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Kinderreisepass

Für ein Kind bis zum 12. Lebensjahr erhalten Sie auf Antrag einen maschinenlesbaren Kinderreisepass, der den seitherigen Kinderausweis ablöst. Im neuen Kinderreisepass ist, unabhängig vom Alter des Kindes, die Größe und Augenfarbe zwingend einzutragen. Der Kinderreisepass wird Ihnen innerhalb einer Woche im Einwohnermeldeamt ausgestellt.

Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Kinderreispässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

Jeder Kinderreisepass ist mit einem Lichtbild (neue Lichtbildanforderung wie bei Reisepässen) versehen auszustellen, ebenfalls unabhängig vom Alter des Kindes.

Gebühren:

  • 13,00 EUR für die Ausstellung eines Kinderreisepasses
  • 6,00 EUR für die Verlängerung des Kinderreisepasses

Antragstellung:
Persönlich durch den / die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten

Hier online einen Termin zur Antragstellung vereinbaren.

Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, z.B. durch Vorlage der deutschen Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
  • Lichtbild (s.o.)
  • Einverständniserklärung Eltern (PDF-Datei)

Ansprechpartner / Amt:
Schoppmeier, Roswitha
Vogt, Petra

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