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ALG II

Am 01. Januar 2005 wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer neuen Sozialleistung zusammengefasst - zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Arbeitslosengeld II (ALG II). Hierbei handelt es sich um eine bedarfsorientierte Leistung, die vollständig aus Steuermitteln finanziert und somit nicht von vorherigen Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung abhängig gemacht wird.

Die neue Gesetzgebung kennt folgende Leistungsarten, die sich aus dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) ergeben:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • Sozialgeld
  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Einkommens- und Vermögenseinsatz
  • Einmalige Leistungen

Weitergehende Auskünfte
Sofern Sie weitere Fragen zu den Leistungsarten oder auch zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter Kreis Höxter, www.jobcenter-kreis-hoexter.de

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