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Bodenrichtwerte

Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung seines Entwicklungszustands. Dabei wird bei bebauten Grundstücken der Wertanteil des Grund und Bodens über diverse Schätzungsverfahren geschätzt.

Bodenrichtwerte werden im Rahmen der Wertermittlung von Immobilien herangezogen, um den Bodenwert zu ermitteln. Grundlage hierfür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die die Gutachterausschüsse (siehe unten) zu führen haben.

Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Transaktionen ist, muss der Wert anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden.

Der Gutachterausschuss ist unter anderem dafür zuständig, die in seiner Gemeinde gültigen Bodenrichtwerte festzustellen und zu veröffentlichen. Die entsprechenden Vorschriften für die Gutachterausschüsse über die Ermittlung der Bodenrichtwerte ergeben sich aus § 196 BauGB (der genaue Aufgabenbereich der Gutachterausschüsse, der sich nicht in der Feststellung von Bodenrichtwerten erschöpft, ist in §§ 193 ff BauGB geregelt).

Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel mittels Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen.

Die Bodenrichtwertkarten sind spezielle Stadtpläne, in denen die jeweils gültigen Richtwerte je m² Grundstücksfläche eingezeichnet werden.

Die einzelnen Werte können sich dabei auf bestimmte Straßen, Straßenzüge oder ganze Stadtteile und Ortschaften beziehen.

Ansprechpartner / Amt:
Christina Weber, Baubereich

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