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Altersjubilare

Diie Meldebehörde darf Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertreterkörperschaften sowie an Presse und Rundfunk erteilen.

Die Auskünfte dürfen sich nur beziehen auf:

  1. Vor- und Familiennamen
  2. Doktorgrad
  3. Anschrift und
  4. Tag und Art des Jubiläums.

Dieses gilt ab der Vollendung des 70. Lebensjahres sowie für folgende Ehejubiläen:

  • Goldene Hochzeit (50 Jahre)
  • Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
  • Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
  • Gnadenhochzeit (70 Jahre)
  • Steinerne Hochzeit (75 Jahre)

Wenn Sie eine Weitergabe dieser Auskünfte nicht wünschen, können Sie Widerspruch gegen die Übermittlung Ihrer Daten erheben. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung von Ehejubiläen kann nur durch gemeinsame Erklärung beider Ehepartner widerrufen werden.

Zu folgenden Alters- und Ehejubiläen

  • 80., 85., 90., 95 Geburtstag - ab 100. Geburtstag jährlich,
  • Goldene, Diamantene und Eiserne Hochzeit.

werden die Jubilare der Stadt Marienmünster mit einem Präsent bzw. einem Glückwunsch besonders bedacht. Generell wird das Präsent von einem Vertreter der Stadt Marienmünster persönlich überbracht. Ein Besuch erfolgt immer in Absprache mit den Jubilaren bzw. den Angehörigen der Jubilare.

Ansprechpartner / Amt:
Vogt, Petra
Schoppmeier, Roswitha

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