Spendenbescheinigungen
Spenden an die Stadt für steuerbegünstigte Zwecke (z.B. Feuerwehr, Heimat- und Kulturpflege) können durch den Spender steuermindernd geltend gemacht werden. Hierfür benötigt der Spender eine Spendenbescheinigung, die er seiner Steuererklärung beifügen kann. Die Spendenbescheinigung wird durch die Stadtverwaltung ausgestellt.
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