Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Sie erhalten:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- Grundsicherung
- Blindenhilfe oder
- Bafög
Menschen mit Behinderung , denen das RF-Merkzeichen anerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de/service.
Benötigte Unterlagen
- Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde über den Bezug der Sozialleistung
- Zuerkennung des Merkzeichens "RF" im Original- oder einen aktuellen Bescheid über die Bewilligung der Sozialleistung in beglaubigter Kopie
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) in beglaubigter Kopie
- ein aktuelles fachärztliches Attest oder eine amtliche Bescheinigung im Original über das Vorliegen der Taubblindheit
Zuständig ist
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Telefonnummer: 0185 99950400
www.rundfunkbeitrag.de
Ansprechpartner / Amt:
Lange, Andreas