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Mitteilungen aus dem Rathaus

Autor: Sabine Walter
Artikel vom 12.05.2022

Landtagswahl 2022

Die aktuelle Coronaschutzverordnung sieht für die Landtagswahl 2022 keine Maskenpflicht im Wahllokal vor. Zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger spricht die Stadt Marienmünster dennoch die dringende Empfehlung aus, beim Gang zur Wahlurne eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

In den Wahllokalen werden, wie schon bei der letztjährigen Bundestagswahl, weitere Hygiene-Maßnahmen, wie die Möglichkeit der Handdesinfektion, ggf. die Markierung der Laufwege sowie Abstandsvorgaben, ergriffen. Sie tragen auch zum Infektionsschutz bei, wenn Sie an diesem Wahlsonntag einen eigenen Stift mitbringen.

Die Hinweise sind zu respektieren, um die Gesundheit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die an diesem Sonntag die Durchführung der Wahlen im Wahllokal sicherstellen, nicht zu gefährden.

„Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Denken Sie bitte an Maske und Stift und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch“, so Bürgermeister Josef Suermann.

Die Stadt Marienmünster bedient sich für die Darstellung ihrer Wahlergebnisse des Programms "Votemanager" der regio iT. Die Wahlergebnisse der Stadt Marienmünster können nach Wahlabschluss hier aufgerufen werden.

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