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Umzug - Hinweis

Für den Fall eines Umzuges haben wir hier eine Checkliste für Sie zusammengestellt, die Ihnen einen komprimierten Überblick darüber geben soll, an welche Behördengänge und sonstige organisatorischen Dinge Sie denken sollten

An-, Ab- und Ummeldungen bei der Meldebehörde

Wenn Sie innerhalb der Stadt Marienmünster umziehen, müssen Sie sich bei der Verwaltung ummelden. Sofern Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Marienmünster ziehen, müssen Sie sich bei der Verwaltung anmelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland künftig keinen Wohnsitz mehr haben. Ansonsten informiert die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde in der Sie zugezogen sind die Stadt Marienmünster, nachdem Sie sich dort angemeldet haben.

Strom-, Gas- und Wasserbezug

Bitte geben Sie die Änderungen beim jeweiligen Anbieter durch.

Telefonanschluss

Können Sie telefonisch unter Telefonnummer: 0800 3301000 beantragen. Abmelden schriftlich bei der Telekom Detmold.

Rundfunk- und Fernsehgebühren

Auch die notwendigen Meldungen für Rundfunk- und Fernsehgebühren beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio können Sie online unter www.rundfunkbeitrag.de erledigen oder erhalten Sie bei Banken und Sparkassen.

Post

Damit Sie Ihre Post auch nach einem Umzug erhalten, sollten Sie einen Nachsendeantrag stellen. Hier bietet Ihnen auch die Post einen entsprechenden Online-Service an. Vergessen Sie übrigens nicht, gleich nach einem Umzug Ihren Briefkasten zu beschriften.

Kindergarten und Schule

Sofern Ihre Kinder einen Kindergarten besuchen, erfolgen An- und Abmeldungen direkt im .

Auch die An- und Abmeldung schulpflichtiger Kinder erfolgt direkt im Sekretariat der .

Weitere Mitteilungen

Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen und Lebensgewohnheiten sind zahlreiche weitere Mitteilungen notwendig. Zu denken ist beispielsweise an Krankenkassen, Sozialleistungs- und Rentenversicherungsträger, Versicherungen, Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Vereine und Zeitungsverlage, Amtsblatt.

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