Stadt Marienmünster (Druckversion)

Seit dem 01. Januar 2003 gibt es eine neue Sozialleistung: Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Zweck des Gesetzes besteht darin, für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Personen vor Vollendung des  65. Lebensjahres, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen, eine eigenständige soziale Leistung zu gewähren. Diese soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellen

Antragstellung:
Fragen zur Antragsberechtigung, zur Höhe und Berechnung der Leistungen und zum anzurechnenden Einkommen und Vermögen wird Ihnen die Verwaltung gerne beantworten. Der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung ist direkt bei der Stadtverwaltung zu stellen.

Ansprechpartner / Amt:
Lange, Andreas

http://www.marienmuenster.de//de/rathaus-service/stadtverwaltung/lebenslagen/grundsicherung