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Sozialhilfe

Sozialhilfe hat die Aufgabe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Sie kann erhalten, wer sich in einer Notlage befindet und nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst oder durch andere zu finanzieren, z. B. weil er über kein ausreichendes Einkommen verfügt und kein eigenes Vermögen hat, von dem er leben kann.

Antragstellung:
Der Antrag auf Sozialhilfe ist bei der Stadtverwaltung zu stellen.

Unterlagen:
Der Anspruch auf Sozialleistungen ist sehr individuell. Bei Beantragung der Leistung werden Sie darüber informiert, welche Unterlagen benötigt werden.

Grundsätzlich sind immer vorzulegen:

  • aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise (Verdienstabrechnungen, Leistungsbescheide
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Sparbücher
  • Versicherungspolicen und Beitragsrechnungen aller bestehenden Versicherungen)
  • Mietvertrag, Mietbescheinigung
  • Grundbuchauszug bei Eigentum

Ansprechpartner / Amt:
Lange, Andreas

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