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Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, benötigen für die ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser wird von uns ausgestellt, sofern Sie hier mit der Hauptwohnung gemeldet sind.

Die Ausstellung eines weiteren Untersuchungsberechtigungsscheines für eine Nachuntersuchung ist spätestens bis zum Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres möglich; allerdings dürfen Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Den Antrag können Sie persönlich oder schriftlich (formlos) stellen.

Besonderheiten:
Zusätzlich zum UB-Schein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause von den Personenberechtigten ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.

Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass

Hier online einen Termin zur Antragstellung vereinbaren.

Gebühr
Kostenlos

Ansprechpartner / Amt:

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