Stadt Marienmünster (Druckversion)

Die Grundsteuer wird von jedem Grundstückseigentümer erhoben. Die Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen, die Grundsteuer B für unbebaute und bebaute Grundstücke zu zahlen.

Das Finanzamt Höxter führt die Bewertung des Grundbesitzes durch und erstellt Einheitswert- und Messbescheid. Wird der Messbetrag mit dem Hebesatz der Stadt Marienmünster multipliziert, ergibt sich der Grundsteuerbetrag.

Für die Besteuerung sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend. Ein Eigentumswechsel während des Jahres wirkt sich steuerlich erst zum nächsten 01.01. aus. Das bedeutet, dass der Verkäufer für das ganze Kalenderjahr die Grundsteuer zu zahlen hat. Unabhängig davon kann mit dem Erwerber nach den Vereinbarungen im Kaufvertrag die anteilige Grundsteuer privatrechtlich verrechnet werden.

Die Grundsteuer ist zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeweils zu einem Viertel fällig.

Ansprechpartner / Amt:
Schöttler, Kai
Platte, Lorena

http://www.marienmuenster.de//de/rathaus-service/stadtverwaltung/lebenslagen/grundsteuer-2