.


Allen Anliegern, die bisher bereits in ihren Straßen für eine problemlose Durchfahrt des Winterdienstes sorgen, dankt der Bauhof auf diesem Wege für ihr umsichtiges Verhalten.

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