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Kanalanschlussbeitrag und Wasseranschlussbeitrag

Wenn ein Grundstück erstmals an die Trinkwasserversorgung oder die Anlagen zur Abwasserbeseitigung angeschlossen werden kann, ist nach dem Kommunalabgabengesetz ein einmaliger Beitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für die Herstellung und den Ausbau dieser Einrichtungen zu entrichten. Die näheren Einzelheiten regeln vom Stadtrat erlassenen Satzungen. Über Vorschriften zur Berechnung dieser Beiträge stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Beiträge:
Die Beitragssätze je m² Grundstücksfläche betragen bei eingeschossiger Bebauung für den

  • Anschluss an das Kanalnetz 4,86 EUR
  • Anschluss an die Trinkwasserversorgung 0,83 EUR

Ansprechpartner / Amt:
Schöttler, Kai
Weber, Christina

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