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Google Ireland Limited
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Familienbuchauszug

Seit 1.1.1958 bis zum 31.12.2008 wurde bei jeder Eheschließung ein Familienbuch angelegt, das neben den Geburtsdaten der Ehegatten und den Daten ihrer Eheschließung auch ihren Ehenamen und die Namen der Eltern enthält. In dieses Familienbuch werden später auch die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder eingetragen. Ebenso wird die Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten oder Scheidung vermerkt. Das Familienbuch wird seit dem 24.02.2007 immer am Ort der Eheschließung geführt.

Am 1. Januar 2009 ist das Personenstandsreformgesetz (PStRG) in Kraft getreten. Eine Neuerung dieses Gesetzes ist der Wegfall des Familienbuches. Stattdessen gibt es Eheregister. Alte Familienbücher werden als Eheregister weitergeführt.

Das Eheregister enthält Angaben über die Daten Ihrer Eheschließung, die Namensführung in der Ehe und die eventuelle Auflösung der Ehe. Es enthält jdoch keine Informationen mehr über die Eltern oder die Kinder der Ehegatten.

Wenn Sie künftig einen Nachweis über die Geburt eines im Ausland geborenen Kindes benötigen, welches vor dem 31. Dezember 2008 in Ihr Familienbuch eingetragen wurde, dann erstellen wir Ihnen Ablichtungen des früheren Familienbuchs. Aus dem Familienbuch können jederzeit Abschriften beantragt und ausgestellt werden.

Gebühr:
Die Gebühr für eine beglaubigte Abschrift beträgt 10,00 EUR.

Antragstellung:
Persönlich, telefonisch oder schriftlich

Das Standesamt Marienmünster erreichen Sie per Mail unter standesamt(@)marienmuenster.de.

Ansprechpartner / Amt:
Vogt, Petra
Mönks, Simone

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