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Mitteilungen aus dem Rathaus

Autor: Sabine Walter
Artikel vom 02.05.2024

Wahlplakate zerstören

Bereits Wochen bevor sich die Bürger auf den Weg ins Wahllokal machen, um dort ihre Stimme abzugeben, hängen Wahlplakate überall an den Straßenlaternen und säumen Straßen sowie Plätze. Vollkommen unbeschadet erlebt die großflächige Wahlwerbung den eigentlichen Wahltag aber meist nicht. Dies liegt vor allem daran, dass sowohl politisch anders Denkende, Möchtegern-Picassos als auch Vandalen sich an den Plakaten austoben.

Doch ist dies erlaubt oder kann die Beschädigung von Wahlplakaten eine Strafe nach sich ziehen?

Auch wenn der reine Wert eines Wahlplakates nicht der größte ist, ist es dennoch Eigentum der jeweiligen Partei. Deshalb ist es nicht erlaubt, diese einfach zu bemalen oder anderweitig zu beeinträchtigen. Wer Wahlplakate zerstört, begeht nämlich laut Gesetz eine Sachbeschädigung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstraße geahndet werden.

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