Schulen
Die Stadt Marienmünster ist Trägerin einer Grundschule. Mehr Informationen finden Sie in der .
Zu den Aufgaben des Schulträgers gehören im wesentlichen:
- Vorhaltung des notwendigen Schulangebots in organisatorischer Hinsicht, d.h. Errichtung und Veränderung von Schuleinrichtungen und schulischen Angeboten
- Beschaffung und Unterhaltung des notwendigen Schulraums durch Bau, Anmietung oder auf andere Weise
- Ausstattung der Schulen mit Einrichtung und Lehrmitteln und Zuweisung von Haushaltsmitteln an die Schulen
- Aufstellung und Fortschreibung eines örtlichen Schulplans auf der Grundlage des Schulentwicklungsplans
- Einstellung des nichtstaatlichen Schulpersonals
- Namensgebung von Schulen
- Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung
- Mitwirkung bei der Einführung besonderer Unterrichtsformen
- Mitwirkung bei Schulversuchen
- Mitwirkung bei der Einführung besonderer Organisationsformen in allgemeinbildenden Schulen
- Mitwirkung in Konferenzen der Schulen
- Mitwirkung bei der Bestellung der Schulleiterinnen und Schulleitern
- Mitwirkung bei der Besetzung bestimmter Funktions- und Beförderungsstellen
Antragstellung:
Mündlich, persönlich, schriftlich
Ansprechpartner / Amt:
(allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters)