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Gaststättenerlaubnis

Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man eine Gaststättenerlaubnis. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine Gaststätte, wenn alkoholische Getränke zum "Verzehr an Ort und Stelle" abgegeben werden. Wer eine bestehende Gaststätte übernimmt, kann gleich mit einer vorläufigen Erlaubnis weiterwirtschaften.

Gebühren:
Die Höhe der Gebühren richtet sich u. a. nach der Größe des Gaststättenbetriebes.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Unterlagen:
Personalausweis, bestehende Gewerbeunterlagen
Weitere benötigte Unterlagen sollten beim Ansprechpartner abgefragt werden.

Ansprechpartner / Amt:
Rheker, Katharina

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