Stadt Marienmünster (Druckversion)

Für die Benutzung der Trinkwasserversorgung und der Anlagen zur Abwasserentsorgung erhebt die Stadt Marienmünster auf der Grundlage der vom Stadtrat erlassenen Satzungen Gebühren.

Durch die Gebühren werden die Betriebskosten des Wasserwerks und der Abwasserbgeseitigungsanlagen gedeckt. Die Gebührensatzungen finden Sie in der Rubrik Ortsrecht.

Ansprechpartner / Amt:
Schöttler, Kai
Platte, Lorena

http://www.marienmuenster.de//de/rathaus-service/stadtverwaltung/lebenslagen/abwasser-und-wassergebuehren