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Urkunden (Personenstandsurkunden)

Das Standesamt stellt Urkunden aus den Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern aus.

Das Standesamt Marienmünster erreichen Sie per Mail unter standesamt(@)marienmuenster.de.

1. Urkunden aus den Geburtenregistern

Geburtsurkunden
Geburtsurkunden werden seit 01.01.2009 standardmäßig im DIN A4 Format ausgestellt. Auf besonderen Wunsch können Geburtsurkunden im Stammbuchformat (DIN A5), als mehrsprachige/internationale Urkunde oder als beglaubigte Ablichtung des vollständigen Geburtseintrags ausgestellt werden.

2. Eheurkunden

Eheurkunden werden seit 01.01.2009 standardmäßig im DIN A4 Format ausgestellt. Auf besonderen Wunsch können sie im Stammbuchformat (DIN A5) oder als mehrsprachige / internationale Urkunde ausgestellt werden.

3. Sterbeurkunden

Sterbeurkunden werden seit 01.01.2009 standardmäßig im DIN A4 Format ausgestellt. Auf besonderen Wunsch können sie im Stammbuchformat (DIN A5) oder als mehrsprachige / internationale Urkunde ausgestellt werden.

4. Beglaubigte Abschriften oder Auszüge aus dem Familienbuch

Bei dem Familienbuch handelt sich um eine Karteikarte im DIN A 4 Format, welche automatisch bei einer Eheschließung in Deutschland (in den alten Bundesländern) in der Zeit vom 01.01.1958 bis 31.12.2008 angelegt worden ist. Diese Familienbücher, die beim Standesamt der Eheschließung geführt werden, sind mit dem am 01.01.2009 in Kraft getretenen neuen Personenstandsgesetz abgeschafft worden.

Daneben konnten in dem o.g. Zeitraum Familienbücher auf Antrag angelegt werden, wenn die Eheschließung im Ausland erfolgt ist. Diese Familienbücher werden grundsätzlich bei dem Standesamt geführt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Eheleute am Stichtag 24.02.2007 ihren Wohnsitz hatten.

Seit dem 01.01.2009 werden die Familienbücher als Heiratsregister fortgeführt. Beglaubigte Abschriften aus den Familienbüchern werden nur noch in Einzelfällen ausgestellt. Bitte erkundigen Sie sich bitte im Bedarfsfall, ob die Erteilung einer Familiebuchabschrift noch möglich ist.

Wer kann die Ausstellung einer Urkunde beantragen?

Aus Datenschutzgründen können grundsätzlich nur folgende Personen die Ausstellung einer Urkunde beantragen:

  • die Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • der Ehegatte (die Ehe darf nicht geschieden sein!)
  • Vorfahren (Eltern, Großeltern, etc.)
  • Abkömmlinge (Kinder, Enkel, etc.)

Andere Personen bekommen nur dann eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die Vollmacht einer berechtigten Person vorlegen.

Enthält die gewünschte Urkunde einen Hinweis über eine Adoption kann nur der Person, auf die sich der Eintrag bezieht, den Annehmenden und deren Eltern eine Urkunde ausgehändigt werden.

Was kostet eine Urkunde?

Die Gebühren für Urkunden sind in Nordrhein-Westfalen einheitlich:

  • alle Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden): 10,00 EUR
  • Auskunft aus einem Eintrag (z.B. über die Geburtszeit): 6,00 EUR

Weitere Ausfertigungen einer Urkunde kosten bei gleichzeitiger Bestellung nur die Hälfte. So beträgt die Gebühr für drei Geburtsurkunden derselben Person z.B. 20,00 EUR.

Für bestimmte soziale Zwecke, z. B. zur Beantragung von Rente, sind Urkunden gebührenfrei.

Wie bekomme ich eine Urkunde?

Urkunden können persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Falls Sie die Urkunden persönlich abholen, vergessen Sie bitte nicht, Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein mitzubringen.

Bei schriftlicher Urkundenanforderung können Sie Ihrem Brief die Gebühr in bar oder als Scheck beilegen (bitte keine Briefmarken!). Ansonsten senden wir Ihnen die Urkunde gegen Vorausleistung, z.B. durch Überweisung, zu.

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