Stadt Marienmünster (Druckversion)

Einfache Melderegister-Auskunft

Jede Person, die in Marienmünster gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.

Aber auch Dritte erhalten, wenn schutzwürdige Belange der Betroffenen nicht entgegenstehen, Auskunft. Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde gegen eine Gebühr von 11,00 Euro folgende Auskünfte aus dem laufenden Melderegister:

  • Vor- und Familienname
  • Anschriften
  • Doktorgrad

Erweiterte Melderegister-Auskunft

Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, z.B. durch Angabe der Klageart, Vorlage der Kopie eines Schuldtitels, bekommt vom Sachgebiet Bürgerbüro eine erweiterte Melderegisterauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfasst:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Die Gebühr ist bei schriftlichen Anfragen als Verrechnungsscheck beizufügen

Gebühren:

  • einfache Melderegister-Auskunft: 11,00 €
  • erweiterte Melderegister-Auskunft: 15,00 €
  • Auskunft aus Altdatei (Archiv): 10,00 bis 30,00 € je Betroffenen

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich oder per E-Mail

Hier online einen Termin zur Antragstellung vereinbaren.

Unterlagen:

Ansprechpartner / Amt:
Schoppmeier, Roswitha
Vogt, Petra

http://www.marienmuenster.de//de/rathaus-service/stadtverwaltung/lebenslagen/melderegisterauskunft