Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Eheschließung

Wo kann die Anmeldung zur Eheschließung erfolgen?

Sie wollen "sich trauen"? Vorher müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vornehmen.Wohnt keiner von Ihnen in Marienmünster, ist das Standesamt Marienmünster für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber dennoch in Marienmünster möglich. Melden Sie dann Ihre Eheschließung bitte beim Standesamt Ihres Wohnortes an.

Benötigt werden:

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Marienmünster haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, müssen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen:

Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers, benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.

gemeinsames Kind
Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine neue Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Eine solche Urkunde erhalten Sie beim Geburtsstandesamt.

Einige spezielle Anforderungen
Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:

  • Sollte einer von Ihnen nicht in der Stadt Marienmünster gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue Aufenthaltsbescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt.
  • Wenn Sie bereits verheiratet oder verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, beziehungsweise die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Die Ablichtung aus dem Partnerschaftsbuch erhalten Sie bei dem Standesamt oder der Behörde, wo Ihre Partnerschaft eingetragen wurde.
  • Ist Ihre Ehe oder Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister beziehungsweise Partnerschaftsbuch eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder der Partnerschaftsurkunde auch ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus.

Wann finden Eheschließungen statt?

  • montags bis donnerstags
    von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • freitags
    von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Darüber hinaus werden an einem Samstag im Monat  Eheschließungstermine angeboten.

Wo finden Eheschließungen statt?

Das Ja-wort kann man sich in  rustikaler Atmosphäre im Haus des Gastes in Vörden geben. Für Trauungen mit einer kleineren Gästezahl bis max. 20 Personen eignet sich das Trauzimmer. Wer bei seiner Trauung eine größere Familie und viele Freunde dabei haben möchte, kann in der schönen Deele des Hauses den Bund fürs Leben schließen. Hier stehen ca. 50 Sitzplätze zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit, den Hafen der Ehe anzusteuern, besteht zudem im großen und modernen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Marienmünster.

Terminreservierungen

Um rechtzeitig mit den Hochzeitsvorbereitungen beginnen zu können, besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Eheschließung vorreservieren zu lassen. Verbindlich werden diese Termine aber erst durch die Anmeldung zur Eheschließung, die frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen kann.

Trauzeugen

Seit dem 01.07.1998 ist die Mitwirkung von Trauzeugen nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch kann/können jedoch ein oder zwei Trauzeugen angegeben werden. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und haben sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

Dolmetscher

Ist mindestens einer der Verlobten der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Eheschließung als auch zur Eheschließung von den Verlobten/dem Brautpaar ein Dolmetscher mitzubringen. Versteht ein Trauzeuge die deutsche Sprache nicht, so ist für ihn während der Eheschließung ebenfalls ein Dolmetscher zu stellen. Dolmetschen kann jede Person, die volljährig, nicht mit den Beteiligten verwandt ist und beide Sprachen beherrscht. Auch der Dolmetscher hat sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

Gebühren:

  • Wenn beide Brautleute die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 40,00 EUR
  • Wenn einer oder beide Brautleute die ausländische Staatsangehörigkeit besitzen 66,00 EUR
  • Für Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 66,00 EUR pro Trauung erhoben.
  • Erklärung zur Namenführung 21,00 EUR
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch 10,00 EUR
  • Heirats-, Geburts- oder Abstammungsurkunden je Exemplar 10,00 EUR
  • Stammbuch je nach Ausführung 17,00 EUR bis 40,00 EUR

Antragstellung:
Persönliche Anmeldung durch beide Verlobte

Das Standesamt Marienmünster erreichen Sie per Mail unter standesamt(@)marienmuenster.de.

Ansprechpartner / Amt:
Rheker, Katharina
Vogt, Petra

nach oben