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Wehrerfassung

Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 wurde die bisherige Wehrerfassung zum 01.07.2011 ausgesetzt. Es besteht nun die Möglichkeit eines freiwilligen Wehrdienstes.

Die Stadt Marienmünster als Meldebehörde übermittelt zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften gem. § 58c Soldatengesetz dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31.03. folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden:

  1. Familienname,
  2. Vornamen,
  3. gegenwärtige Anschrift. 

Betroffene haben das Recht, gem. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG – neue Fassung) der Datenübermittlung zu widersprechen. Wird von dem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht, unterbleibt die Übermittlug der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung.

Der Widerspruch kann jederzeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Marienmünster, Bürgerbüro, Zimmer 9, Schulstraße 1, 37696 Marienmünster, eingelegt werden. 

Zuständiges Kreiswehrersatzamt für die Stadt Marienmünster ist das Kreiswehrersatzamt in Kassel, Ludwig-Mond-Straße 41, 34121 Kassel, Telefonnummer: 0561 2077-3244.Ansprechpartner / Amt:
Schoppmeier, Roswitha
Vogt, Petra
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