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Asylbewerber

Asylbegehrende Ausländer, Flüchtlinge pp. werden den Städten und Gemeinden nach dem Asylverfahrensgesetz i.V.m. mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zur Aufnahme zugewiesen.

Angehörige des vorgenannten Personenkreises erhalten Leistungen zum Lebensunterhalt, bei Krankheit oder in besonderen Lebenslagen nach den Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Ansprechpartner / Amt:
Lange, Andreas

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