Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.
Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller und verlässlicher z. B. gegenüber Internetanbietern ausweisen können. Außerdem besteht die Möglichkeit die Fingerabdrücke auf den Personalausweis aufnehmen zu lassen sowie der Speicherung der elektronischen Signatur.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht. Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Einen Personalausweis beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Unterlagen
- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Bei Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung (PDF-Datei) der Sorgeberechtigten benötigt.
Gebühren
- für Personen ab 24 Jahre: 37,00 EUR
- für Personen unter 24 Jahre: 22,80 EUR
Diese Gebühr ist bei Antragsstellung zu zahlen.
Zahlungsart
Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.
Hinweise
Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.
Bearbeitungszeit
Nach der Beantragung erhalten Sie per Post einen Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt, dessen Erhalt Sie bei uns bestätigen müssen.
Ca. 2 Tage nach Erhalt des Briefes kann der Personalausweis von Ihnen abgeholt werden. Dabei müssen Sie Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet behalten können.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren Personalausweis selbst abzuholen, füllen Sie bitte die Vollmacht zur Abholung eines Personaldokumentes (PDF-Datei) aus und geben Sie diese Ihrer Vertrauensperson mit.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.personalausweisportal.de
Ansprechpartner / Amt: