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Bredenborn

Über die Ortschaft Bredenborn

Bredenborn hat seit 2013 einen eigenen, informativen Internetauftritt unter www.bredenborn.de. Bredenborn ist die größte Ortschaft der Stadt mit ca. 1.500 Einwohnern. Ansprechende Gestaltung des Dorfkernes im Zuge von Dorferneuerungsmaßnahmen rund um die St. Josef Kirche aus dem Jahre 1862. In Bredenborn vorhanden sind ein Kindergarten, eine Schützenhalle mit großem Vorplatz, eine Zweifachsporthalle, ein Sportplatz und zwei Tennisplätze.

Bredenborn wurde erstmals im Jahre 1128 mit dem Namen Bredinburne urkundlich erwähnt. 1330 erhielt Bredenborn Stadtrechte. Abt Hermann von Marienmünster befestigte zu Beginn des 14. Jahrhunderts den Ort zum Schutz des Klosters. Die Ursprünge Bredenborns reichen ab wahrscheinlich bis in das 7. oder 8. Jahrhundert zurück. Überliefert ist die Existenz eines Ortes Hobachtessen, gelegen zwischen Bredenborn und Entrup am Beberbach. Orte mit den Namensendungen -hausen gehen bis in die fränkische Zeit zurück.

Erste Erwähnung

Über die Entstehung des Dorfes Bredenborn ist nichts überliefert. Auch Spuren der ersten Besiedlung des am Südostrand des Steinheimer Beckens gelegenen Ortes konnten bislang nicht aufgeschlossen werden. Die erste Erwähnung Bredenborns ist im Zusammenhang mit der Stiftung des Klosters Marienmünster durch Graf Widukind von Schwalenberg im Jahre 1128 datiert. Graf Widukind von Schwalenberg hatte das Kloster auch mit Gütern zu Bredenborn ausgestattet. Bischof Bernhard von Paderborn bestätigte in der Gründungsurkunde, dass auch er seinen dortigen Besitz zur Unterstützung dem Kloster überträgt.

1138 erhielt das Kloster vom Bischof auch den Zehnten zu Bredenborn. Demnach muss zu dieser Zeit Bredenborn schon ein bedeutender Ort gewesen sein. Vermutlich in der Nähe des Bornteiches könnte die erste Besiedlung in Form eines Wirtschaftshofes des Paderborner Bischofs gestanden haben. Von diesem Hof und seinen Bewohnern, vom Bischof abhängigen Bauern, wurden die umliegenden fruchtbaren Böden bewirtschaftet und dem Bischof Abgaben geleistet.

Die Ursprünge der Besiedlung reichen wahrscheinlich bis ins 7. oder 8. Jahrhundert zurück. Überliefert ist in den Besitzverzeichnissen (Traditionsbüchern des Klosters) die Existenz des Ortes Hobrachtessen, gelegen zwischen Bredenborn und Entrup am Beberbach. Die Ortschaft ist seit Jahrhunderten wüst, heute erinnert jedoch der Flurname „Hobrexen“ an seine Existenz.

Die Endung des Ortsnamens -essen ist von -hausen abgeleitet. Orte mit den Namensendungen -hausen gehen bis in die fränkische Zeit der Eroberung des Sachsenlandes durch Karl d. G. zurück. Der Vorstoß Karls des Großen führt in dieser Zeit in die hiesige Region. Bodenfunden, insbesondere Keramikscherben des 8. bis 14. Jahrhundert, sind im Bereich des früheren Ortes Hobrachtessen aufgefunden worden.

Weitere ausgegangene Orte um Bredenborn sind Brockhusen an der Straße nach Sommersell, Silwahen, etwas östlich der heutigen Pfarrkirche, und Marbecke. Es ist nicht bekannt, ob diese Orte aufgegeben, zerstört oder mit Bredenborn verschmolzen sind und die Bewohner näher am hiesigen königlichen Haupthof gesiedelt haben. Über mehr als 2 Jahrhunderte sind Quellen nicht vorhanden, in denen der Ort wieder erwähnt wird. Erst in der Zeit der Fehden des 14. Jahrhunderts trat Bredenborn wieder in die "Geschichte" ein.

Zum Schutz des Klosters Marienmünster und um Sicherheit zu gewinnen gegen die räuberischen Plünderern und mordenden Heeren, entschloss sich Abt Hermann von Mengersen, Bredenborn und Vörden mit einer Burg zu befestigen. Nach dem Ausbau von Vörden erhält auch Bredenborn einen Befestigungsring. Bereits 1323 waren Amtshaus, Kapelle und 11 Häuser von Mauer und Wassergraben umschlossen. Dienstleute des Klosters sorgten für den Schutz der neuen Stadt ("Oppidum"). Es war dem Abt nicht vergönnt, die Burgen Vörden und Bredenborn auf Dauer zu wirklichen Schutzwehren auszubauen. Schon 1341 war er aus politischen und finanziellen Gründen genötigt, Bredenborn dem Paderborner Bischof Balduin von Steinfurt zu übertragen und erhielt im Tauschwege dagegen Zehnten und andere Güter in Nieheim. Somit hatte der Paderborner Bischof von der Abtei Marienmünster die Herrschaft über Bredenborn erneut übernommen, wo er rund 200 Jahre vorher Güter zur Gründung des Klosters abgetreten hatte. Die seelsorgliche Betreuung Bredenborns verblieb aber bei den Mönchen aus Marienmünster.

Bredenborn besaß 1334 eine Kapelle. Eine Kirche erhielt die Stadt erst 1652, welche Fürstbischof Theodor Adolf  von der Recke Allerheiligen 1656 dem Patron St. Joseph und der Hl. Agatha weihte und Bredenborn damit zur selbständigen Pfarrei erhob. Die Verwaltung der Pfarrei oblag weiterhin dem Kloster Marienmünster und währte bis zu Säkularisation. Als während der Reformationszeit der Abt der Abtei zur Glaubenswahrung seine Mönche in das Kloster zurückbeorderte, waren die Bredenborner genötigt, zum Gottesdienst das Kloster aufzusuchen. Da die geistliche Betreuung Bredenborns aber weiterhin durch das Kloster gewahrt war, konnte die Reformation in Bredenborn nicht Fuß fassen.

Obgleich zur Stadt erhoben, hat Bredenborn nie städtisches Gepräge gefunden. Die Bevölkerung blieb von der Landwirtschaft geprägt. Auch konnte sich in der Region mangels notwendiger Anknüpfungen und abseits großer Verkehrsverbindungen kein Stadtklima entwickeln. Die Menschen blieben über die Zeit der Geschichte „kleinere Leute“ und Bauern.

Zurückzuführen ist dies nicht zuletzt auch darauf, dass die Befestigung des Ortes lediglich zu Schutzzwecken des Klosters erfolgte und lediglich ein kleines Areal umfasste. Die Gebäude einschl. der Kapelle waren aus Holz und Lehm errichtet und mit Stroh gedeckt. Die Stadtmauer muss 4 bis 5 m hoch, gut einen 1 m dick und mit 2 Toren versehen gewesen sein. Ihr vorgelagert war ein Wassergraben. Die Tore waren mit Zugbrücken ausgestattet. Der Klingelbach, der Mühlengraben und der Fauleteichgraben sind heute noch Überbleibsel dieser alten Stadtbefestigung. Von der Stadtmauer sind nur noch wenige Reste erhalten. Die Steine sind, als der Schutzzweck entfallen war, vielfach zum Wiederaufbau von durch Brand zerstörten Häusern verwendet worden.

Im 30jährigen Krieg hatte Bredenborn wie alle umliegenden Ortschaften durch Truppendurchzüge und Plünderungen stark zu leiden. Hinzu traten Seuchen (1672-1676) und durch Dürrekatastrophen bedingte Hungersnöte (1684). Die Bredenborner gelobten angesichts dieser Unglücke die Prozession zum Fahrenberg und zum Liebenfrauenborn. Der Ort erholte sich von diesen Katastrophen doch recht bald. Denn bereits 1657 wird von der Abhaltung zweier Jahrmärkte berichtet.

Trotz der politischen Umwälzungen im 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts hat sich das Lebensbild in Bredenborn kaum gewandelt. Auch die immer wieder eintretenden Brandkatastrophen waren nicht so verheerend, dass die Ortschaft als solche in ihrem Bestand gefährdet gewesen wäre. Vielleicht ist dies auf eine sehr besonnene Einstellung des Stadtrates zurückzuführen. In der „Bredenbornerischen Feuerordnung“ vom 1746 ist geregelt, dass den schnellsten Bürgern Prämien gezahlt werden. Eine solche Regelung ist für die Region ungewöhnlich. Vielleicht hat dies mit dazu beigetragen, dass eintretende Schadensfeuer schnell bekämpft wurden.

Holzfrevel & Holzrecht

Aus dem 18. Jahrhundert sind mehrere Schilderungen über Holzfrevel überliefert. Die Dichterin Annette von Droste-Hülshof hat in der "Judenbuche" solche literarisch aufgearbeitet, die um die Wende des 18. Jahrhunderts in den Waldungen bei Bredenborn, Bellersen und Abbenburg verübt worden sind. Sie berichtet, dass in Mondnächten 30, 40 Wagen mit ungefähr doppelt so viel Mannschaften jeden Alters, vom halbwüchsigen Knaben bis zum 70jährigen Ortsvorsteher, auszogen und ganze Waldstrecken in einer Nacht fällten und fortschafften. Die Förster und sonst eingesetzten Aufsichtspersonen waren gegenüber den „Blaukitteln“, d. h., Bauern, mehr oder weniger machtlos.

Einen detaillierten Bericht hat im Jahre 1798 ein von Haxthausens’scher Förster verfasst und dem Herrn Amtmann zu Bredenborn zugestellt. Darin beklagt er sehr eindrucksvoll das Fällen und den Raub von Bäumen und Holz in den von ihm zu betreuenden und zu beaufsichtigenden Waldungen. Sogar den Kaplan aus Bredenborn habe er eines Tages bewaffnet mit einem großen Stecken mit einem Wagen und etliche Mannschaften in voller Arbeit angetroffen, einen Heister gehauen zu haben". In einem anderen Fall schreibt er: „traf ich sogar des Herrn Amtmanns Hoischen seine Knechte in meiner Beholzung in voller Beschäftigung an, und fuhren einen großen Heister, den selbe gefällt, ganz gekümter Weise, an mich sich nicht störend, fort“.

Die Bauern gingen bis zu Tätlichkeiten und Verfolgungen. So berichtet der  Förster weiter, dass nach Vorfällen im Januar und Februar 1795 er mit fünf Schützen, welche er zu seiner Sicherheit mit ins Holz genommen hatte, den Forst beging, dieser aber mit einer solchen Menge Bredenborner besetzt war, dass sowohl er als auch die Schützen fliehen mussten. Ähnliches hat sich in Folge mehrfach ereignet. Er ersuchte den Amtmann dafür Sorge zu tragen und Vorkehrungen zu treffen, dass er seinen Forst ruhig begehen könne und dieser „vor dem Wahnsinn der Bredenborner“ gesichert werde und etwa bei Ausübung eines Exzesses von Bredenbornern der Amtmann "die ganze Stadt für Schaden und Strafe halten möge, widrigenfalls er das große Unglück befürchte", und sein "Leben alsbald aufgeopfert sein wird".

In einer weiteren Bittschrift beklagte der Förster, dass von Bredenborner Seite in Haxthaus’schen Waldungen wiederum Buchenbrennholz und Eichenbauholz in unzählbarer Menge gehauen und abgefahren worden sei. Er glaubte den Herren Amtmann selbst unter den Frevlern. Noch einmal bittet er Vorkehrungen zu ergreifen, damit diesem Unwesen Einhalt geboten werde. Auch der Förster von Altenbergen war machtlos, den Holzeinschlag und die Abfuhr zu verhindern. Die Bredenborner ließen von ihrem Tun nicht ab, sondern wiegten sich auf der Seite des Rechts. Dies ist geschichtlich begründet. Im Jahre 1401 verpfändete Bischof Wilhelm (v. Berg) Schloss Bredenborn und damit Stadt und Amt an Albrecht von Haxthausen.

Die Familie von Haxthausen hat in den späteren Jahren weitere Güter zu Bellersen, Altenbergen und Vörden erworben. Im Laufe der Jahrzehnte waren die Besitzverhältnisse rechtlich verdunkelt. Darum kam der damalige Administrator des Paderborn Hochstiftes und Elmarhaus von Haxthausen am 22. September 1582 in der Abtei Marienmünster überein, durch einen Kompromiss wieder klare Rechtsverhältnisse zu schaffen: Der Freiherr von Haxthausen erhielt die Stadt und die Burg Vörden als „Erbmannlehn“ und verzichtete auf die Stadt und die Burg Bredenborn, die somit wieder eine „bischöfliche Stadt“ wurde. Zusätzlich erhielt der Freiherr 17.018 Taler, die ihn in Bredenborn in Gegenwart des Bürgermeisters und des Stadtrates ausgezahlt wurden. Auch die dazu gehörigen Wälder gingen in Haxthausens’schen Besitz über.

Die Einwohner von Bredenborn hatten zu dieser Zeit das Recht, in den zum Amt Bredenborn gehörenden Forsten das Les- und Fallholz zu sammeln. Dieses konnte jedoch nicht den gesamten Bedarf an Brennholz decken, so dass sie auch die Privatwaldungen derer von Haxthausen begingen. Dieser hingegen wollte den Bredenbornern das nicht erlauben, ließ sich aber 1553 zu einem Vergleich bewegen, nach welchem er den Bredenbornern gestattete, auch in seinen Wäldern zu sammeln, diese ihm dafür zwei Tage jährlich Hand- und Spanndienste leisten mussten. Im Laufe der folgenden Jahre sammelten die Bredenborner in allen Forsten, auch in denjenigen, welche von Haxthausen erst nach dem Vergleich von 1553 erworben hatte. Hierüber beschwerte sich von Haxthausen.

Den Bredenbornern wurde aber durch Gerichtsurteile von 1588, 1605, 1659/1661, 1717 und 1764 zugestanden, in allen von Haxthausens’schen Forsten zu sammeln. Die Urteile stützten sich auf den Vergleich von 1553, wonach die von Haxthausen den Bredenbornern gestattet hatten, in allen ihren Wäldern zu sammeln. Zur Zeit der Holzfrevler wollte von Haxthausen den Bredenbornern alle Holzrechte in allen seinen Wäldern abgesprochen wissen; nur im Masterholz und Bollkasten stand er ihnen das Les- und Fallholzsammeln nach dem Vergleich von 1553 zu. Die Bredenborner hingegen nahmen das Recht des Les- und Fallholzsammeln in allen von Haxthausens’schen Wäldern und das Recht des eigenmächtigen Holzhauens in Masterholz und Bollkasten für sich in Anspruch, wobei allerdings Eichen ausgenommen waren, sowie das Miteigentumsrecht an diesen beiden Forsten.

Hatten die Bredenborner das Holzsammelrecht in allen von Haxthausens’schen Waldungen durch die erwähnten Gerichtsurteile zugestanden bekommen, sprach das Oberlandesgericht Paderborn durch Urteil  ihnen das Recht des eigenmächtigen Holzhauens erst im Jahre 1827 zu, da sie nachwiesen, dass sie bereits länger als 30 Jahre im Besitz dieser Rechte gewesen waren. Ein Miteigentumsrecht hat jedoch kein Gericht den Bredenbornern zuerkannt.

So betrachtet sind viele Holzvergehen, die von den Adeligen und deren eingesetzte Förster beschrieben werden, als solche nicht zu betrachten. Begründet ist der Holzfrevel allerdings insoweit, als ein Einschlag von Eichen und grünem Holz erfolgte. Doch auch hier scheint kein all zu schweres Vergehen vorgelegen zu haben, da die Beamten des Domkapitels die Bestrafung der durch das Samt- oder Gogericht verurteilten Holzfrevler, sofern Bredenborner in Frage kamen, verweigerten, zumal der einfache Mann zu dieser Zeit keinen genauen Einblick in die rechtlichen Verhältnisse hatte und nach dem Recht der öffentlichen Meinung handelte.

Mitte des 19. Jahrhundert einigten sich beide Teile dahingehend, dass Bredenborn auf alle Gerechtsame verzichtet, dafür aber Masterholz und Bollkasten (ca. 500 Morgen Wald) als Eigentum bekam und dazu noch 3.250 Taler. Auf friedliche Weise konnte so ein Streit beigelegt werden, der fast 300 Jahre gedauert hat. Nach dieser Einigung hörten auch die Holzfrevel auf. Die teilweise stark in Mitleidenschaft gezogenen Waldungen konnten sich wieder erholen.

Von der Säkularisation war Bredenborn insofern betroffen, als das Paderborner Domkapitel in Bredenborn rund 280 Morgen Saatland, 150 Wiesen und 838 Morgen Wälder verlor. 1812 verfügte die preußische Regierung die endgültige Aufteilung des Vermögens. Der Zusammenhalt der Bevölkerung hat dem Ort in den vergangenen Jahrhunderten eine starke Ausprägung verliehen. Nach außen wird dies sichtbar durch die Gründung eines Heimatschutzvereins, mehrerer Bruderschaften, wobei vor allem die Liborianische Bruderschaft zu nennen ist, die 1747 das 1. Liborifest feierte. Beredtes Zeugnis ist heute noch die Liorikapelleb aus dem Jahre 1812.

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