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Mitteilungen aus dem Rathaus

Autor: Herrn Suermann
Artikel vom 10.08.2020

Briefwahlunterlagen online beantragen

Anlässlich der Kommunalwahlen am 13.09.2020 haben alle Wahlberechtigten frühestens ab dem 17.08.2020 die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl direkt beim Wahlamt oder über das Internet zu beantragen.

Bis spätestens zum 23.08.2020 werden alle Wahlberechtigten per Post eine Benachrichtigung erhalten, die einen Vordruck zur Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen beinhaltet.

Mit dieser Wahlbenachrichtigungskarte erhalten Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Neu ist, dass man via Smartphone mit Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigungskarte direkt zum Onlinewahlschein gelangt.

Für den Online-Wahlscheinantrag können Sie auch nachfolgenden Link verwenden:

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Der Antrag kann zudem auch formlos per Post, Telefax, E-Mail oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Marienmünster, Zimmer 9, gestellt werden. Dabei sind Name, Vorname, gültige Meldeadresse, das Geburtsdatum und ggfs. eine andere Versandadresse (z.B. bei Urlaub) anzugeben. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter .

Sollten Sie bis zum 23.08.2020 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Wahlamt
Tel. 05276/9898-20

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