Stadt Marienmünster (Druckversion)

Baulasten sind öffentlich-rechtlich gesicherte Pflichten oder Rechte an einem Grundstück, die die Eigentümer gegenüber der Bauordnungsbehörde des Kreises Höxter eingehen (z. B. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte; Sicherung von Stellplätzen, die sich nicht auf dem Baugrundstück befinden; Übernahme von Abstandsflächen auf Nachbargrundstücken etc.). Baulasten schränken somit die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks ein. Wenn Sie Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück planen, ist es daher sinnvoll, zuvor zu prüfen, ob für das Grundstück Baulasten bestehen. Hierzu können Sie das Baulastenverzeichnis beim Bauamt des Kreises Höxter einsehen.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Ansprechpartner / Amt:
Kreis Höxter - Bauamt -

http://www.marienmuenster.de//de/rathaus-service/stadtverwaltung/lebenslagen/baulasten