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Schankerlaubnis

Wenn aufgrund eines besonderen Anlasses, z. B. bei einer Vereinsfeier, dem Tag der offenen Tür einer Firma usw., zum Verzehr an Ort und Stelle alkoholische Getränke gegen Entgelt abgegeben werden, muss der Veranstalter eine Schankerlaubnis für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb (Gestattung) einholen.

Gebühren:
Für die Erteilung einer Schankerlaubnis wird eine gestaffelte Gebühr erhoben. Nähere Einzelheiten auf Anfrage.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Einen Antragsvordruck finden Sie hier (PDF-Datei).

 

Ansprechpartner / Amt:

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