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Waffenangelegenheiten

Der Besitz von Waffen und Munition ist im Allgemeinen erlaubnispflichtig. Zuständig hierfür ist die Kreispolizeibehörde Höxter. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den mit diesem Themenkreis zusammenhängenden Fragen.

Antragstellung:
Die Anträge sind direkt bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Ansprechpartner / Amt:
Kreispolizeibehörde Höxter
Bismarckstraße 18
37671 Höxter

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