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Hundehaltung - Haltungserlaubnis und Haltungsanzeige

Das zum 01.01.2003 in Kraft getretene LHundG (früher: Landeshundeverordnung) sieht bei bestimmten Hundehaltungen eine besondere Genehmigungspflicht bzw. eine Anzeigeverpflichtung vor.

Wann ist eine Haltungserlaubnis erforderlich?

Nach den Vorschriften des LHundG gilt für den Umgang mit Hunden der Rassezugehörigkeit Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen (gefährliche Hunde i.S.v. § 3 Abs. 2 LHundG) und der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Braisleiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden eine besondere Erlaubnispflicht.

Wann besteht eine Anzeigepflicht?

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) ist der Ordnungsbehörde von der Halterin oder dem Halter schriftlich anzuzeigen. Dabei kommt es auf die Rassezugehörigkeit nicht an.

Wer ist zur Einholung der Haltungserlaubnis oder Vorlage der Haltungsanzeige verpflichtet?

Erlaubnis- und Anzeigepflichtig sind natürliche Personen, die den Hund halten. Hundehalterin oder Hundehalter im Sinne der Vorschriften des LHundG ist, wer nicht nur vorübergehend die tatsächliche Bestimmungsmacht über den Hund hat.

Unterlagen

a) Erlaubnispflichtige Hundehaltungen

  • schriftlicher Antrag
  • Nachweis der Volljährigkeit von Halterin oder Halter
  • Sachkundebescheinigung der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes
  • Zuverlässigkeitsnachweis durch Führungszeugnis
  • Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Tieres
  • Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 EUR/Personenschäden, 250.000 EUR/sonstige Schäden)Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip

b) Anzeigepflichtige Hundehaltungen

  • schriftliche Haltungsanzeige
  • Sachkundebescheinigung
  • Erklärung zur Zuverlässigkeit
  • Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 EUR/Personenschäden, 250.000 EUR/sonstige Schäden)
  • Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip

Die genannten Unterlagen und Nachweise sind regelmäßig beizubringen. Im Einzelfall können auf Grund besonderer Bestimmungen zusätzliche Dokumente erforderlich bzw. einzelne Nachweise entbehrlich sein.

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