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Vergnügungssteuer

Die Stadt Marienmünster erhebt für das Aufstellen von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit Vergnügungssteuer. Auch die Durchführung von gewerblichen Tanzveranstaltungen ist vergnügungssteuerpflichtig. Die Einzelheiten ergeben sich aus der vom Stadtrat erlassenen Vergüngungssteuersatzung. Das Aufstellen von Spielgeräten und die Durchführung von Tanzveranstaltungen ist bei der Stadtverwaltung vorher anzuzeigen.

Gebühren:

  • 30,00 EUR/Monat für das Aufstellen von Geräten mit Gewinnmöglichkeit
  • 15,00 EUR/Monat für das Aufstellen von Geräten ohne Gewinnmöglichkeit
  • Bei Tanzveranstaltungen ist die Höhe der Vergnügungssteuer abhängig von der Höhe des Eintrittspreises oder der Größe des Veranstaltungsraumes.

Ansprechpartner / Amt:
Schöttler, Kai
 

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