Stadt Marienmünster (Druckversion)
Autor: Herrn Suermann
Artikel vom 14.03.2020

Coronavirus - Stand 20.05.2020

Stand 20.05.2020

Kindergärten öffnen ab 8. Juni 2020 - Informationen für die Eltern (PDF-Datei)

Stand 08.05.2020

Ab sofort werden Hinweise auf neue Erlasse und Verordnungen an dieser Stelle nicht mehr veröffentlicht. Stattdessen verweisen wir auf die offizielle Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen .  

 

Stand 05.05.2020

Das Rathaus der Stadt Marienmünster ist für den Besucherverkehr nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem zuständigen Ansprechpartner geöffnet. Es wird darum gebeten die allgemein geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregeln einzuhalten. Insbesondere ist ein Mundschutz zu tragen.

Die städtischen Spielplätze sind ab Donnerstag, 7. Mai 2020, wieder geöffnet. Begleitpersonen haben untereinander einen Mindestabstand von 1,5 m zu gewährleisten, soweit sie nicht zur Familie oder zur häuslichen Gemeinschaft gehören.

Stand 02.05.2020

Zweite Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS CoV-2 (PDF-Datei)

Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchVO (PDF-Datei)

Stand 27.04.2020

Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ab 27.04.2020 (PDF-Datei)

Informationen zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote (PDF-Datei)für erwerbstätige Alleinerziehende, sowie für Alleinerziehende, die sich in einer Abschlussprüfung befinden

Stand 22.04.2020

Hinweise und Verhaltensregeln für die Schülerbeförderung im ÖPNV/Schülerspezialverkehr

Stand 20.04.2020

Verlängerung des Betretungsverbotes von Kindertagesbetreuungsangeboten und stufenweise Erweiterung der Ausnahmeregelungen - Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW für Eltern (PDF-Datei)

Stand 17.04.2020

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) - Gültigkeit vom 20.04. bis 3.5.2020 (PDF-Datei)

Verordnung zum Schutz vor Neuinfierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO) - Gültigkeit vom 20.04. bis 3.5.2020 (PDF-Datei)

Anlage 1 zur CoronaBetrVO (PDF-Datei)

Anlage 2 zur CoronaBetrVO (PDF-Datei)

Stand 08.04.2020

Aktualisierte Fragen und Antworten zum Betretungsverbot (PDF-Datei)von Kindertagesbetreuungsangeboten und zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen

Stand 06.04.2020

Durch die am 31.03.2020  in Kraft getretene Aktualisierung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) werden Sachverhalte, die durch mehrere Erlasse und durch die Allgemeinverfügung der Stadt Marienmünster behandelt wurden, zentral geregelt. Die Allgemeinverfügung wird daher aufgehoben.  

Stand 31.03.2020

Aufgrund bundesgesetzlicher Änderungen wurde eine Aktualisierung der CoronaSchVO (PDF-Datei)und des Bußgeldkataloges erforderlich. Per Rechtsverordnung wurde die CoronaSchVO vom 22.03.2020 geändert. Die Änderung tritt heute, 31.03.2020, in Kraft.

Stand 27.03.2020

Die Stadt Marienmünster erhebt in Abstimmung mit den vier Ratsfraktionen für den Monat April keine Beiträge für die Offene Ganztagsschule und die Betreuungsmaßnahme Schule von 8 bis 1.

Im "Teuto Telegramm" weist die OstwestfalenLippe GmbH auf folgende Hilfsangebote für die Tourismusbranche hin:

Hilfe für Unternehm

 

Stand 26.03.2020

Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter mbH (GfW) informiert in einer Presseerklärung (PDF-Datei)über das Soforthilfeprogramm des Landes NRW für Selbständige und kleine Unternehmen.

 

Stand 25.03.2020 - 16:00 Uhr

Das Land bietet mit www.land.nrw/corona eine zentrale Informationsplattform für Bürgerinnen und Bürger an, um sich über aktuelle Entwicklungen rund um das Corona-Virus zu informieren. Hier werden alle Maßnahmen und Entscheidungen der Landesregierung erläutert, die der Eindämmung des Corona-Virus dienen. Erlasse, Dokumente und Informationen aus allen Ressorts werden ebenfalls gebündelt zur Verfügung gestellt.

Ziel der Plattform ist es, eine verlässliche Informationsquelle mit möglichst allen relevanten Informationen anzubieten. Die Plattform wird fortlaufend aktualisiert. Zentrale Informationen werden dabei auch in anderen Sprachen angeboten, derzeit Türkisch und Arabisch.

Stand 23.03.2020 - 08:00 Uhr

Neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (PDF-Datei)

Stand 21.03.2020 - 14:00 Uhr

Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind ("Schlüsselpersonen") ab Montag, 23.03.2020 (PDF-Datei)

Neues Formular zur Betreuung von Kindern während des Ruhens des Unterrichts  (PDF-Datei)

Stand 20.03.2020 - 17:30 Uhr

Es gehen Beschwerden im Rathaus ein, dass Kinder und Jugendliche in Gruppen durch den Einkaufsmarkt gehen und sich weiter auf den Spielplätzen oder privat treffen. Dafür ist die Schließung der Schulen nicht gedacht!!! Die Schließung dient nicht der Verlängerung der Ferien, sondern allein dazu, die Infektionskette zu unterbinden, indem die Kinder eben nicht mehr zusammenkommen. Darum der dringende Appell an die Eltern: Lassen Sie Ihre Kinder nicht mehr unbeaufsichtigt vor die Tür und mit anderen Kindern spielen. Das ist hart - ohne Frage. Was aber kommt, wenn wir uns nicht alle ganz schnell an die Regeln halten, wird sicher härter!!

 

Stand .20.03.2020 - 12:00 Uhr

Kindergartenbeiträge werden ab April ausgesetzt
Der Kreis Höxter wird ab April vorerst keine Elternbeiträge mehr für die Kindertagesbetreuung erheben. Das haben die Kreisverwaltung und Vertreter der Kreistagsfraktionen von CDU und SPD in einer Dringlichkeitssitzung am vergangenen Montagabend, 16. März, beschlossen.
Grund hierfür ist, dass aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus seit dem 16. März ein landesweites Betretungsverbot von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung gilt. Eltern können ihre Kinder also nicht mehr zur Betreuung zum Beispiel in die Kitas bringen.
„Mit der Aussetzung der Elternbeiträge möchten wir einen Beitrag dazu leisten, die Familien im Kreis Höxter finanziell zu entlasten“, erklärt Landrat Friedhelm Spieker. „Gleichzeitig werden wir weiterhin bei der Landesregierung Nordrhein-Westfalens dafür werben, dass eine landesweit einheitliche Regelung beim Umgang mit den Elternbeiträgen vorgegeben wird.“

Aktuelle Hinweise, Entwicklungen und Erlasse im Land NRW unter https://www.land.nrw/corona

 

Stand 18.03.2020 - 10:30 Uhr

Allgemeinverfügung der Stadt Marienmünster über das Verbot von Veranstaltungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 18.03.2020  (PDF-Datei)

Aktuelle Hinweise zur Kinderbetreuung finden Sie hier....

 

Stand 17.03.2020 - 13:00 Uhr

Sämtliche Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Marienmünster werden bis auf Weiteres abgesagt. 

 

Stand 17.03.2020 - 8:30 Uhr

Die Hauptausschusssitzung und die Sitzung des Betriebsausschusses finden am 18.03.2020 wegen der aktuellen Lage nicht statt. Ob die Ratssitzung in der nächsten Woche stattfinden soll, um zumindest die Haushaltssatzung beschließen und die Stadt finanziell handlungsfähig machen zu können, wird im Laufe des Tages mit den Fraktionen besprochen.

 

Stand 16.3.2020 - 11:50 Uhr

Zur Eindämmung des Coronavirus schließt die Stadt Marienmünster von Montag, dem 16.3.2020 bis zunächst zum 19. April 2020 städtische Einrichtungen.  

Von dieser Entscheidung betroffen sind die Kindergärten, die Grundschule, die Musikschule, die drei Sporthallen, das Freizeithallenbad und eingeschränkt die Stadtverwaltung.

Grundschule

Für die Schulen hat das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass ab Montag, 16. März 2020, der Unterricht ruht.

Die Schulleitung gibt Hinweise auf der Homepage der Grundschule Marienmünster zum Notbetreuungsangebot und dem richtigen Verhalten der Eltern.

Kindergärten

Die Kindergärten sind ab Montag, 16. März 2020, ebenfalls geschlossen. Nähere Hinweise

Musikschule

Die Musikschule stellt ebenfalls ab Montag, 16. März 2020,  zunächst bis zum 19. April 2020 den Unterrichtsbetrieb ein. Den Eltern wird der für diesen Zeitraum bereits gezahlte Elternbeitrag erstattet.

Sporthallen und Freizeithallenbad

Auch die drei städtischen Sporthallen und das Freizeithallenbad bleiben vom 16. März 2020 bis zunächst zum 19. April 2020 geschlossen.

Rathaus 

Das Rathaus der Stadt Marienmünster bleibt bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung stehen Ihnen in dringenden Angelegenheiten, die unabweisbar sind, zur Verfügung. Dazu ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05276 9898-0 erforderlich.

Sitzungen des Rates und der Ausschüsse

Die Hauptausschusssitzung am 18. März und die Ratssitzung am 25. März lassen sich wegen der Beschlussfassung über den diesjährigen Haushaltsplan nicht verschieben. Um einen größtmöglichen Schutz der Anwesenden zu gewährleisten, finden die Sitzungen in der Aula der Grundschule statt. Hier besteht die Möglichkeit, die Sitze soweit auseinanderzustellen, dass eine mögliche Ansteckungsgefahr gemindert werden kann.

Bitte haben Sie Verständnis für die genannten Vorsichtsmaßnahmen. Sie dienen letztlich dem Schutz der gesamten Bevölkerung!

http://www.marienmuenster.de//de/rathaus-service/informatives/mitteilungen-aus-dem-rathaus