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Sondernutzung von Straßen

Die Zuständigkeit für die Genehmigung einer Sondernutzung von Straßen (z.B. im Zusammenhang mit Bauarbeiten oder bei der Nutzung durch Ladengeschäfte oder Gastronomiebetriebe) richtet sich nach der Baulastträgerschaft für die jeweilige Straße. Für Ortsstraßen und die Gehwege auch an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist die Verwaltung zuständig.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Ansprechpartner / Amt:

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