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Gewerbean-, ab und -ummeldung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Gewerbemeldestelle der Stadt Marienmünster) anzeigen.

Die Abmeldung hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.

Wichtiger Hinweis:

Bei den folgenden "Vorgängen" ist auf jeden Fall eine Mitteilung bzw. eine Rücksprache mit der Gewerbemeldestelle erforderlich, da mehrere Meldevorgänge (An- und Abmeldung) notwendig sein können:

  • Namensänderung / Umfirmierung / Änderung der Rechtsform (z.B.Einzelunternehmen in GmbH oder GbR in Einzelunternehmen)
  • Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen.

Was ist ein Gewerbe?

Der Begriff des Gewerbes ist gesetzlich nicht definiert. Er hat sich durch Rechtsprechung und Literatur gebildet. Es gibt den Begriff des Gewerbes im baurechtlichen, steuerlichen, planungsrechtlichen u.a. Sinne. Unter dem Begriff des Gewerbes im gewerberechtlichen Sinne versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit. Ausnahmen hiervon sind die Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Mietshaus) und die sog. freien Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten, sowie Dienstleistungen höherer Art, die zur Ausübung des Berufes eine höhere Bildung zwingend erfordern).

Wer darf ein Gewerbe anmelden?

Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).

Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie Personengesellschaften (z. B. KG, OHG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.

Ausnahmen oder Beschränkungen:
Zu diesen zählen u.a. die Erlaubnispflicht für einzelne Tätigkeiten, die Eintragung in die Handwerksrolle oder der Gewerbesperrvermerk bei Ausländern. Nähere Auskünfte über Erlaubnispflichten, insbesondere über Erlaubnisvoraussetzungen und zuständige Stellen, erteilt die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes.

Eintragung in die Handwerksrolle

Der selbständige Betrieb eines Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen (z.B. GmbH) und Personengesellschaften gestattet.Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Handwerkskammer zu Bielefeld,Obernstraße 48, 33602 Bielefeld, Telefonnummer: 0521 56080.

Gewerbesperrvermerk für Ausländer

Ausländer (Ausnahme: EU/EWR- Ausländer), die selbst im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese wird von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt. Sollte die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage “selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet“ enthalten, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an das Ordnungsamt, Abteilung Ausländerangelegenheiten.

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung ist eine

  • Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn
    • ein selbstständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes
    • der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle begonnen wird.
  • Gewerbeabmeldung vorzunehmen, wenn
    • ein entsprechendes Gewerbe aufgegeben wird
  • Gewerbeummeldung vorzunehmen, wenn bei einem entsprechenden Gewerbe
    • der Betrieb verlegt wird
    • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt
    • der Gegenstand des Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die vom bisher gemeldeten Betrieb üblicher Weise nicht umfasst werden

Formulare

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung vollelektronisch und medienbruchfrei durchzuführen.

Nutzen Sie dafür bitte diesen Link.

Alternativ stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung.

Gewerbe-Anmeldung (PDF-Datei)
Gewerbe-Ummeldung (PDF-Datei)
Gewerbe-Abmeldung (PDF-Datei)

Gebühren
Gewerbean- oder -ummeldung:
26,00 € für Personengesellschaaften, die keine juristischen Personen sind

33,00 € für juristische Personen
13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

Gewerbeabmeldung:
kostenlos

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Hier online einen Termin zur Antragstellung vereinbaren.

Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass

Ansprechpartner / Amt:
Schoppmeier, Roswitha
Vogt, Petra

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