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Korruptionsbekämpfung

Information zur Korruptionsbekämpfung

Veröffentlichung nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Entsprechend dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Landes NRW müssen Bürgermeister und Mitglieder kommunaler Gremien (Rats- und Ausschussmitglieder) schriftlich Auskunft über

  • den ausgeübten Beruf
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmendie Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien

geben.

Die Liste mit den Auskünften über die Mitgliedschaften und Funktionen der Mandatsträger können nach der vom Rat beschlossenen Regelung im Hauptamt der Stadt Marienmünster, Schulstraße 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 15, während der eingesehen werden.

Aufstellung der Mitgliedschaften von Bürgermeister Josef Suermann gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz  NRW:

  • Mitglied im Aufsichtsrat bei der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung
  • Mitglied im Regionalbeirat Süd der Westfalen Weser
  • Mitglied der Gesellschafts- und Kommanditversammlung der Westfalen Weser
  • Mitglied im Aufsichtsrat der Energie für den Kreis Höxter e.G.
  • Mitglied der Gesellschafterversammlung der Energie für den Kreis Höxter e.G.  
  • Mitglied im Aufsichtsrat der Bürgerenergie e.G. der Vereinigten Volksbank
  • Mitglied der Gesellschafterversammlung Bürgerenergie eG der Vereinigten Volksbank
  • Mitglied im Vorstand der Kulturstiftung der Abtei Marienmünster
  • Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Klärschlammverwertung OWL GmbH
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