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Mahnungen

Im Falle einer verspäteten Zahlung öffentlich-rechtlicher Abgaben ist die Verwaltung gesetzlich verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben. Diese betragen pro angefangenen Monat des Zahlungsverzuges 1 % der auf volle 50,00 EUR abgerundeten Hauptforderung. Hinzu kommen beim Versand einer Mahnung die gesetzlichen Mahngebühren.

In begründeten Einzelfällen kann eine Stundung von Forderungen in Betracht kommen. Nehmen Sie daher bei Zahlungsproblemen zur Vermeidung der Säumniszuschläge rechtzeitig Kontakt mit uns auf.

Ansprechpartner / Amt:

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