Stadt Marienmünster (Druckversion)

Für die Bearbeitung aller ausländerrechtlichen Angelegenheiten (Aufenthaltsgenehmigungen) von Einwohnern, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ausschließlich das Ausländeramt beim Kreis Höxter zuständig.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Unterlagen/Gebühren:
Nähere Informationen zu den jeweils benötigten Unterlagen und evtl. zu entrichtenden Verwaltungsgebühren erhalten Sie beim Kreis Höxter.

http://www.marienmuenster.de//de/rathaus-service/stadtverwaltung/dienstleistungen-a-z/auslaenderangelegenheiten