Stadt Marienmünster (Druckversion)

Die Stadt Marienmünster ist Trägerin einer Grundschule. Mehr Informationen finden Sie in der .

Zu den Aufgaben des Schulträgers gehören im wesentlichen:

  • Vorhaltung des notwendigen Schulangebots in organisatorischer Hinsicht, d.h. Errichtung und Veränderung von Schuleinrichtungen und schulischen Angeboten
  • Beschaffung und Unterhaltung des notwendigen Schulraums durch Bau, Anmietung oder auf andere Weise
  • Ausstattung der Schulen mit Einrichtung und Lehrmitteln und Zuweisung von Haushaltsmitteln an die Schulen
  • Aufstellung und Fortschreibung eines örtlichen Schulplans auf der Grundlage des Schulentwicklungsplans
  • Einstellung des nichtstaatlichen Schulpersonals
  • Namensgebung von Schulen
  • Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung
  • Mitwirkung bei der Einführung besonderer Unterrichtsformen
  • Mitwirkung bei Schulversuchen
  • Mitwirkung bei der Einführung besonderer Organisationsformen in allgemeinbildenden Schulen
  • Mitwirkung in Konferenzen der Schulen
  • Mitwirkung bei der Bestellung der Schulleiterinnen und Schulleitern
  • Mitwirkung bei der Besetzung bestimmter Funktions- und Beförderungsstellen

Antragstellung:
Mündlich, persönlich, schriftlich

Ansprechpartner / Amt:
(allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters)

http://www.marienmuenster.de/