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Sterbefall & Bestattung

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Tag angezeigt werden. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Sie erhalten bei uns Auskünfte und Beratung zu Fragen des Friedhofs- und Bestattungswesens, Einräumung und Verlängerung von Grabnutzungsrechten, Festlegung von Bestattungsterminen, Entgegennahme von Bestattungsanmeldungen der Bestattungsunternehmen, Termine für Trauerfeiern, Erd- und Feuerbestattungen, Grabmalgenehmigungen.

Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesbeamten des Ortes, wo die Person verstorben ist, nicht beim Standesamt des letzten Wohnsitzes.

Gebühren:
10,00 EUR für eine Sterbeurkunde
Friedhofsgebühren gem. aktueller Satzung

Antragstellung:
Persönlich, telefonisch oder schriftlich

Das Standesamt Marienmünster erreichen Sie per Mail unter standesamt(@)marienmuenster.de.

Ansprechpartner / Amt:
Rheker, Katharina
Vogt, Petra
Klabes, Nicole (Friedhofsangelegenheiten)

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