Demonstrationen
Demonstrationen sind das bevorzugte Ausdrucksmittel für politische Gruppierungen, wie z.B. Bürgerinitiativen für Umweltschutz. Das Recht zu demonstrieren ist durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ( Art. 8 GG ) geschützt und bildet einen essenziellen Bestandteil der demokratischen Auseinandersetzung, bei der dem Bürger die Möglichkeit gegeben wird, politische Überzeugungen öffentlich zu bekunden.
Teilnehmer an gewalttätigen Demonstrationen können sich allerdings des Landfriedensbruchs ( § 125 Strafgesetzbuch StGB ) strafbar machen. Ein Mittel, eine Demonstration durchzuführen, sind Sitzblockaden, die aber unter gewissen Aspekten wegen Nötigung ( § 240 StGB ) strafbar sind.
Kommt es bei Demonstrationen zu Schäden (z.B. eingeschlagene Fenster, zerstörte Bauzäune), haften die Teilnehmer an der Demonstration nach der Deliktshaftung ( §§ 823, 830 BGB ) als Gesamtschuldner, sofern sie die schadenverursachenden Ausschreitungen zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Passiv bleibende Demonstranten haften bei Großdemonstrationen nicht, weil sonst die Ausübung des Demonstrationsrechts mit einem unkalkulierbaren und untragbaren Risiko verbunden wäre und damit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unzulässig beschränkt wäre.
Eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ist spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe dieser Veranstaltung bei der Kreispolizeibehörde Höxter anzumelden. Dabei muss auch der Gegenstand der Versammlung beziehungsweise Demonstration bei der Kreispolizeibehörde angegeben werden. Die versammlungsrechtliche Anmeldung entfällt bei Veranstaltungen ohne demonstrative kollektive Kundgebung, wie Karnevalsumzüge, Volksmärsche, Wandergruppen und Prozessionen.
Wer Zweifel hat, ob eine Veranstaltung angemeldet werden muss oder nicht, kann bei der Kreispolizeibehörde Höxter nachfragen. Das Gespräch mit der Kreispolizeibehörde ist immer ratsam, wenn in der Öffentlichkeit eine Veranstaltung geplant ist, denn möglicherweise sind andere Bestimmungen, wie Verkehrssicherungspflichten zu beachten.
Kontaktdaten:
Kreispolizeibehörde Höxter
Telefonnummer: 05271 962-0