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Führungszeugnis

Die Verwaltung nimmt Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister entgegen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Es gibt folgende Belegarten:

  • N wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (z. B. Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber, Einschreibung bei einer Universität oder Hochschule, Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, sonstige private Zwecke).
  • 0 wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Gemäß § 32 Abs. 2 BZRG enthält es mehr Angaben als bei Belegart N, insbesondere Verwaltungsgerichtsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe.
  • P wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, der Antragsteller jedoch zuvor bei einem Amtsgericht seiner Wahl das Führungszeugnis einsehen und über die weitere

Ein erweitertes Führungszeugnis  benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig sind bzw. werden wollen (z. B. in Schulen oder Sportvereinen).

Ein europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Das europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.

Sie können ein Führungszeugnis für sich selbst oder als gesetzlicher Vertreter für eine andere Person beantragen (z. B. als Eltern für ein minderjähriges Kind oder als „behördlicher“ Betreuer). Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.

Auch im Vertretungsfall wird das Führungszeugnis immer an die Person, für die der Antrag gestellt wird, bzw. an eine Behörde geschickt.

Das Führungszeugnis kann persönlich bzw. schriftlich beim Einwohneramt oder online beim Bundesamt für Justiz unter Nutzung des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden.

Gebühren:
13,00 EUR

Antragstellung:
Persönlich

Hier online einen Termin zur Antragstellung vereinbaren.

Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass

Ansprechpartner / Amt:

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