Stadt Marienmünster (Druckversion)

Wenn Sie ein Gebäude errichten oder umbauen möchten, müssen Sie nach den Bestimmungen der Landesbauordnung möglicher Weise eine Baugenehmigung (Genehmigungsverfahren) beantragen. Dasselbe gilt, wenn Sie die veränderte Nutzung eines Gebäudes planen oder größere Erdbewegungen auf Grundstücken, z. B. Auffüllungen, vornehmen wollen. Auch die Errichtung von Werbeanlagen ist in Abhängigkeit von der Größe dieser Anlagen genehmigungspflichtig. Für weitergehende Auskünfte z.B. über verfahrensfreie oder genehmigungspflichtige Verfahren stehen Ihnen die Verwaltung oder die für die Erteilung von Baugenehmigungen in Höxter zuständige Bauordnungsbehörde, das Kreisbauamt, zur Verfügung.

Darüber hinaus steht Ihnen für Auskünfte auch der Baubereich der Stadt Marienmünser zur Verfügung.

Gebühren:
Entsprechend Landesgebührenordnung/Gebührenverzeichnis

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Unterlagen:

  • Bauantrag
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • Bautechnische Nachweise oder Bestätigungen
  • Benennung des Bauleiters

Ansprechpartner / Amt:
Kreis Höxter - Bauamt
Niemann, Stefan

http://www.marienmuenster.de//de/rathaus-service/stadtverwaltung/lebenslagen/bauantrag