Stadt Marienmünster (Druckversion)

Mit Einführung der neuen elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt.

Für das Jahr 2011 behält die alte Lohnsteuerkarte 2010 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen werden auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt.

Sollten sich zu Beginn des Jahres 2011 Abweichungen bei Steuerklasse oder Zahl der zu berücksichtigenden Kinder zu Ihren Gunsten ergeben, sind Sie verpflichtet, die Eintragungen anpassen zu lassen.

Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge), wechselt von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Das gilt auch für die erstmalige Ausstellung einer Lohnsteuerkarte. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identitätsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie seine Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Für melderechtliche Änderungen wie z. B.

  • Heirat
  • Geburt eines Kindes
  • Kirchenein- oder Kirchenaustritt

ist weiterhin die Stadtverwaltung Marienmünster zuständig.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Finanzamt Höxter, Bismarckstraße 11, 37671 Höxter, Telefonnummer: 05271 969-0.

Ansprechpartner / Amt:
Schoppmeier, Roswitha
Vogt, Petra

http://www.marienmuenster.de//de/rathaus-service/stadtverwaltung/lebenslagen/lohnsteuerkarten