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Ausländerangelegenheiten

Für die Bearbeitung aller ausländerrechtlichen Angelegenheiten (Aufenthaltsgenehmigungen) von Einwohnern, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ausschließlich das Ausländeramt beim Kreis Höxter zuständig.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Unterlagen/Gebühren:
Nähere Informationen zu den jeweils benötigten Unterlagen und evtl. zu entrichtenden Verwaltungsgebühren erhalten Sie beim Kreis Höxter.

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