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Hundesteuer

Wer im Gebiet der Stadt Marienmünster einen Hund hält, muss den Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Stadt Marienmünster anzeigen. Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Verwaltung durch Bescheid festgesetzt. Gleichzeitig erhält der Hundehalter die Steuermarke.

Auf Antrag kann eine Steuerbefreiung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden- und Diensthunde) oder eine Steuerermäßigung gewährt werden. Nähere Informationen erteilt die Verwaltung.

Die aktuelle Hundesteuersatzung (PDF-Datei) finden Sie hier als pdf-Datei.

Ansprechpartner / Amt:
Schöttler, Kai
Platte, Lorena

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