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Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigung von Urkunden/Kopien/Abschriften

  • amtliche Beglaubigungen von Urkunden/Kopien/Abschriften setzen voraus, dass das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die zu beglaubigende Kopie einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss; wenn dies nicht der Fall ist, dann wenden Sie sich bitte an einen Notar
  • bitte beachten: es dürfen nicht alle Dokumente beglaubigt werden (zum Beispiel keine Personenstandsurkunden)
  • bitte beachten: handelt es sich hier nicht um eine notarielle Beglaubigung, die in vielen Fällen vorgeschrieben ist, sondern um eine sogenannte amtliche Beglaubigung; notarielle Beglaubigungen erhalten Sie bei einem Notar

Gebühren: 3,00 € je Beglaubigung

Amtliche Beglaubigung von Unterschriften

  • amtliche Beglaubigungen von Unterschriften setzen voraus, dass das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird; wenn dies nicht der Fall ist, dann wenden Sie sich bitte an einen Notar
  • Unterschriften ohne einen dazugehörigen Text können wir nicht amtlich beglaubigen
  • Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch) können wir ebenfalls nicht amtlich beglaubigen
  • wichtig: die Person, deren Unterschrift wir beglaubigen sollen, muss persönlich anwesend sein

Gebühr: 1,50 Euro pro beglaubigte Unterschrift

Antragstellung:
Persönlich

Hier online einen Termin zur Antragstellung vereinbaren.

Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass, zu beglaubigendes Dokument mit Original (bei Fotokopien)

Ansprechpartner / Amt:
Schoppmeier, Roswitha
Vogt, Petra

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